AfD-Parteitag: Gericht, Polizei, SPD und CDU – Hand in Hand mit der AfD!

Hand in Hand versuchen das Oberverwaltungsgericht Thüringen, die Polizei, die CDU, in Gestalt des Oberbürgermeisters der Stadt Erfurt, Andreas Horn sowie das Landesverwaltungsamt, vertreten durch dessen Präsidenten Frank Roßner, Mitglied der SPD, der AfD eine von Demonstrationen in weiten Teilen „befreite“ Stadt zu Füßen zu legen. Dem hat zwar das Verwaltungsgericht Weimar einen Riegel versucht vorzuschieben, wurde aber vom Oberverwaltungsgericht ausgebremst.

Die Ausgangslage

Die rechtsextreme AfD möchte in Erfurt ihren Parteitag abhalten, und hat für dessen Beginn, den geschichtsträchtigen 04. Juli gewählt. Angesichts der massiven antifaschistischen Mobilisierung gegen die Versammlung von Faschist:innen in Erfurt, haben die Stadt Erfurt, vertreten durch den CDU-Oberbürgermeister, sowie das Landesverwaltungsamt, vertreten durch ihren SPD-Präsidenten, massive Versammlungsbeschränkungen und -verbote erlassen.

Das Verwaltungsgericht kippt Allgemeinverfügung von Roßner

Mit Beschluss vom 03.07.2026 kippt in einem Eilverfahren das Verwaltungsgericht Weimar (Az.: 1 E 1187/26 We) vorläufig die ausufernde Allgemeinverfügung von Roßner. In weiten Teilen Erfurts, sollten nach dem Willen von Roßner „die Durchführung von Versammlungen und Aufzügen sowie die Teilnahme an solchen Versammlungen und Aufzügen wird für den Zeitraum Freitag, 03.07.2026, 18:00 Uhr bis Sonntag, 05.07.2026, 22:00 Uhr“ vollständig untersagt werden.

Hiergegen hatte ein Erfurter Stadtrat Klage und Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eingereicht. Das Gericht befand relativ kurz und knapp, dass „die Allgemeinverfügung (..) auf ein Verbot auch von friedlichen Versammlungen gerichtet“ sei. Dies sei jedoch nur möglich, wenn „wenn die Voraussetzungen des polizeilichen Notstands vorliegen“, was hier nicht der Fall sei. Um dann weiter zu erläutern, das Landesverwaltungsamt habe keinerlei Ausführungen zum Vorliegen der Voraussetzungen eines polizeilichen Notstands gemacht. Insbesondere habe man „bereits nicht dargelegt, in welcher Zahl (…) Polizeikräfte (…) zur Verfügung stehen und wie viele Polizeibeamte voraussichtlich erforderlich wären, um ohne ein präventives allgemeines Versammlungsverbot Störungen der öffentlichen Sicherheit zu verhindern“.

Das Verwaltungsgericht kippt Auflagen von Oberbürgermeister Horn

In einem weiteren Beschluss, hat der Verwaltungsgericht Weimar auch noch einen Auflagenbescheid der Stadt Erfurt, vertreten durch ihren SPD-Oberbürgermeister, außer Vollzug gesetzt (Az.1 E 1176/26 We).

Der Oberbürgermeister hatte im Wege eines Auflagenbescheid eine Versammlung die ATTAC angemeldet hatte, kurzerhand auf einen Parkplatz verlegt, weil sonst angeblich Blockaden der „Zuführungsachse zum Messegelände“ drohen würden.

Auch diese obrigkeitsstaatliche Beschränkung des Versammlungsrechts erweist sich nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts als rechtswidrig. Das Gericht führte aus, „die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für eine Beschränkung“ liege „grundsätzlich bei der Behörde“ und dieser Darlegungs- und Beweislast sei die Stadt nicht nachgekommen.

Zu der Gefahrenprognose hatte die Stadt u.a. angeführt, dass diese „sich neben den aktuellen Mobilisierungserkenntnissen wesentlich auf Feststellungen aus vergleichbaren Einsatzlagen im Zusammenhang mit zurückliegenden AfD-Veranstaltungen, insbesondere Essen 2024, Riesa 2025 und Gießen 2025 (stütze). Dort kam es jeweils zu koordinierten und teils langandauernden Blockadeaktionen gegen Zuführungsachsen und Veranstaltungsbereiche. In mehreren Fällen waren hiervon auch Rettungs- und Einsatzwege betroffen.“

Oberverwaltungsgericht (OVG) macht Überstunden und räumt der AfD den Weg frei!

Vizepräsidenten des OVG Bathe, Richter Peters sowie Richter Kirschbaum zeigten in zwei Beschlüssen auf, wohin die Reise gehen wird, denn in zwei anderen Verfahren wurden vergleichbare Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Weimar aufgehoben.

In ihrem Beschluss vom 03.07.2026, ergangen um 18.10 Uhr, wurde die Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes vorläufig gebilligt (Az.: 3 EO 279/26). Dem Senat sei letztlich in „der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, die Rechtmäßigkeit der (…) Verfügung …) zu prüfen“, weshalb eine „Folgenabwägung vorzunehmen“ sei. Diese „Folgenabwägung“ ergebe deshalb, dass die „erhebliche(n)r Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ hier Vorrang genießen, was schon dadurch gestützt werde, so die drei Richter weiter, dass „dass die Gefahr einer Instrumentalisierung oder Unterwanderung seiner Versammlung durch unfriedliche Teilnehmer konkret besteht, spricht“, da „nach der dem Senat vorliegenden „Online-Aktionskarte“ des Bündnisses „widersetzen“ die Versammlung bzw. ihr Startpunkt als „Infopunkt/Mahnwache angemeldet“ ausgewiesen war.“

Spät in der Nacht erging dann der Beschluss vom 04.07.2026, diesmal wurde um 0:15 Uhr entschieden, hinsichtlich des Auflagenbescheids der Stadt Erfurt (Az.3 EO 282/26). Die selben Richter begründeten fast inhaltsgleich mit ihrem Beschluss vom Vortag: es sei dem Senat nicht möglich den Auflagenbescheid in der Kürze der Zeit angemessen zu prüfen, deshalb bleibe es bei den Auflagen.

Fazit

Die Richter des Oberverwaltungsgerichts, wie auch die Polizei, der SPD-Oberbürgermeister sowie der CDU-Präsident des Landesverwaltungsamtes empfehlen sich demütigst mit ihren Entscheidungen ihren mutmaßlichen künftigen Dienstherren von der AfD sehr freundlich. Sie kriminalisieren und verleumden Menschen, die sich mit all ihrer Kraft und mit ihrem ganzem Herzen den Faschist:innen in den Wegstellen wollen. Ja, es gibt noch kein Totalverbot von Demonstrationen und Kundgebungen, aber das OVG weist mit seinen Beschlüssen schon den Weg für die Zukunft!

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Von Solidarität, Freiheit und dem Schweigen

Kritik an der Roten Hilfe ist weder neu noch illegitim. Jede politische Organisation muss sich fragen lassen, ob ihre Strukturen demokratisch sind, ob Macht kontrolliert wird und ob Solidarität tatsächlich bei den Betroffenen ankommt. Eine Organisation wird nicht dadurch stärker, dass man sie der Kritik entzieht. Das gilt auch für die Rote Hilfe. Wer Freiheit ernst nimmt, muss kritisieren und sich der Kritik stellen. Umso wichtiger ist es, Kritik präzise zu halten, wenn sie politische Grundsätze berührt.

