Freiburger Landgericht spricht den ehemaligen AfD Funktionär und Freiburger Rechtsanwalt Dubravko Mandic frei

Am Mittwoch, den 25.10.2023 fand vor dem Landgericht Freiburg eine Berufungsverhandlung gegen den ehemaligen AfD Funktionär und Freiburger Rechtsanwalt Dubravko Mandic statt. Er war in einer Vorinstanz im Zusammenhang mit einem facebook-Post von 2015 wegen Beleidigung in fünf Fällen, u.a. zum Nachteil von Claudia Roth, Joschka Fischer und Cem Özdemir, zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach mehreren weiteren Instanzen, bis hin zum Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil des 2. Strafsenats vom 18.1.2023 – 2 Rv 34 Ss 589/22 – (juris.de), wurde er nun vom Landgericht freigesprochen. Ein ausführlicherer Prozessbericht folgt am 27.10.2023 im Morgendradio bei Radio Dreyeckland (https://www.rdl.de/) und dann auch in Schriftform.

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Schöffengericht Freiburg verurteilt 28-jährigen Iraker wegen “Einschleusens mehrerer Ausländer” zu Geldstrafe von 700 €

Am Vormittag des 23.10.2023 verhandelte das Schöffengericht, unter Vorsitz von Richter Peterson, flankiert von einer Schöffin und einem Schöffen knappe zwei Stunden gegen Herrn M. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft Freiburg zur Last gelegt , im September vor zwei Jahren von Freiburg mit seinem eigenen Auto nach Frankfurt an der Oder gefahren zu sein und dort dann vier Minderjährige aufgenommen zu haben, um diese nach Karlsruhe zu fahren. Sich schon auf der Rückfahrt befindend, wurden sie 100 km entfernt von Berlin von der Polizei kontrolliert und von dieser dann Strafanzeige wegen des Verdachts der Einschleusens Minderjähriger und das auch noch gegen Entgelt erstattet. So lautete dann auch die Anklage.

Ein Vorwurf der Herrn M., wie dann sein Freiburger Verteidiger, Rechtsanwalt Erschig, im Verlauf der Verhandlung schon auch Angst machte, denn eine Anklage zum Schöffengericht läuft oftmals auf eine Freiheitsstrafe hinaus.

Während der Verhandlung stellte sich dann aber heraus, daß Herr M. nicht wirklich wissen konnte, daß es sich um Minderjährige handelte, denn nachdem Gericht, Staatsanwältin Frau Dr. Rohr und der Verteidiger die seinerzeit aufgenommenen Lichtbilder der vier Geflüchteten angeschaut hatten, wollte keiner die Hand dafür ins Feuer legen selbst sagen zu müssen, daß es sich um Menschen unter 18 Jahren gehandelt hat.

Auch der Vorwurf gegen Entlohnung tätig geworden zu sein fiel bald in sich zusammen. Zwar konnte durch Chatverläufe sichergestellter Telefone von der Polizei ermittelt werden, dass ein Betrag von um die 750 Euro thematisiert worden waren, jedoch betrugen die Bezinausgaben für die Fahrt des Herrn M. nach Frankfurt an der Oder und zurück mehr als 500 €, so daß zu seinen Gunsten davon ausgegangen wurde, wie dann der Vorsitzende auch in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich betonen sollte, daß Herr M. aus “alturistischen Motiven” gehandlet habe: nämlich anderen Menschen helfen wollend, so wie ihm geholfen wurde, als er 2014 in die BRD flüchtete. Herr M. war nun selbst in der Lage helfen zu können, als er im September 2021 über einen Hamburger Bekannten seines Vaters, der nach wie vor im Irak lebt, nachts angerufen und um diesen Hilfsdienst für die vier Geflüchteten gebeten worden.

Hier lebt er mit einer (deutschen) Ehefrau, drei Kindern, gerade vor wenigen Wochen ist er nochmal Vater geworden, arbeitet hauptberuflich für eine Logistikfirma, im Nebenjob noch für Lieferando. Seine Frau ist im Mutterschutz und als Angestellte für die Stadt Freiburg tätig.

Im Verlauf der Hauptverhandlung, die gänzlich ohne Zeug*innen auskam, wurde Herrn M. der Hinweis erteilt, er könne auch wegen eines anderen Vorwurfs, als des angeklagten verurteuilt werden, nämlich statt des Einschleusens von Minderjährigen, bzw. Beihilfe hierzu, wegen “Einschleusens mehrerer Ausländer”.

So kam es dann auch. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 €, wobei sie es für schulderschwerend hielt, daß es sich um vier Menschen gehandelt habe, die Herr M. in seinem Auto aufgenommen hatte.