Der Diskussionsbeitrag „Eine Kritik der Roten Hilfe – Ein verspäteter Geburtstagsgruß“ vermengt mögliche organisatorische Defizite mit einer ethischen Frage. Er erklärt den Grundsatz der Aussageverweigerung zu einem Ausdruck eines „männlich geprägte(n) Wertesystem(s) von Standhaftigkeit, Opferbereitschaft, Härte und Heroismus“. Diese Deutung scheint zu kurz zu greifen und Wesentliches zu übersehen. Denn Schweigen ist kein Heldentum. Erst recht ist Schweigen kein Kult um Leid.

Herrschaft zielt auf die Zerstörung von Vertrauen

Der Grundsatz der Roten Hilfe „Anna und Arthur halten’s Maul“ entspringt vielmehr einer Einsicht in die Beschaffenheit von Herrschaft.

Herrschaft lebt nicht lediglich von polizeilichen Schlagstöcken, wie sie nun wieder in Erfurt anlässlich des AfD-Parteitags auf hunderte Köpfe niederregnen werden. Herrschaft lebt nicht ausschließlich von den Gefängnissen, in denen Genoss:innen und Genossen und so viele andere weggesperrt werden. Herrschaft lebt davon, Beziehungen zwischen Menschen zu zerstören. Sie verwandelt Vertrauen in Misstrauen und politische Verantwortung in eine reine individuelle Kosten-Nutzen-Rechnung. Ihr stärkstes Mittel ist dabei nicht die physische Gewalt, so sehr diese auch im ersten Moment schmerzt, sondern die langsame Einübung einer Haltung: Jeder kümmert sich zuerst um sich selbst.

Aussageverweigerung als solidarischer Schutzmechanismus

Genau hier jedoch erhält die Aussageverweigerung ihre politische Bedeutung.

Die Weigerung, vor Gericht, bei der Polizei oder sonstigen Behörden auszusagen, beruht auf der Einsicht, dass Strafverfahren niemals nur eine Angelegenheit der angeklagten Person sind. Aussagen entfalten unweigerlich Wirkung, die weit über das eigene Verfahren hinausreichen kann. Sie können Ermittlungen erleichtern, Strukturen für die Repressionsbehörden sichtbar machen und viele andere gefährden.

Deshalb ist die Entscheidung zu schweigen keine bloße private Prozessstrategie. Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass das eigene Handeln immer auch Folgen für andere hat.

Und deshalb ist Aussageverweigerung kein Ausdruck eines wie auch immer gearteten „Heldentums“, sondern, in einer Phase des Individualismus, der sich auch in der Linken immer breiter zu machen scheint, eine Form der Selbstbegrenzung: Der Grundsatz der Aussageverweigerung erinnert daran, dass der Mensch niemals nur über sich selbst verfügt.

Der Versuch, Aussageverweigerung zudem als patriarchale Kategorie umzudeuten, verschiebt den Fokus. Feministische Kritik richtet sich gegen Herrschaftsverhältnisse, Konkurrenz, Dominanz und die Verherrlichung von Gewalt. Daraus folgt jedoch mitnichten, staatlichen Ermittlungsbehörden mehr Informationen zur Verfügung zu stellen. Im Gegenteil: Gerade feministische Bewegungen haben immer wieder erfahren, wie Polizei, Justiz und Geheimdienste soziale Bewegungen überwachen, spalten und kriminalisieren. Daraus erwächst folglich kein Argument gegen das Schweigen, sondern eher eines für das Schweigen!

Freiheit braucht Solidarität

Der Ausgangstext betrachtet das Strafverfahren fast ausschließlich aus der Perspektive der angeklagten Person. Das leuchtet erst mal ein, ist aber im Kontext politischer Zusammenhänge und Strukturen, gelinde gesagt, unzureichend. Repression richtet sich nie nur gegen Einzelne. Sie versucht, Beziehungen sichtbar zu machen, politische Räume auszuleuchten und Bewegungen berechenbarer zu machen.

Wer unter diesen Bedingungen ausschließlich fragt, welche Strategie die geringste Strafe verspricht, übernimmt bereits unbemerkt den Blick des Staates: Es gibt nur noch den einzelnen Fall. Emanzipatorische Politik, all das, wofür wir gemeinsam kämpfen, mögen dem auch unterschiedliche Weltbilder zugrunde liegen, beginnt dort, wo wir uns weigern, die Welt ausschließlich aus der Perspektive des eigenen Vorteils zu betrachten.

Gerade deshalb ist die Behauptung problematisch, Aussageverweigerung sei Ausdruck patriarchaler Vorstellungen von Ehre. Patriarchat erhebt Dominanz zum Ideal. Das Patriarchat verlangt Härte gegen andere und gegen sich selbst. Das politisch begründete Schweigen, um das es hier geht, verlangt das Gegenteil.

Es verlangt keine Tapferkeit, keine heroische Selbstüberwindung und keine Reinheit. Es anerkennt vielmehr die eigene Verletzlichkeit und entscheidet dennoch, den Druck nicht dadurch an andere weiterzugeben, dass wir aussagen und so den Behörden erst die Möglichkeit eröffnen, Genoss:innen zu verfolgen. Darin liegt kein Kult der Stärke, sondern eine Form gemeinsamer Verantwortung.

Ebenso wenig überzeugt der Vorwurf, die Rote Hilfe wolle Märtyrer*innen hervorbringen. Natürlich kann jede politische Kultur Gefahr laufen, Leid zu romantisieren. Davor ist auch die Rote Hilfe nicht gefeit. Aber daraus folgt gerade nicht, den Grundsatz der Aussageverweigerung preiszugeben. Denn Schweigen ist kein Opfer um des Opfers willen. Es ist die Weigerung, den Staat bei seiner Repression zu unterstützen.

Freiheit zeigt sich in Verantwortung gegenüber anderen

Zudem beschreibt der Ausgangstext Ehrlichkeit irritierenderweise als etwas Naives. Fast scheint es, als hielten dessen Autor:innen Anpassung für grundsätzlich klüger als Standhaftigkeit. Doch eine politische Bewegung lebt nicht allein vom taktischen Kalkül. Sie lebt von Menschen, die bestimmte Grenzen nicht deshalb ziehen, weil sie den größten persönlichen Nutzen bringen, sondern weil ohne solche Grenzen Solidarität entkernt würde. Es gibt Momente in unser aller Leben, in denen Freiheit nicht darin besteht, sich möglichst viele Optionen offenzuhalten, sondern darin, sich bewusst gegen eine Option zu entscheiden.

Und so wäre eine Entscheidung auszusagen nicht deshalb bedeutsam, weil sie erlaubt oder verboten wäre, sondern weil sie den Menschen verändert, der sie trifft. Wer beginnt, seine Beziehungen unter dem Gesichtspunkt des eigenen Vorteils zu ordnen, trifft damit nicht bloß eine taktische Entscheidung. Wir verändern dadurch auch unser Verhältnis zu den anderen.

Über ein Mehr an föderalen Strukturen, demokratischer Kontrolle oder die Verteilung von Ressourcen muss offen diskutiert werden. Darüber darf und soll leidenschaftlich gestritten werden. Doch das Prinzip der Aussageverweigerung gehört nicht in diese Kategorie.

Sie ist Ausdruck einer einfachen Erkenntnis: In einer solidarischen Bewegung sind wir niemals isolierte Individuen. Freiheit entsteht gerade nicht dort, wo jede und jeder ausschließlich den eigenen Vorteil sucht. Sie entsteht dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, auch und gerade dann, wenn diese Verantwortung keinen unmittelbaren persönlichen Gewinn bedeutet, sondern wir selbst vielleicht sogar ins Gefängnis kommen.