Der Verteidiger forderte eine geringere Geldstrafe, stellte 50 Tagessätze in den Raum und auch eine geringere Tagessatzhöhe.


Nach kurzer Beratung verkündte das Gericht um kurz vor 11 Uhr sein Urteil: 70 Tagessätze Geldstrafe von jeweils 10 €. Zu Gunsten von Herrn M . wurde bedrücksichtigt, dass er gut integriert und eben wieder Vater geworden sein, daß er viel und hart arbeite, geständig war, was den Kernvorwurf anbetraf und er eben aus altruistischer Motivation gehandelt habe. Allerdings hatte er vor einigen Jahren ingesamt vier Geldstrafen u.a. wegen Körperverletzung erhalten, war also vorbestraft, aber nicht einschlägig, wie der Vorsitzende betonte.

Die Staatsanwältin gab Frage von RDL noch dahingehend Auskunft, daß man in Freiburg selten “Schleuserfälle” vor Gericht bringe, und wenn, dann seien es in der Regel Anhegörige oder Bekannte die anderen Angehörigen und Bekannten helfen würden. “Richtige Schleuserkriminalität”, so Frau Dr. Rohr, gebe es hier eigentlich kaum.

Auch wenn der Prozess öffentlich war, so interessierten sich wenige Menschen dafür, wäre nicht ich für RDL im Zuschauer*innenraum gesessen, so hätte auch von diesem Prozess niemand weiter Kenntnis genommen. Irritierend fand ich, wie während der Prozesspause der Verteidiger, die Staatsanwältin und auch die Protokollführerein des Gerichts sich relativ fröhlich unterhielten, über den (lang erwarteten) Umzug des Amtsgerichts in neue Räumlichkeiten, dann weniger fröhlich über die hohe Arbeitsbelastung der Bediensteten des Amtsgerichts, über andere Strafprozesse- und währenddessen saß Herr M. relativ verloren und unsicher auf seinem Stuhl.

In der Mittagssendung von RDL sprach kex mit mir über den Prozess und auch dessen politische Einordnung. Der Link zu dem Beitrag folgt noch.

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Auf breakdownthewalls sind ältere Beiträge von mir zu finden und ab sofort blogge ich hier selbstständig.

Mein Dank gilt an dieserStelle hier all jenen Menschen die fast 27 Jahre meine Texte abgetippt, redigiert und online gestellt haben. Denn während meiner Haftzeit hätte ich stumm bleiben müssen, wenn nicht Menschen vor den Mauern meine Texte, die ich in den ersten Jahren noch von Hand schreiben musste, abgetippt hätten. Internetzugang ist in den Gefängnissen nach wie vor ein Fremdwort.

Der Blog hier befindet sich in einem Stadium „working in progress“, denn ich muss mich erst peu a peu einarbeiten und bin froh, dass dank des Supports von so36.net der Umzug von meinem alten Blog hierher auf den neuen so gut geklappt hat!

Thanks to all of you!

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Acht Wochen in Freiheit: Rückblick und Ausblick

Es war (erst) am 29.08.2023, als ich nach fast 27 Jahren Inhaftierung in die Freiheit entlassen wurde. Was hat sich in den nun rund acht Wochen getan, worauf gilt es zu schauen, und wie wird sich die nähere Zukunft gestalten?

Der Rückblick

Die ersten Tage waren sehr ausgefüllt, weniger von Behördengängen, denn jene waren schnell abgearbeitet, sondern mit dem Knüpfen der Verbindungen zu den Menschen vor den Mauern: durch persönliche Begegnungen, Telefonate, e-mails, SMS, so dass mir manchmal fast ein wenig die Luft zum atmen zu fehlen schien. Allerdings hatte ich so viele von ihnen über Jahre vermisst, dass ich dies gerne als Nebenfolge aushielt.

Exkurs: Ämtergänge – JobCenter

Am wichtigsten waren der Gang zum JobCenter und anschließend zur Krankenkasse. Nun hatte ich schon die Möglichkeit mich während der Haft intensiv mit den notwendigen Antragsformularen zu beschäftigen, auch wenn seitens der JVA Freiburg mitunter darauf verwiesen wurde, ich könne dies doch auch alles machen, wenn ich dereinst entlassen sei. Wenn ich mir aber vorstelle, ich hätte mich erst am 29.08.2023 (die Entlassung erfolgte nach 13 Uhr), in all der dann beginnenden Aufregung mit den vielen Formularen beschäftigen müssen, frage ich mich wie das Gefängnispersonal den Inhaftierten solche Ratschläge geben kann, auf welche Unkenntnis über die emotionale Belastung einer Entlasssituation dies auch hindeutet.

Ebenso frage ich mich, wie viele ehemalige Insass*innen im Behördendschungel wohl untergehen, denn einen Termin bekommt mensch im JobCenter in der Regel via Telefon oder im Internet. Aber haben denn alle Ex-Insass*innen vom ersten Moment ein Handy, Internetzugang? Selbstredend nicht! Und werden sie in ihrem Entlasschaos alle wichtigen Unterlagen parat haben? Nein, werden sie nicht! All das wird dann die Antragsbearbeitung und Bescheidung verzögern.

Wer, so frage ich mich weiter, wird sich dann gegen ablehnende Bescheide des JobCenters wehren? Eher nicht so viele- vermute ich. In meinem Fall lehnte das Freiburger JobCenter für die Tage im August 2023 Leistungen ab, da ich mein sogenanntes Überbrückungsgeld, welches ich angespart hatte, mit in die Freiheit brachte. Man hatte aber übersehen, dass es schon vor geraumer Zeit eine Gesetzesänderung gab, in deren Folge darf das Ü-Geld nicht mehr anspruchsmindernd berücksichtigt werden. Folgerichtig wurde dem Widerspruch auch umstandslos stattgegeben.

Nur weil ich mich schon rechtzeitig vor der Entlassung um alles gekümmert hatte, zumindest partiell unterstützt vom Sozialdienst der JVA und dem Leiter der Sicherungsverwahrung, Herrn G., auch wenn er mitunter etwas von meinem Engagement auf mich genervt wirkte, kam die erste Zahlung des JobCenters binnen weniger Wochen bei mir an.

Exkurs: Ämtergänge – Krankenkasse

Glücklicherweise hatte ich mich ebenfalls noch während der Haft mit meiner ehemaligen Krankenkasse in Verbindung gesetzt, deren Geschäftsstelle in Freiburg im Rahmen der zuletzt dann monatlichen (bewachten) Ausführungen aufgesucht, die notwendigen Formulare ausgefüllt, dazu das Foto vorgelegt für die Krankenkassen-Karte, so dass auch im ersten Monat nach der Entlassung die KV-Karte eintraf (und auf meinen Antrag hin erhielt ich vorab gleich einen Behandlungsschein, den mensch benötigt, wenn noch keine KV-Karte vorliegt).

Das erzähle ich so kleinteilig um zu verdeutlichen, dass vermutlich viele ehemalige Insass*innen durchs Raster fallen, oder unnötig lange auf die ihnen zustehenden Leistungen warten müssen. Erst recht, wenn sie dann auch noch ein Bankkonto eröffnen müssen, denn viele Insass*innen haben garkeins (mehr).

Selbst ich, der halbwegs gut vorbereitet war, hatte mit einer gewissen Stressbelastung zu kämpfen, um wieviel höher wird diese bei jenen sein, die ganz ohne Vorbereitung sich in eine solche Situation geworfen sehen?

Bewährungshilfe

So alle vierzehn Tage treffe ich mich seit der Entlassung mit der Bewährungshelferin, zwischendurch fragt sie auch mal per SMS nach ob etwas anstehe. Der Kontakt ist relativ entspannt, was womöglich auch daran liegt, dass ich nicht, wie viele anderen ehemalige Gefangene existenziell auf die Begleitung angewiesen bin. Da ich sozial gut eingebunden bin, benötige ich auch keine (amtliche) Ansprechperson für sonstige Belange. Bei all der Überwachungs- und Kontrollfunktion die Bewährungshilfe hat, ist es angesichts der fehlenden zivilgesellschaftlichen Strukturen und Ressourcen richtig und wichtig, dass es diese Form auch von Unterstützung für Menschen gibt, die gerade aus der Haft kommen und sich im Leben neu zurecht finden müssen. Die repressive Seite dieser Institution werde ich an anderer Stelle einmal gesondert aufgreifen.

Veranstaltungen

Am Samstag dem 23. September 2023 nahm ich erstmals nach der Entlassung an einer Demo teil. Die FAU protestierte gegen die miesen Arbeitsbedingungen in der Gastrobranche (https://www.freiburg.fau.org/2023/09/14/kundgebung-gegen-miese-arbeitsbedingungen-in-der-gastronomie/) und es fühlte sich gut an dort vor dem Pub zu stehen, gemeinsam mit den anderen und für die Forderungen zu demonstrieren.

Am 13. und 14. Oktober 2023 wiederum sprach ich auf zwei Veranstaltungen, bei der am 14.10.2023 im Kreis von fünf weiteren ehemaligen Gefangenen, über die Situation der Gefangenschaft und die Perspektiven.

Die Veranstaltungsbesuche werden sicherlich mehr werden, hier vor Ort und überregional, ich befinde mich nach der langen Haftzeit nach wie vor in der Phase, dass ich erstmal im Leben vor den Mauern ankommen muss.