Wer dieses Prinzip als patriarchale Opfermoral missversteht, verkennt den eigentlichen Sinn des Schweigens. Der Grundsatz der Aussageverweigerung schützt Vertrauen zwischen Menschen. Ohne dieses Vertrauen verliert politische Solidarität ihre praktische Bedeutung.

In memoriam
Im Gedenken an Devran Fatma. Sie hat vergangenes Jahr, noch kurz vor Ihrem Tod, über ihren eigenen Erfahrungen der Aussageverweigerung geschrieben. Im Zusammenhang mit dem sogenannten „Kaindl-Verfahren“ saß Devran in den 90‘ern selbst in Haft.

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Das Geschäft mit den Gefangenen: die Massak Logistik GmbH aus Bayern.

Wer im Gefängnis oder der forensischen Psychiatrie landet verliert zwar seine Freiheit, aber nicht die Notwendigkeit, Lebensmittel, Duschgel, Tabak, Kaffee oder Schreibwaren zu kaufen. Für viele tausend Gefangene sowie Patient:innen in Psychiatrien in Deutschland bedeutet das, sie müssen bei der Firma Massak Logistik GmbH (im Folgenden auch einfach „Massak“ genannt) einkaufen. Die Firma aus dem oberfränkischen Litzendorf hat sich in den vergangenen bald drei Jahrzehnten zu einem der wichtigsten Anbieter im sogenannten Gefangeneneinkauf entwickelt. Nach eigenen Angaben beliefert das Unternehmen Justizvollzugsanstalten in allen 16 Bundesländern und ist Marktführer in diesem Bereich.

Es nichts Neues, dass private Unternehmen Dienstleistungen für staatliche Einrichtungen erbringen, doch der Fall „Massak“ wirft Fragen auf. Denn hier geht es nicht um einen normalen Markt, die gefangenen Kund:innen können gerade nicht auf Konkurrenzunternehmen ausweichen. Vielmehr gilt das Motto: friss oder stirb, bzw. zahl’ die Preise die die Firma verlangt- oder übe Dich in totalem Verzicht. Die „Kund:innen“ der Firma Massak sitzen nämlich hinter Stacheldraht und hohen Mauern. Sie können nicht zum günstigeren Supermarkt gehen. Sie können keine Preisvergleiche im Internet anstellen und sich anschließend für oder gegen bestimmte Anbieter entscheiden. In der hermetisch geschlossenen Welt der Gefängnisse und Psychiatrien existiert faktisch ein Monopol. Wer Kaffee, Duschgel oder Schokolade kaufen möchte, kann nur jenes Angebot nutzen, das die Anstalt beziehungsweise deren Vertragspartner, hier die Firma Massak Logistik GmbH, vorgibt.

Klagen von Gefangenen über hohe Preise

Seit Jahren berichten Gefangene und Unterstützer:innen über Preise, die deutlich über dem Niveau von Supermärkten außerhalb von Gefängnissen liegen. Bereits 2008 habe ich selbst, damals noch in der JVA Bruchsal inhaftiert, über die hohen Preise berichtet. Die grundsätzliche Frage seitdem hat sich nicht verändert, allenfalls verschärft: Warum werden ausgerechnet Menschen, die ohnehin nur wenige Geld für ihre Arbeit in den Gefängniswerkstätten erhalten, für Waren des täglichen Bedarfs zu hohen Preisen abgeknöpft? Darüber berichtete 2021 ausführlich auch das Neue Deutschland, wobei sich damals schon die Firma weigerte Presseanfragen zu beantworten.

Selbst ein Wirtschaftsmagazin thematisierte die Preisgestaltung der Firma durchaus kritisch.

Rückblick: Werner Massak spricht noch mit den Medien

Vor 17 Jahren, damals sprach der Firmenpatriarch Werner Massak, Jahrgang 1955, noch mit der Presse. Die Tageszeitung Welt konnte so in einem eher geschmacklosen Artikel nachzeichnen, wie aus dem (ehemaligen) „Filialleiter eines Supermarkts“ ein Großunternehmer im Bereich der Gefangenenversorgung geworden war.

Launig diktiert der Firmenchef der Reporterin Eva Lindner ins Mikro: „Wer packungsweise Zucker kauft, macht sich verdächtig.“ Dann würde seine Mitarbeiterin an der Kasse ein rotes Kreuz auf den Einkaufsschein malen und Vollzugsbeamt:innen anschließend die Zelle durchsuchen. Massak und seine Mitarbeitenden als willige Vollstrecker:innen des Strafsystems.

Das Firmengeflecht der Familie Massak

Hinzu kommt die bemerkenswerte Struktur des Unternehmens selbst. Öffentliche Registerdaten zeigen ein ungemein eng verwobenes Geflecht aus GmbHs, Einzelunternehmen und Immobiliengesellschaften. Im deren Zentrum stehen mehrere Mitglieder der Familie Massak. Die Massak Logistik GmbH unterhält Beziehungen zu weiteren Gesellschaften der Unternehmensgruppe, darunter einer Immobiliengesellschaft sowie einer Tochtergesellschaft mit Gewinnabführungsvertrag. Im Jahresabschluss der Massak Logistik GmbH für 2023/2024 werden darüber hinaus konzerninterne Verbindlichkeiten in Millionenhöhe ausgewiesen. Gleichzeitig wurden Vorräte im Wert von über fünf Millionen Euro, die zuvor bei einer anderen Massak-Gesellschaft bilanziert wurden, offenbar in die Massak Logistik GmbH überführt.

All das muss nicht rechtswidrig sein. Familienunternehmen arbeiten häufig mit verschiedenen Gesellschaften. Immobilien werden in externe Gesellschaften ausgelagert und Risiken verteilt. Oder es werden Unternehmensnachfolgen auf diese Weise vorbereitet. Doch je komplexer solche Strukturen werden, desto schwieriger wird ihre, auch öffentliche, Kontrolle. Genau das ist das Problem, vor allem dann, wenn ein Großteil des Geflechts darauf ausgerichtet ist, dynastisch auf Generationen hinaus, die Insass:innen von Gefängnissen und Psychiatrien exklusiv mit Lebensmitteln und Non-Food-Artikeln monopolartig zu beliefern.

Monopol- was ist das? Die Gerichte spielen mit!

Ein Monopol bedeutet eine beherrschende Stellung eines einzelnen Unternehmens auf einem konkret umrissenen Markt. Wer dort die Versorgung kontrolliert, bestimmt Preise und Bedingungen nach den Erfordernissen der Verwertung. Die Bedürfnisse der Abhängigen, hier also der Gefangenen, sind völlig irrlevant. Im Monopol verdichtet sich die ökonomische Macht des Kapitals zur Herrschaft über jene, denen sämtlich Alternativen genommen sind.

Nach geltender Rechtslage handelt es sich jedoch im Fall von Massak nicht um ein Monopol, das teilte schon vor vielen Jahren das Bundeskartellamt auf eine Beschwerde hin mit, denn der kartellrechtlich relevante „Markt“ sei nicht die einzelne Einkaufsmöglichkeit in einer konkreten JVA, sondern der „Markt“ der Anbieter der Dienstleistung Gefangeneneinkauf. Auch wenn Massak hier noch kein Monopol hat, so ist aber die Firma auf dem „besten Wege“ dorthin.

Gerichte spielen mit und billigen Firmen in den Gefängnissen zu, „Preise bezogen auf das gesamte Warensortiment (…von…) durchschnittlich (bis zu) 20 % über denen des stationären Lebensmitteleinzelhandels“ zu verlangen, so das Oberlandesgericht NRW im vergangenen Jahr; für Elektroartikel hat der Senat des OLG das schon im Jahr 2020 ähnlich entschieden.

Die Unternehmenszahlen aus dem Massak-Geflecht

Auch die Entwicklung der Unternehmenszahlen wirft Fragen auf. Noch 2019 wies die Massak Logistik GmbH, also jene Firma die die Gefangenen und Patient:innen beliefert, Gewinnrücklagen und Eigenkapital von rund zwei Millionen Euro aus. Bei einem Umlaufvermögen von etwa 4,4 Millionen Euro. Für sich genommen deutet dies auf ein wirtschaftlich solides mittelständisches Unternehmen hin, das erwirtschaftete Gewinne überwiegend im Betrieb belässt. In den Folgejahren veränderte sich die Struktur jedoch deutlich. Im Geschäftsjahr 2023/2024 lag das Eigenkapital mit rund 2,1 Millionen Euro zwar weiterhin auf einem Niveau wie noch 2019, gleichzeitig stiegen jedoch die Verbindlichkeiten (gemeinhin Schulden genannt) auf über neun Millionen Euro. Das Umlaufvermögen wuchs zudem auf mehr als zehn Millionen Euro, vor allem aufgrund stark gestiegener Vorratsbestände.

Besonders bemerkenswert ist dabei ein Hinweis im Jahresabschluss (Ziff 4.1.,vgl. PDF): Vorräte im Wert von über fünf Millionen Euro, die zuvor bei einer anderen Gesellschaft des Familienverbunds bilanziert wurden, werden nun bei der Massak Logistik GmbH ausgewiesen. Solche konzerninternen Verschiebungen sind keineswegs per se unzulässig. Sie erschweren jedoch die Nachvollziehbarkeit der wirtschaftlichen Entwicklung erheblich. Die Frage, warum Vermögenswerte innerhalb eines so eng verflochtenen Firmengeflechts umstrukturiert werden, ist gerade dann von öffentlichem Interesse, wenn die betreffenden Unternehmen ihre Umsätze in erheblichem Umfang durch staatliche Auftragsvergabe erzielen.

Das Familiengeflecht der Massaks

Patriarch Werner Massak ist aktuell in sieben Firmen entweder Inhaber oder Geschäftsführer, darunter neben dem Gefangeneneinkauf, auch Drogeriemärkte, eine Projektentwicklungsfirma und eine Holding.

Sohn Boris Massak, im April erst 41 Jahre geworden, schafft es auf 13 Geschäftsführer oder Inhaberposten. Lebensmittelmärkte, eine Service-Firma die Personal an andere Firmen überlässt, und diverse weitere Firmen.

Kristina Massak, 34 Jahre alt, ob Ehefrau, Tochter, Enkelin bleibt offen, ist auch gut im Familiengeschäft, und besetzt aktuell 11 Geschäftsführerinnenposten im Firmengeflecht der Familie Massak, darunter auch als Co-Geschäftsführerin der Massak Logistik GmbH und der Kima Food GmbH.

Während die Eigentümerstruktur weitgehend in den Händen der Familie verbleibt, tragen die wirtschaftlichen Folgen dieser Entwicklung andere: die Gefangenen, die innerhalb eines monopolartigen Systems keinerlei Ausweichmöglichkeiten haben. Die Ökonomisierung des Gefängniswesens beschleunigt sich weiter und schafft damit nicht nur „sichere“ Absatzmärkte für Firmen wie die Massak Logistik GmbH, sondern auch Geschäftsmodelle, die sich weitestgehend der öffentlichen Wahrnehmung entziehen, wenn man mal von launigen Artikeln wie jenem der WELT absieht, oder gelegentlich einen kritischen Bericht,wie oben beschrieben, im ND oder auch mal in der taz.

Fazit

Massak agiert im Kontext Strafvollzug und Forensik, nicht wirklich auf einem „freien Markt“, sondern im Auftrag staatlicher Stellen. Die Umsätze und vor allem die Gewinne entstehen durch öffentliche Aufträge und letzlich durch das, was Gefangene sich an spärlichem Lohn erarbeiten, oder Familienangehörige oder Freund:innen vom Munde absparen, um es Gefangenen zu überweisen. Gerade deshalb wäre ein Höchstmaß an Transparenz geboten: Wer genau profitiert? Wie werden Preise kalkuliert? Wie stellen die Justizbehörden sicher, dass Menschen in Haft nicht zu einem besonders lukrativen Absatzmarkt werden? Warum setzen die Gefängnisse und Forensiken nicht, wie seit Jahrzehnten zuvor bewährt, auf lokale Supermärkte vor Ort?

Die Privatisierung des Gefängnisalltags folgt einer Logik, die über eine Familiendynastie im Oberfränkischen hinausgeht. Der Strafvollzug und die forensischen Psychiatrien sind Spielfeld für private Akteure: ob bei Lebensmitteln, Elektroartikeln, Kleidung, Einkauf, Telefon oder selbst bei der Arbeitsvermittlung, wenn Gefangene, die im Offenen Vollzug sitzen, gezielt bestimmten, eng verbundenen Zeitarbeitsfirmen „zugeführt“ werden.

Der Aufstieg der Familie Massak ist nicht nur der Aufstieg eines oberfränkischen Familienunternehmens, sondern anschauliches Beispiel dafür, wie selbst in Nischen wie den Gefängnissen und Forensiken der Kapitalismus regiert: genau dort wo der Staat Menschen ihre Freiheit raubt, entstehen äußerst profitable Nischen. Die Gefängnismauer ist hier also nicht etwa die Grenze des Marktes, sondern die Mauer ermöglicht diesen Markt erst.

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Schweizer Kanton Bern fordert Antifa-Verbot

Nachdem die USA und Ungarn ein Antifa-Verbot dekretiert haben und es in der Niederlande zumindest einen entsprechenden Vorstoß gab, zieht nun der Schweizer Kanton Bern nach. Das Kantonsparlament fordert vom Schweizer Bundesrat ein entsprechendes Verbot. Die Proteste dagegen folgten auf dem Fuße.

Die Vorgeschichte

Im Herbst letzten Jahres stuften die USA, unter Trump, sowie Ungarn, unter Viktor Orban, die „Antifa“ als terroristische Organisation ein. In den Niederlande, angeführt von Geerd Wilders, gab es auch einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoß, der jedoch rechtlich keine Bindungswirkung erzeugte.

In der Schweiz arbeiten sich rechte Parlamentarier:innen seit Jahren an der linken Szene ab. Vom „gewalttätigen Extremismus können Sie eindämmen, indem Sie sich konsequent von solchen Elementen wie der Reitschulszene, dem Schwarzen Block, der Antifa und weiteren linksextremen Gruppierungen distanzieren“, sprach Andreas Glaser von der SVP 2022 im Rahmen einer Parlamentsdebatte. Im Jahr zuvor lehnte der Schweizer Bundesrat schon einen Vorstoß Glasers ab, der damals meinte: „Die sich harmlos „Antifa“ nennende Gruppierung ist seit Jahren an zahlreichen Überfällen auf die geltende Ordnung beteiligt. Die Antifa Schweiz ist dem linksextremen Lager zuzuordnen.“

Ein rechtsextremer Parlamentarier fordert Antifa-Verbot

Initiiert von dem rechtsextremen SVP Abgeordneten Lorenzo Quadri, wird das Schweizer Parlament aufgefordert, „dem Parlament eine gesetzliche Grundlage für das Verbot der Antifa-Bewegungen in der Schweiz vorzulegen“.