Besuche

Schon wie in den ersten Tagen nach der Freilassung, so sind auch die weiteren Wochen von vielen, vielen Begegnungen mit lieben und vertrauten Menschen geprägt, ob von hier vor Ort, aber auch aus anderen Regionen Deutschlands oder der Schweiz- dabei sind diese unmittelbaren Begegnungen qualitativ noch berührender, als Telefonate, e-Mails oder SMS.

Der Haftalltag ist geprägt von Überwachung, Kontrolle und Restriktionen. All das fiel nun weg, von jetzt auf gleich: wir verabreden uns spontan, bestimmen selbst wie lange und intensiv wir uns sehen wollen, ob wir spazieren gehen, wenn ja wohin, ob wir irgendwo noch etwas essen möchten, wenn ja: wo und wie, das entscheiden wir. Das ist für jene die nie im Gefängnis gesessen haben geradezu banal, aber ehemalige Gefangene müssen ich das erstmal wieder erschließen.

Elektronische Kommunikation

In den Jahren der Haft bekam ich viele Briefe und Postkarten, zugleich schrieb ich auch viele Briefe (und Karten). Dies wurde nun weitestgehend von elektronischer Kommunikation abgelöst; technisch sich in die Angebote des 21. Jahrhunderts einzuarbeiten kostet Zeit und Kraft, macht aber auch Freude, denn so eröffnen sich weitere Möglichkeiten der Kommunikation mit Menschen, fast in Echtzeit, auch wenn viele Dimensionen die eine persönliche Begegnung aus- und kennzeichnen, hier dann fehlen. Was ich selbst, nach der langen Haft und der darin geübten Praxis schriftlicher Kommunikation, als nicht wirklich schwierig empfinde.

Gefangenen diese Möglichkeiten in den Austausch mit andern Menschen zu treten systematisch zu versagen, halte ich für indiskutabel und wird -hoffentlich- auch von breiteren Kreisen aufgegriffen werden. Wobei ich immer wieder in Begegnungen feststelle, dass nach wie vor Menschen glauben, meine Texte aus der Haft hätte ich selbst online gesetzt und es dann kaum glauben wollen, wenn ich ihnen erkläre, dass das nur ging, weil solidarische Menschen sie abgetippt und veröffentlich hatten.

Berufliche Perspektive

Durch die Kontakte zu dem Freiburger Radiosender RDL (https://www.rdl.de/) wird es mir ermöglicht Ende Oktober 2023 ein Praktikum zu beginnen, welches dort dann nahtlos in den Bundesfreiwilligendienst übergehen wird. Wir Praktis werden schon schnell an den Sendebetrieb herangeführt und künftig immer Freitags das Morgenradio von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr fahren, aber auch anderen Redaktionen zuarbeiten dürfen.

Herausforderungen und Klippen

So erfreulich sich das alles gestaltet, so kostet doch jeder Tag (viel) Kraft! Während der Zeit in Haft gab es selbstredend auch Anforderungen welche zu erfüllen waren, Ereignisse und Begegnungen, jedoch verteilten sich letztere über die Wochen, Monate und Jahre. Was ich nun seit dem 29.08.2023 alles erlebt habe, dicht, intensiv, gedrängt, lebendig, sich begegnend und austauschend, würde genügen um drei, vier, fünf oder auch sechs Jahre in Haft abzudecken, allein was die Zahl an Begegnungen betrifft. Sich dieser Intensität anzupassen, braucht Zeit.

Selbst wenn die reine Zahl der Aufgaben, welche ich zu erfüllen habe, im Vergleich zu anderen Menschen die ich kenne, deren Tage seit Jahren eng getaktet und durchstrukturiert sind, immer noch lächerlich gering anmuten mag, stellen meine Aufgaben für mich doch jeden Morgen aufs neue, einen mal mehr, mal weniger hohen Berg dar!

Jedoch, nicht nur die Quantität ist eine andere, sondern auch die Qualität, denn ohne den einengenden Rahmen einer Haftanstalt verändern sich nicht nur aber auch die eigene (Körper)Wahrnehmung ebenso, wie jede konkrete Begegnung mit anderen Menschen.

Gefängnisse, sie beschädigen diejenigen die dort zu leben gezwungen werden körperlich sowie psychosozial: und die Beschädigungen verschwinden nicht einfach so, nur weil jemand freigelassen wird. Das Leben in Haftanstalten ist gekennzeichnet von einer permanenten Grenzüberschreitung der Bewohnenden untereinander, aber auch seitens der Gefängnisbediensteten gegenüber den Insass*innen. Manchmal physischer, oftmals psychischer Art. Um zu überleben, erschien es mir erforderlich, diese Grenzüberschreitungen so gut es geht zu verdrängen. Das hat aber nebenbei zur Folge, dass sich die Wahrnehmung für die eigenen Grenzen, wie auch die eigene Belastbarkeit eintrübt, bzw. verzerrt.