In seiner Initiative vom 17.12.2025 schrieb der Abgeordnete des Schweizer Bundesrats folgendes: „Die sogenannte Antifa-Bewegung (Antifaschismus) ist in Wirklichkeit Synonym für Intoleranz, Gewalt und (linken) Faschismus. Die Stadt Bern wurde im Oktober 2025 durch eine nicht bewilligte «Pro-Palästina»-Demonstration, die Schäden in Millionenhöhe verursachte, buchstäblich in Schutt und Asche gelegt.“

Die Schweizer Regierung meinte dazu am 18.02.2026: „Die «Antifaschistische Aktion» ist keine Gruppe im engeren Sinn, sondern eine heterogene Bewegung beziehungsweise ein loses internationales Netzwerk. Ihr gehören Einzelpersonen und verschiedenste Arten von Gruppen an. Das Fehlen einer Organisationsstruktur spricht gegen ein Verbot.“

Das Berner Kantonsparlament

Anfang dieses Jahres reichten die rechten SVP-Abgeordneten Thomas Fuchs und Sandra Schneider einen „Parlamentarischen Vorstoß“ ein, mit welchem die Kantonsregierung aufgefordert wird „beim Bund vorstellig zu werden und sich dafür einzusetzen, dass linksextremistische Gruppierungen, die allgemeinhin unter den Bezeichnungen «Antifa», «Antifaschistische Aktion» und «Schwarzer Block» in der Öffentlichkeit auftreten, gemäss (…) verboten werden.“.

In der Begründung heißt es unter anderem: „Die Akteurinnen und Akteure der «Antifa» und insbesondere deren rote Speerspitze, der «Schwarze Block», müssen als eine ernste Bedrohung der inneren Sicherheit angesehen werden. Die Täter aus diesem Milieu müssen konsequent für ihre kriminellen Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die bürgerliche Zivilgesellschaft darf sich nicht länger von gewalttätigen linken Gruppierungen einschüchtern lassen, die unser demokratisches System und den Kapitalismus ablehnen und letztendlich die bestehende Gesellschaftsordnung stürzen wollen.“

Am 03. Juni 2026 hat das Kantonsparlament mit 82 Ja-Stimmen zu 64 Nein-Stimmen (bei drei Enthaltungen), den Vorstoß der rechtsextremen SVP angenommen.

Der Protest folgte auf dem Fuße

Mehrere hundert Menschen zogen spontan am Donnerstag in Bern unter dem Ruf „Siamo tutti antifascisti – wir sind alle Antifa!“ durch die Innenstadt, nachdem es schon wenige Tage zuvor eine Antifa-Demo mit 400 Menschen gegeben hatte.

Während Faschismus und Autoritarismus weltweit auf dem Vormarsch seien, wolle das Berner Kantonsparlament den Antifaschismus verbieten, hieß es in einem Aufruf, «jene Bewegung, die sich dem entgegenstellt, was unsere Gesellschaft spaltet».

Aus juristischen Kreisen kam auch schon harsche Kritik. Ein solches Verbot sei „sei weder sinnvoll noch verhältnismässig“ sagt der DJB, die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern.

Das «Bündnis gegen Rechts Bern» wird zitiert mit „Antifaschismus ist eine Haltung und lässt sich nicht verbieten“

Fazit

Die staatlichen Angriffe auf linke und emanzipatorische gehen international, national und lokal unverändert weiter. Was in den USA begann, in den Niederlanden parlamentarisch aufgegriffen und in Ungarn staatlich umgesetzt wurde, wird nun in der Schweiz von einem Kanton ebenfalls eingefordert. Dabei richtet sich der Angriff nicht nur gegen einzelne Personen sowie Gruppen, sondern gegen die Idee des Antifaschismus selbst. Die Botschaft ist überall dieselbe: Wer sich organisiert gegen Rassismus, Neofaschismus und die extreme Rechte stellt, soll delegitimiert, kriminalisiert und verboten werden. Wer Antifaschismus verbieten will, erklärt nicht etwa eine „Organisation“ zum Problem, sondern den Widerstand gegen autoritäre und faschistische Entwicklungen.

Dem gilt es mit Entschiedenheit und Konsequenz entgegenzutreten!

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Zwischen Wüste und Revolte! Die politische und symbolische Kraft von Majas 40-tägigem Hungerstreik – Eine Rezension –

Es gibt Veröffentlichungen, die dokumentieren. Und es gibt solche, die über ihren eigentlichen Gegenstand hinausweisen. „Majas Hungerstreik 2025“ gehört zur zweiten Kategorie. Am 05. Juni 2026 erschien, anlässlich des Jahrestages des Beginns von Majas Hungerstreik im Budapester Gefängnis vor genau einem Jahr, diese Broschüre.

Zunächst erzählen die 48 Seiten von der ganz konkreten Situation Majas als nicht-binäre Person, sich plötzlich in Ungarns Knastsystem wiederfindend und den Versuchen an den menschenunwürdigen Haftbedingungen etwas zu ändern, oder an der Inhaftierung selbst. Es wird von dem 40 Tage dauernden Hungerstreik erzählt. Von den Anstrengungen einer Solidaritätsbewegung, politischen Druck aufzubauen um Maja zurück nach Deutschland zu holen, oder doch zumindest aus dem Gefängnis. Aber je länger ich die Broschüre lese, desto deutlicher wird mir, dass ihr eigentliches Thema ein anderes ist. Die Herausgeber:innen und alle die zu Wort kommen, Angehörige, Freund:innen, Genoss:innen, kreisen letztlich um eine Frage, die über den konkreten Fall von Maja hinausweist:

Woran messen wir den Erfolg in der politischen Auseinandersetzung?

Die Antwort hierauf ist keineswegs selbstverständlich und wird auch von der Broschüre eher indirekt gegeben. Denn gemessen an ihren unmittelbaren Zielen war die Kampagne nicht erfolgreich. Die Rücküberstellung nach Deutschland wurde ebensowenig erreicht wie eine grundlegenden Verbesserung von Majas Haftbedingungen. Der Hungerstreik endete ohne den erhofften Durchbruch. Immer noch sitzt Maja in Budapest in Haft.

Und doch verweigern sich alle die in der Broschüre zu Wort kommen, konsequent der Vorstellung, ein Kampf sei nur dann etwas wert, wenn dieser gewonnen wird.

Was passiert, wenn alle anderen Wege versagen?

Besonders überzeugend wirkt auf mich zunächst die Darstellung der Haftbedingungen und Umstände die schließlich zu Majas Hungerstreik führten. Die Broschüre beschreibt die Isolation, die fehlenden sozialen Kontakte, die zutiefst entwürdigenden Haftbedingungen und die Erfahrung politischer Ohnmacht. Maja, die immer wieder selbst zu Wort kommt, formuliert dies so: „Hier in Ungarn bin ich lebendig in einer Gefängniszelle begraben.“

Der Hungerstreik erscheint dadurch nicht als spektakuläre Aktionsform oder als Ausdruck individueller Verzweiflung, sondern als der letzte verbliebene Handlungsspielraum, der den eigenen Körper zur Waffe macht.

Die Autor:innen romantisieren diesen Schritt nicht. Immer wieder werden die körperlichen Folgen für Maja geschildert: Gewichtsverlust, Kreislaufprobleme, die Gefahr eines Organversagens sowie irreversibler Schäden. Das Heft macht deutlich, dass Hungerstreiks keine symbolischen Gesten sind, sondern Kämpfe, die unmittelbar durch und vermittels des eigenen Körpers geführt werden.

Im Zentrum: Solidarität

Obwohl Majas Name im Titel der Broschüre steht, handelt diese letztlich von mehr. Sie handelt von Solidarität.

Von Menschen, die Mahnwachen organisieren, militante Aktionen durchführen, Pressearbeit leisten, Demonstrationen anmelden. Von Menschen die Transparente malen und Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Von Freund:innen wie von Angehörigen, die jeden Tag Hoffen und und doch so sehr Bangen. Von einer antifaschistischen Bewegung, die versucht, aus der Ohnmacht rauszukommen und handlungsfähig zu werden.

Besonders eindrücklich sind Berichte von Angehörigen. Majas Schwester schreibt: „Ich habe Maja kaum wieder erkannt. Der Körper war so abgemagert.“ Dieser Satz sagt mehr über die Realität politischer Gefangenschaft als viele intellektuell anspruchsvolle und theoretische Analysen und es tut weh solche Sätze zu lesen.

Die Angehörigen erscheinen dabei nicht bloß als Randfiguren. Sie werden selbst zu politischen Subjekten. Die Broschüre macht greifbar, dass Repression niemals nur einzelne Menschen trifft. Sie trifft ganze Beziehungsgeflechte, Familien, Freund:innenkreise und politische Zusammenhänge.

Vierzig Tage in der Wüste

Mir fiel die immer wiederkehrende Bezugnahme auf die Zahl vierzig auf. Vierzig Tage Hungerstreik. Vierzig Tage des Wartens. Vierzig Tage zwischen Hoffnung und drohendem körperlichem Zusammenbruch.

Selbstverständlich ergibt sich diese Zahl zunächst schlicht aus der tatsächlichen Dauer von Majas Hungerstreik. Dennoch lässt sich meines Erachtens schwerlich übersehen, dass diese Zahl eine besondere symbolische Bedeutung besitzt. Vierzig Tage in der Wüste. Vierzig Tage Fasten. Vierzig Tage der Prüfung und Verwandlung.

Die Broschüre spricht darüber nicht ausdrücklich. Doch die Symbolik scheint mir unterschwellig mitzuschwingen.

Ich bin versucht zu sagen, dass die Erzählung der hier zu besprechenden Broschüre unbewusst einer Struktur folgt, die weit älter ist als jede linke politische Bewegung. 

Die Herausgeber:innen erzählen hier nämlich nicht nur die Geschichte eines politischen Kampfes, sondern suchen in der Figur Majas zugleich ein Bild für die Hoffnung, dass ein Mensch selbst dort seine Würde bewahren kann, wo ihm nahezu jede äußere Macht genommen wurde. Die eigentliche Wirkung dieser Erzählung liegt damit weniger in der Frage, ob die Forderungen erfüllt wurden, sondern darin, dass sie ein uraltes menschliches Motiv berührt: die Vorstellung, dass Sinn gerade dort entstehen kann, wo ein Mensch bereit ist, um eines höheren Ziels willen durch Leid hindurchzugehen, ohne sich innerlich besiegen zu lassen

Besonders interessant ist dabei, dass die Herausgeber:innen Maja nicht als Held:in inszenieren und dennoch stellenweise eine fast ikonische Wirkung erzeugen. Immer wieder treten Motive von Verletzlichkeit, Reinheit, Beharrlichkeit und (politischer) Standhaftigkeit hervor. Die Geschichte des Hungerstreiks wird dadurch zugleich zur Geschichte einer Prüfung.

Die stille Macht der Bilder

Zu dieser Wirkung tragen auch die zahlreichen Fotografien entscheidend bei.

Die Bilder, die das Dunya Collective beigesteuert hat, illustrieren den Text nicht bloß, sondern erzählen eine eigene Geschichte. Sie zeigen Demonstrationen, Angehörige, Solidaritätsaktionen und auch Maja selbst.

Auffällig erschient mir dabei, dass die Bildersprache wenig auf Dramatik oder militante Pose setzt. Stattdessen dominieren Ruhe, Ernsthaftigkeit und, auch hier, Verletzlichkeit. Maja erscheint nicht als kämpferische Aktivist:in im Moment der Konfrontation, sondern als Mensch, der leidet und trotzalledem standhält.

Gerade deshalb entsteht stellenweise eine fast ikonische Wirkung von Maja, das fiel mir schon früher auf, wenn über Maja berichtet wurde. Nicht zufällig drängt sich beim Durchblättern gelegentlich der Eindruck auf, dass hier unbewusst mit Bildern gearbeitet wird, die an religiöse oder mythische Erzählungen erinnern. Nicht als Verehrung, sondern als Ausdruck von Würde und Hoffnung.

Camus im Knast

Der vielleicht bemerkenswerteste Satz der Broschüre steht bereits auf den ersten Seiten. Er ist aus Majas Tagebuch, wird als vom 4. Februar 2026 datiert angegeben: „Es gibt das Risiko, dass du den Knast glücklicher verlässt, als du ihn betrittst.“

Dieser Satz erinnerte mich unwillkürlich an Albert Camus und dessen berühmte Formulierung am Ende des „ Der Mythos des Sisyphos“. „Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen.“ Sisyphos, verurteilt, auf alle Ewigkeit hin, einen Stein den Berg hinauf zu rollen, der dann, kurz vor dem Erreichen des Gipfels, wieder zurück ins Tal hinab rollt.

Auf den ersten Blick scheint der Vergleich vielleicht gewagt. Doch Camus’ wie Majas Aussagen kreisen um dieselbe Frage: Wie kann ein Mensch unter Bedingungen äußerster Unfreiheit seine Würde bewahren?

Majas Antwort lautet: „Aus deiner Entschiedenheit jedoch erwächst dieses Glück.“ Kein Glück des Erfolgs. Kein Glück der Befreiung. Kein Glück des guten Ausgangs. Es ist das Glück, sich innerlich nicht unterwerfen zu müssen.

Damit erhält die gesamte Broschüre eine zweite Bedeutungsebene. Sie erzählt nicht nur von einem politischen Kampf, sondern von der Möglichkeit, selbst unter widrigsten Bedingungen handlungsfähig zu bleiben.

Die Stärke der Broschüre liegt in ihrem Zweifel

Was die Broschüre über all das Vorgesagte hinaus stark macht, sind die Zweifel gegen Ende des Heftes.

Das Solidaritätskomitee fragt offen, ob Maja den Hungerstreik möglicherweise zu früh beendet habe. Ehemalige Hungerstreikende hätten darauf hingewiesen, dass Regierungen sich oft erst sehr spät bewegen und ein längeres Durchhalten vielleicht größere politische Zugeständnisse erzwungen hätte. Diese Offenheit verdient großen Respekt.

Gleichzeitig wirft sie Fragen auf. Denn gerade die aktuelle Zeitgeschichte politischer Hungerstreiks kennt nicht nur erfolgreiche Beispiele. Sie kennt auch Fälle äußerster staatlicher Unnachgiebigkeit. Die Hungerstreiks gegen die türkischen F-Typ-Gefängnisse Anfang der 2000er Jahre kosteten über 130 Hungerstreikende das Leben, ohne dass der türkische Staat in der zentralen Frage nachgegeben hätte.

Niemand kann wissen, ob zehn weitere Tage für Maja den Durchbruch gebracht hätten.

Die Stärke der Broschüre liegt nicht in dieser Spekulation, sondern in etwas anderem. Die Selbstkritik und Zweifel des Komitees enthalten implizit die Vorstellung: Vielleicht hätten noch zehn Tage mehr den Durchbruch gebracht. Camus würde hierauf sinngemäß antworten: Das Entscheidende ist nicht, ob der Staat irgendwann nachgibt, sondern ob der Mensch seine Würde bewahrt.

Genau darin liegt für mich die politische und menschliche Bedeutung und damit auch Botschaft dieses Heftes.