Wenn ich dann alleine morgens über den Platz gehe, das Rauschen der Bäume, das Knarzen von Holz im Ohr, die vielen funkelnden Sterne über mir, ist das manchmal schwer auszuhalten: ich müsste eigentlich dauerfroh und dauerglücklich sein. In diesen Momenten glaube ich zu erahnen, weshalb so viele Menschen, wenn sie dann aus der Haft entlassen worden sind, so zeitnah mit Drogen- oder Alkoholkonsum beginnen. Um diese Leere, den Schmerz, das Alleinsein zu betäuben, weil sie angesichts der zuvor erlebten permanenten Grenzüberschreitungen, welche sie zu verdrängen gezwungen waren, nun den äußeren Druck einer Haftanstalt zwar nicht mehr aushalten müssen. Allerdings, die dicken Gefängnismauern, sie wirken ja nicht nur, in einem metaphorischen Sinne, nach innen drückend, bedrückend und auch erdrückend, sie geben zugleich auch Form und halten dem Druck der von innen nach außen wirkt, stand, so dass eine Art von Kräftegleichgewicht entsteht. In Freiheit gesetzt, fehlt dann eben jener Druck von außen nach innen ebenso, wie das stabilisierende Moment in Richtung Außen. Das Kräftegleichgewicht zerbricht! Sich alledem dann unbetäubt auszusetzen, das ist auch etwas das zusätzlich an den Kräften zehrt.

Nun weiß ich mich eingebettet und eingewoben in ein starkes Netz sozialer Bindungen, von Freundschaften und Solidarstrukturen. Etwas auf das viele ehemalige Gefangene sich nicht stützen können Ich hatte und habe zudem immer eine „wofür“, ein „warum“ und ein „woraufhin“ hin im Herzen. Auch das trägt dann. Allerdings kann ich mich nicht an eine Phase während der Haftzeit erinnern die vergleichbar schwierig gewesen wäre, wie jetzt die ersten acht Wochen nach der erhofften, ersehnten Freilassung- selbst in den elf Jahren der Isolationshaft, so glaube ich sagen zu können, war es nie so derart schwer wie jetzt.

Manchmal fühle ich mich so wie eine etwas altersschwache Batterie in einem Laptop. Man lädt sie auf, die Anzeige weist 100% aus. Dann schalten wir den Computer an, aber schon nach einer oder nach zwei Stunden hat die Batterie nur noch 5% oder 10% Kapazität. Nur geht ein Batteriewechsel beim Menschen nicht ganz so einfach von statten wie bei einem Laptop.

Ausblick

Leben will und muss gelebt werden, mit all seinen Höhen und Tiefen- dem versuche ich mich Tag für Tag, Nacht um Nacht zu stellen. Im Gespräch mit anderen! Im Gespräch mit mir selbst! Im Miteinander! Im Alleinsein! Im Tun! Im Lassen!

Im Leben! In Freiheit!

Thomas Meyer-Falk

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Radio-Interview zu Veranstaltung in Berlin, u.a.

Zu den beiden Veranstaltungen in Berlin und in einer ostdeutschen Stadt vom 13. und 14. Oktober 2023 findet sich auf der Seite von Radio Dreyeckland auch ein rund 15-minütiges Interview (Beitrag) welches Fabian mit mir am 20.10.2023 geführt hat:


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Die Bedeutung von Soliarbeit für politische Gefangene- über zwei Veranstaltungen

Am 13.10.2023 fand in einer nicht näher genannten Stadt in Ostdeutschland eine Gesprächsrunde von rund dreißig politisch aktiven linken Menschen statt- dort erzählte ich rund zweieinhalb Stunden über meine eigene Haftzeit und wie wichtig die erfahrene Solidarität durch die Strukturen ausserhalb der Mauern für mich und das Überleben war. Ich wollte nicht der Opa sein, der alte Geschichten auskramt, sondern Anspruch war, Menschen, die selbst oder deren Umfeld von Einknastung bedroht sind, einen kleinen Einblick in den aktuellen Haftalltag zu geben. Wie es gelingen kann, trotz der Inhaftierung Haltung zu bewahren. Welchen Preis das vielleicht kostet (z.B. keine vorzeitige Entlassung auf Bewährung), aber wie genau das dann die politische Haltung festigen helfen kann. Was ist zudem wichtig, aus Gefangenensicht, für die Soliarbeit: Vernetzung, Vernetzung, Vernetzung. Warum wird ein Großteil der Soliarbeit von Flinta* Personen bewerkstelligt, wo sind die Männer? Solche und andere Fragen wurden dort besprochen.