Fazit

„Majas Hungerstreik 2025“ dokumentiert akkurat Vorbereitung, Ablauf und Ende von Majas Hungerstreik, mit 100 Fußnoten und vielen beeindruckenden Bilderstrecken des Dunya Collective. Und doch haben wir es mit viel mehr zu tun, als einer nüchternen Dokumentation eines individuellen Kampfes einer inhaftierten politischen Gefangenen. Die Broschüre beschreibt einen Menschen, eine Familie, Freund:innen, Gefährt:innen und eine Bewegung im Ausnahmezustand. Sie dokumentiert Solidarität ebenso wie Zweifel, Ängste und Hoffnungen. Vor allem aber stellt sie eine Frage, die über den konkreten Fall hinausreicht: Was bleibt einem Menschen, wenn ihm fast alles genommen wird?

Die Antwort, wie ich sie in der Broschüre lese, lautet nicht: Sieg.

Sondern sie lautet: Würde!


Bibliografische Angaben:

Titel: „Majas Hungerstreik 2025 – Auswertung vom Solidaritätskomitee für Majas Hungerstreik“

Seiten: 45

Zu bestellen: solikomitee-maja@systemli.org

Oder Online als PDF: https://www.basc.news/broschuere-zu-majas-hungerstreik/

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Knastbeamten-Gewerkschaft hetzt über Gefangenenlöhne

Seit über 60 Jahren organisieren sich Schließer:innen und andere Bedienstete der Gefängnisse dieses Landes im BDSB, dem Bund der Strafvollzugsbediensteten. Sich deren Auftritte im Internet anzusehen kann recht informativ sein. Heute soll es um die Kampagne des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen gegen die Erhöhung der Gefangenenlöhne gehen: eine Neidkampagne wie aus dem Bilderbuch.

Erhöhung der Gefangenenentlohnung

Gefangene müssen in fast allen Bundesländern Zwangsarbeit verrichten. Schon im Jahr 1998 beanstandete das Bundesverfassungsgericht die viel zu geringe Entlohnung. Damals bekamen Gefangene rund 5% des Durchschnittsverdienstes von Menschen vor den Mauern.

Auf Klagen aus Bayern und NRW urteilte das Gericht 2023 erneut, dass die nach dem Urteil von 1998 erfolgte Erhöhung mittlerweile ihrerseits verfassungswidrig sei. Seit 2025 gilt für NRW, dass bei 20 Arbeitstagen im Monat eine inhaftierte Person auf einen durchschnittlichen Monatslohn von rund 502 Euro statt wie bisher auf rund 301 Euro kommen kann.

Kampagne des BDSB- Landesverband NRW

Der unter der Leitung des Vorsitzenden des Hauptpersonalrats Justizvollzug Horst Butschinek agierende Landesverband NRW hat sich in einer Kampagne 2025 (entsprechender Heftausschnitt kostenfrei als PDF) massiv über die Erhöhung der Gefangenenentlohnung empört.

Ausgangspunkt ist deren These, die Knastbeamt:innen würden viel zu wenig verdienen, wohingegen die erwähnte „Lohnerhöhung“ für Gefangene dazu führe, dass im „Vergleich mit der Besoldung unserer Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst“ (sprich: Schließer:innen), diese „am Ende des Monats“ kaum mehr in der Tasche hätten, als die nun üppig entlohnten Gefangenen, welche zudem in den Genuss „kostenfreie(r) Unterbringung, Verpflegung (sowie) medizinische(r) Versorgung“ kämen, um dann weiter zu beklagen, „auch Aufwendungen für Miete, Strom oder Krankenversicherung entfallen vollständig“ für die Gefangenen.

Was verdienen denn Schließer:innen in Ausbildung?

Schauen wir uns die offiziellen Angaben der Justiz in NRW an: wer sich beispielsweise in Werl in der dortigen JVA um eine der Ausbildungsplätze bewirbt und dann die Ausbildung („Arbeiten mit Sinn!“ wie es etwas pathetisch in der Werbung der JVA heißt) beginnt, bekommt nach Angaben der Justizverwaltung NRW vom ersten Tag an ein Bruttogehalt je nach beruflicher Vorerfahrung, von ungefähr 2.549,00 €. Dies entspricht1700 Euro netto! Nach vier Monaten (!) steigt das Netto-Ausbildungsgehalt auf ca. 2100 Euro netto!

Landesverband NRW gibt sich kämpferisch

„Wir akzeptieren nicht, dass die Vergütung von Gefangenen stärker wächst als die Besoldung der Bediensteten“, heißt es in dem Artikel der Gewerkschaftszeitung weiter, um dann ins lamentieren abzurutschen: „Für Gefangene ist Geld da, für den Dienstbetrieb nicht.“

Ausblick

Wenn Beamt:innen neidisch, aktiv forciert durch eine Kampagne seitens der Gewerkschaft, auf Gefangene schauen, weil diese angeblich so viel Geld verdienen für ihre Knastarbeit, dürfte dies der Stimmung im Alltag eher nicht zuträglich sein. Abgesehen davon ist der Vergleich der Gewerkschaft irreführend, denn nur 40% (vgl. § 36 StrVollzG-NRW, Gesetz als PDF) ihres „Lohns“ für Tabak und anderes verwenden, der Rest landet auf dem Sperrkonto für die Zeit nach der Haft, oder kann später auch zur Deckung der Kosten für den Strafprozess, für Gutachten, für Schadenersatzleistungen herangezogen werden. Ihnen stehen also die knapp 500€ gerade nicht zur freien Verfügung.

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Grundrechte-Report 2026 – Weiter „repressiv-autoritäre Maßnahmen“, sagt A. Möller aus dem Herausgeber:innen-Kreis

Vor wenigen Wochen erschien die 30. Ausgabe des Grundrechte-Reports. Herausgegeben von Bürgerrechts- und Menschenrechtsorganisationen wie der Humanistischen Union, PRO ASYL, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie oder der Internationalen Liga für Menschenrechte. Der Report versteht sich seit 1997 als eine Art „alternativer Verfassungsschutzbericht“ und dokumentiert Eingriffe in Bürger- und Menschenrechte in Deutschland.

Im Mittelpunkt der aktuellen Ausgabe stehen Militarisierung, neue Überwachungsinstrumente, Einschränkungen des Demonstrationsrechts und Verschärfungen gegen Geflüchtete. Kritisiert werden unter anderem der Ausbau staatlicher Sicherheitsbefugnisse, biometrische Überwachung, Staatstrojaner und eine politische Verschiebung hin zu einem Sicherheits- und Krisendiskurs.

Für Radio Dreyeckland sprach ich darüber mit Athena Möller, selbst Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte und Teil der Redaktion des Grundrechte-Report 2026. In dem Gespräch ging es auch um einen Artikel in dem aktuellen Report, der sich den Ermittlungen und der Razzia bei RDL widmet.

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Frühling 2026: Klassenjustiz am Amtsgericht Freiburg

Ja! Sie haben sich entschuldigt. Ja, Ihre Lebensverhältnisse sind schwierig. Ja, Sie sind wohnungs- und arbeitslos. Ja, Sie sind drogenabhängig. Und ja, Sie sitzen schon seit drei Monaten in Untersuchungshaft. Aber Bewährung kriegen Sie trotzdem nicht. Dragoș Costache wird vom Amtsgericht Freiburg für weitere drei Monate in den Knast geschickt: wegen ein paar Flacons Parfum!

Wer ist Dragoș Costache?

Dragoș, der in Wirklichkeit anders heißt, wurde vor 25 Jahren in einer kleinen Stadt in Rumänien geboren. Er machte das Abitur, aber dort für nur 350 € im Monat arbeiten, das wollte er nicht. So kam er vor 14 Jahren nach Bayern, von dort vor einem Jahr nach Freiburg. Die Oma, also Dragoș’ Mutter, kümmert sich derweil meist um seine 7-jährige Tochter. Der ganzen Familie ging es wirtschaftlich nie gut, er selbst arbeite viel, erzählte er im Prozess. Mal auf dem Bau, mal als Pizzafahrer, Maler, Verputzer. Vor Gericht sitzt ein junger Mann, T-Shirt, Tattoos auf dem linken Oberarm, blaue Sporthose. Meist den Kopf etwas eingezogen.

Er will auf alle Fälle weiter in Deutschland bleiben, ein normales Leben leben, mit Familie und Job, denn zuletzt sei alles sehr aus den Fugen geraten: Trennung von der Verlobten, Verlust der Wohnung und Arbeit, Alkoholsucht, Drogensucht. Seine letzte Postadresse war die der OASE, der örtlichen Freiburger Notunterkunft.

Sieben Eintragungen enthält das Vorstrafgenregister: Körperverletzung, Falschgeld, Sachbeschädigung. Aber keinen Diebstahl. Meist wurden Geldstrafen verhängt, zwei Mal auch eine Haftstrafe von jeweils einem Jahr, zuletzt im Frühjahr vergangenen Jahres.

Die Anklage

Ein junger, lockiger Rechtsreferendar, das heißt ein Jurist in Ausbildung, verliest morgens um kurz nach 9 Uhr die zwei Anklagepunkte. Am 08.09. letzten Jahres habe Dragoș Costache im Müller-Markt auf der Freiburger Einkaufsmeile, der Kaiser-Joseph-Straße, Parfum im Wert von 1438,70 € entwendet und am 19. Februar dieses Jahres in der selben Einkaufsstraße, nun aber in Galerie-Kaufhof Parfum für 969,93 €. Da er dort vom Kaufhausdetektiv festgehalten wurde, entstand dem Geschäft nicht mal ein Schaden, denn das Parfum wurde zurück ins Regal gestellt.

Da Dragoș im Kaufhof in seinem Rucksack ein Cuttermesser, wie sich später herausstellte, noch von der Arbeit, hatte, lautete hier die Anklage auf „Diebstahl mit Waffen“. Im übrigen handele es sich um Fälle besonders schweren Diebstahls, da „gewerbsmäßig“ begangen, da er sich mit den Parfums Teile seines Lebensunterhalts habe finanzieren wollen.

Ein kurzer Prozess

Amtsrichter Stefan Schuller macht kurzen Prozess: es folgen an ein paar Fragen zum Lebenslauf und zur Tat. Dragoș gesteht und entschuldigt sich. Mit den Parfums habe er sich Drogen finanzieren wollen. Neben im sitzt der Freiburger Rechtsanwalt Nicolai Erschig, der regelmäßig als Pflichtverteidiger in sehr prekären Lebensverhältnissen steckende Menschen vertritt.

Auf ein paar Videos sieht man dann noch wie Dragoș in den beiden Geschäften die Flacons in seinen Rucksack packt. Zudem zeigt der Richter ein Foto des roten Cuttermessers.

Auf Zeugenvernehmungen wird verzichtet. Geladen waren eigentlich zwei Ladendetektive, von denen der eine erst garnicht erschien. Der zweite konnte wieder gehen, man hatte seine polizeiliche Vernehmung verlesen, in der er lediglich schilderte, wie er den Kunden in der Videozentrale schon im Visier gehabt habe und als dieser Parfum in den Rucksack gesteckt habe, sofort losgerannt sei.

Die Staatsanwaltschaft plädiert: Keine Bewährung für den Angeklagten!

Sitzungsvertreter Renno, vermutlich keine 30 Jahre jung, lockiges Haar, runde Brille, braucht fünf Minuten Pause vor seinem Plädoyer um sich zu sammeln und fordert schließlich eine Gesamtstrafe von sechs Monaten, ohne Bewährung, denn es sei zwingend geboten „auf den Täter einzuwirken“. Dieser habe die vorherigen Strafen nie als „Lektion verstanden“, es sei keine positive Sozialprognose erkennbar. Der Angeklagte sei weiter in Haft zu halten. Seit dem 19. Februar befindet dieser sich in Haft, aber es bestehe Fluchtgefahr, da er keine Wohnung habe und zudem keine sozialen Bindungen in Deutschland.

Zusätzlich zur Haftstrafe sei die Einziehung von 1438,70 € anzuordnen, der Wert der Parfums aus dem Müller-Markt. Das bedeutet, im Falle der Verurteilung muss Dragoș diesen Betrag der Staatskasse zahlen.

Der Verteidiger plädiert: Das ist „Armen-Reich-Rechtssprechung“

Rechtsanwalt Erschig fordert eine Bewährungsstrafe. Zum einen liege kein Diebstahl mit Waffen vor, denn das Cuttermesser sei unstreitig nicht mitgeführt worden um es gegebenenfalls einzusetzen. Ja, es handele sich angesichts der geltenden Rechtslage um „gewerbsmäßigen Diebstahl“, aber hier handele es sich um eine typische „Armen-Reich-Rechtssprechung“, denn wer Geld habe, brauche nicht zu stehlen, um sich den Drogenkauf zu finanzieren. Darauf weise er hier vor Gericht immer wieder hin.

Für seinen Mandanten sprächen das Geständnis, seine Reue, zudem sei er wegen der Drogensucht bei der Tat vermutlich entzügig gewesen, also vermindert schuldfähig.

Er sei zu einer Strafe von drei Monaten zu verurteilen, die durch die U-Haft abgegolten sei, sollte eine höhere Strafe verhängt werden, möge diese zur Bewährung ausgesetzt werden, denn sein Mandant befinde sich auf einem guten Weg: habe in Haft besser Deutsch gelernt, Kontakt zur Drogenhilfe aufgenommen und es helfe ihm nicht, ihn nun weiter in Haft zu belassen.

Das Urteil: Ich wüsste nicht wohin ich sie entlassen sollte

Nach 20 Minuten Unterbrechung hat Richter Schuller sein Urteil gefunden. Sechs Monate Haft ohne Bewährung, der Haftbefehl wird nicht aufgehoben und neben den Verfahrenskosten, muss Dragoș besagte 1438,70 € zahlen.

Zwar liege, entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft tatsächlich kein „Diebstahl mit Waffen“ vor, dazu war das Cuttermesser zu gut verpackt (im Rucksack), aber an einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung führe kein Weg vorbei. Er sei, wenn auch nicht wegen Diebstahls, vorbestraft und habe innerhalb der jüngsten Bewährungszeit diese Diebstähle begangen. Zuzugeben seien die Lebensverhältnisse schwierig, Dragoș Costache zudem wohungs- und arbeitslos, die Waren im zweiten Fall der Anklage seien auch nie aus dem Laden gelangt, er säße schon drei Monate in U-Haft, aber es „geht nur noch (um) drei Monate“, gibt ihm Amtsrichter Schuller mit auf den Weg. „Sie haben ja schon drei Monate abgesessen“ und „ich wüsste nicht wohin ich Sie entlassen soll. Ja, die OASE, aber das ist nicht genug“, deshalb müsse der Haftbefehl aufrecht erhalten bleiben.

Die zwei durchtrainierten Gerichtswachtmeister, welche die gesamte Verhandlung über seitlich neben dem Angeklagten gesessen haben erheben sich, Dragoș Costache streckt seine beiden Arme vor, er wird gefesselt und wieder in den Keller des Amtsgerichts geführt, wo er auf den Transportwagen der Freiburger Haftanstalt warten wird, der ihn zurück ins Gefängnis bringt- um dort die restlichen drei Monate, der sechsmonatigen, Haftstrafe abzusitzen.

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