Für den nächsten Tag war im Bethanien in Berlin eine Diskussion mit sechs ehemaligen politischen Gefangenen geplant: vier Frauen und zwei Männer, darunter Philipp (aus dem Antifa-Ost-Verfahren, der mit seiner Namensnennung einverstanden ist), saßen vor den mindestens 130-140 Menschen, auf gleicher Augenhöhe mit dem Publikum. Die Moderatorin führte acht- und behutsam, aber mit strenger Hand durch die über zweieinhalb Stunden die folgten. Gesprochen wurde über die doch sehr unterschiedliche Umgehensweise im Frauen- und Männervollzug, denn die Bereitschaft über Gefühle zu sprechen ist unter Flinta* Personen weiterhin ausgeprägter als unter (zumal) Cis-Männern. Das ist dann auch für die Bewältigung von Krisen relevant, die gerade und auch im Gefängnis nie ausbleiben.

Es gab auch politische Einordnungen der gegenwärtigen massiven staatlichen Repression und die damit einherghende Notwendigkeit stabiler reaktionsstarker Solistrukturen, und was diese tun können um das Band zwischen drinnen und draußen, aber auch untereinander zu stärken. Die Gespräche zwischen den Ex-Gefangenen und dem Publikum waren geprägt von Offenheit und Respekt, was dann auch die Thematisierung von Sorgen und Ängsten ermöglichte, die stets mit einer Inhaftierung verbunden sind, denn dort erfolgt eine fast maximale Entmündigung und Entrechtung der Betroffenen. Erfreulicherweise hatten die Veranstalter*innen für eine Simultanübersetzung gesorgt, so daß deutsche Sprachkenntnisse nicht erforderlich waren um dem Gespräch folgen zu können. Von dem Erfahrungshorizont der sechs Ex-Gefangenen war die Zeit aus den Siebzigern bis in die Gegenwart abgedeckt, einschließlich interbationaler Bezüge und einem eindrücklichen Rückblick in die Isolationsfolter der 70’er, einschließlich der “toten Trakte”.

Zu der Veranstaltung in Berlin ist noch eine Broschüre in Planung, die wir hier auf RDL, sobald sie erschienen ist, noch vorstellen werden.

(zuerst erschienen am 20.10.2023 auf https://rdl.de/beitrag/die-bedeutung-von-soliarbeit-f-r-politische-gefangene )

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Radiobeitrag bei rdl zu „Klassenjustiz in Südbaden“

Hier (Beitrag) berichte ich in einem Gespräch auf Radio Dreyeckland über einen Strafprozess vor dem Amtsgerichr Freiburg gegen einen Inhaftieren, dem mehrfache Beleidigung von Mitarbeitenden der Justizvollzugsanstalt zur Last gelegt und am Ende zu 500 € Geldstrafe verurteilt wurde.

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Klassenjustiz in Südbaden- über einen „Einzelfall“ der kein solcher ist.

Die neue Woche begann für Uwe E., der aus der Strafhaft mit Hand- und Fußketten in den Gerichtssaal gebracht wurde, recht früh. Montagmorgen um 9:15 Uhr begann sein Prozess. Das Amtsgericht (AG) Freiburg hatte ihm einen Strafbefehl über 750 € zugeschickt, den er nicht akzeptierte, weshalb am 09.10.2023 im Sitzungssal IX darüber öfffentlich verhandelt wurde. Mehrfach soll er, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Knastbeamt*innen beleidigt, einen von ihnen als Nazi bezeichnet und diesem gegenüber den Hitlergruß gezeigt haben.

Der Prozessbeginn

Erschienen waren an diesem Morgen für die Staatsanwaltschaft ein junger Rechtsreferendar, für die Verteidigung Rechtsanwalt Nicolai Erschig. Den Vorsitz führte die u.a. aus dem Hagermann-Prozess bekannte Richterin Julia Rajczak.

Der Sitzungsvertreter der Freiburger Staatsanwaltschaft verlas die Vorwürfe: E. soll in 14 Fällen Bedienstete der Haftanstalt u.a. als „Wichser“, „Pisser“, „Arschlöcher“ bezeichnet, ihnen auch mal den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt haben. Auch den Anstaltsarzt Dr. Teichmann habe er als „Arschloch“ bezeichnet.

In der Szene ist der aus dem Umland stammende Mittfünfziger nicht unbekannt, früher war er mit der Band „Scheiße“ unterwegs und arbeitete in einem Kinder- und Jugendtheater. Jetzt sitzt er seit August 2021 in Haft. Mehrfach wurde Uwe in den letzten 30 Jahren zu Geldstrafen wegen Beleidigung und zuletzt dann auch zu kürzeren Haftstrafen wegen Diebstahl und Sachbeschädigung verurteilt. Aktuell ist seine Entlassung für 2025 geplant, wobei ein großer Teil der Haftzeit aus der Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen bestehen wird, die er nicht bezahlen kann.

Eingangsstatement des Angeklagten

Darauf nimmt der gelernte Veranstaltungstechniker auch in seinem kämpferischen Eingangsstatement Bezug und fragt die Richterin ob ihr bekannt sei, dass es Stimmen gebe die die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe fordern. Müsse er die geforderte Geldstrafe von 750 € absitzen entstünden dem Staat 15.000 € an Haftkosten für seine Einsperrung. Er sei Punkrocker, habe viele Jahre in der Technik eines Freiburger Kinder- und Jugendtheaters gearbeitet, aber er sei noch viel länger Alkoholiker und auch Drogenkonsument. Die Haftsituation, zumal während der Zeit der Coronapandemie, sei besonders belastend gewesen, der Haftalltag geprägt von Gewalt unter den Inhaftierten, aber er sei auch von Bediensteten der JVA Freiburg geschlagen worden, und dies nicht nur einmal. Schwer zu ertragen sei auch, dass die Anstaltspsychologin S., die er dann beleidigt haben soll, ihn, als er Hilfe gesucht habe bei ihr, diese verweigert hätte, ebenso wie der Anstaltsarzt, der ihm ein blaues Auge, das er nach einer Mißhandlung durch Beamte erlitten habe, nicht dokumentieren habe wollen.

Wegsperren, so schloss E. sein Eingangsstatement, helfe nichts, der Vollzugsalltag sei von „Asozialisierung, nicht von Resozialisierung“ geprägt, es finde lediglich ein „Verwahrvollzug“ statt: „niemand wird gebessert“.

Die Zeugenvernehmungen- lauter JVA Bedienstete

In den folgenden Stunden werden zehn Bedienstete, neun Stationsbeamt*innen und der Anstaltsarzt, als Zeug*innen vernommen. Jeder einzelne Fall der angeblichen Beleidigung wird aufgedröselt und versucht die konkrete Situation vorstellbar zu machen. Einige der Äußerungen räumt E. selbst ein und bei drei der Bediensteten entschuldigt er sich auch, die dann ihrerseits ausdrücklich betonen, sie hätten kein Strafverfolgungsinteresse, oder hätten sich gar nicht beleidigt gefühlt. So, als E. einen Vollzugsbeamten als „Fräulein“ bezeichnet haben soll. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger diskutierten über die Frage, ob es sich hier um eine geschlechtsspezifische Beleidigung gehandelt habe, und ob sich ein Mensch der sich selbst nicht beleidigt gefühlt hat, dennoch dadurch -in strafrechtlichem Sinne- beleidigt worden sein kann. Das „Strafverfolgungsinteresse“ wird im Verlauf der Verhandlung auch nochmal diskutiert, denn eigentlich ist Beleidigung ein Antragsdelikt, d.h. sich geschädigt fühlende Personen müssen explizit einen Strafantrag stellen, jedoch gibt es auch -wie hier- die Möglichkeit, dass ein*e Dienstvorgesetzte*r Strafantrag stellt. Im Falle von E. hatte jeweils ein Mitarbeiter der Anstaltsleitung Strafantrag gestellt, so dass es später lediglich strafmildernd, aber nicht strafbefreiend wirken wird, dass einige der Bediensteten kein eigenes Strafverfolgungsinteresse äusserten.

Die neun als Zeug*innen teilweise in Uniform erschienenen Vollzugsbeamt*innen, konnten sich teilweise garnicht mehr an die Vorfälle erinnern, welche sich überwiegend im Jahr 2022 ereignet haben sollen. Deutlich wurde jeweils die enorme Anspannung im Vollzugsalltag, unter der die Inhaftierten stehen, seinerzeit noch durch die Coronamaßnahen verstärkt. Immer wieder wurde E. zudem in den „Bunker“ gesteckt. Er beschrieb diesen als einen leeren gekachelten Raum, mit einem Loch im Boden als WC, er habe die Kleidung vom Leib geschnitten bekommen und sei vom Personal als er dorthin verbracht wurde auch geschlagen worden.

Für alle angeklagten Vorfälle sei er zudem schon vollzugsintern hart sanktioniert worden, durch die Unterbringung auf einer Sicherheitsstation, durch Einzelhaft, durch Arrest, durch Einkaufsverbot, Entzug des TV-Geräts, Freizeitsperre und ähnliches.

Als kurz nach 11 Uhr der Zeuge Dr. Teichmann auftritt, gerät dessen Vernehmung recht kurz, denn er fragt wie es um seine ärztliche Schweigepflicht stehe, von der ihn E. auch nicht entbindet. Nach einem kurzen Rechtsgespräch zwischen Richterin, Verteidiger und Vertreter der StA wird der Zeuge entlassen. So dass letztlich nicht weiter thematisiert wird, ob der Zeuge es tatsächlich unterlassen hat ein blaues Auge zu dokumentieren. Der Fall wird im Verlauf der Sitzung eingestellt.

Plädoyer der Staatsanwaltschaft

Es ist schon 12 Uhr vorbei, da beginnt die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer und wird am Ende eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten fordern, welche allerdings zur Bewährung auszusetzen sei. Pro aus Sicht der StA erwiesener Beleidigung seien 6 Wochen Haft angemessen, in einem Fall, als E. einen Beamten als „Nazi“ bezeichnet und diesem gegenüber den Hitlergruß gezeigt habe sollten es 15 Wochen Freiheitsstrafe sein. Zwar sei die Stressituation in Haft strafmildernd zu berücksichtigen, jedoch fordere die Situation in Haft „besondere Disziplin von den Gefangenen“, ,gerade „in einer JVA (dürfe man sich nicht) dazu hinreißen lassen“ Bedienstete zu beleidigen. Vielmehr sei es „Pflicht der Gefangenen sich im Griff zu behalten“, so der Rechtsreferendar. In zwei Fällen sei E. aber auch freizusprechen, da die Beleidigungen nicht sicher hätten nachgewiesen werden können.

Plädoyer des Verteidigers von Uwe. E. und dessen Schlusswort

Der Verteidiger beginnt sein Abschlussplädoyer mit einer generellen Kritik: es sei bedenklich, wenn man für einfache Beleidigungsdelikte Freiheitsstrafen verhänge. Schließlich hätte die StA selbst, die ja den hier nun verhandelten Strafbefehl selbst so beantragt hatte, nur eine Geldstrafe für erforderlich erhalten, jetzt aber plötzlich beantrage sie eine Freiheitsstrafe. Er betont die zahlreichen strafmildernden Faktoren: E. habe sich entschuldigt, einige der Beamten hätten gar kein eigenes Strafverfolgungsinteresse, zudem sei er Suchtkrank. Zudem seien die Verhältnisse im Strafvollzug kritikwürdig. Was die Ersatzfreiheitsstrafen angehe, so fordere auch der Deutsche Anwaltsverein deren Abschaffung, man habe es hier mit einer „Armen/Reichen-Rechtssprechung“ zu tun: (Lebens-)Zeit und Geld seien nicht dasselbe! Für die verhandelten Vorwürfe fordere er eine milde Strafe unter 150 Tagessätzen, eine Freiheitsstrafe sei nicht angemessen. Zumal sein Mandant schon vollzugsintern bestraft worden sei. In zwei Fällen möge das Gericht E. freisprechen, hier schließe er sich dem Antrag der StA an.

In seinem Schlusswort verweist E. auf sein Eingangsstatement. Jetzt, so kurz vor dem Urteil, beginne das typische „Justizlotto“.

Das Urteil: 500 € Geldstrafe

Nach kurzer Unterbrechung verkündet gegen 13:15 Uhr die Richterin das Urteil: es wird eine Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen je 5 €, also von 500 €, verhängt. In zwei Fällen wird E. freigesprochen. Es gebe viele zu Gunsten von E. sprechenden Umstände. Teilweise sei er geständig gewesen, habe sich entschuldigt, sei in der Haft schon intern bestraft worden. Auch habe die Pandemie die Haftsituation zusätzlich verschärft.

Verschärfend seien die einschlägigen Vorstrafen wegen Beleidigung zu werten und die Bezeichnung eines Beamten als „Nazi“.

Um kurz vor halb zwei endet die Verhandlung. Die Sonne scheint, E. werden wieder Handschellen angelegt, die Fußketten waren ihm während der ganzen Verhandlung nicht abgenommen worden. In einer kurzen Prozesspause drehte er sich einmal in Richtung des unvergitterten Fensters und schaute hinaus- ins Freie. Zwei Gerichtswachtmeister führen ihn jetzt, wo die Verhandlung geschlossen ist, aus dem Raum, die stählernen Fußketten klirren. Verteidiger und Richterin sprechen noch kurz über eine Verhandlung in anderer Sache, bevor auch sie den Saal verlassen. Ich war der einzige Zuschauer während des gesamten Prozesses.

Thomas Meyer-Falk

https://www.freedomforthomas.wordpress.com

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