34 Jahre Haft, scheinbar kein Ende- und unzählige Gutachten später

Seit rund 34 Jahren sitzt Frank Müller (Name geändert) in Haft, seit dem Jahr 2000, also seit fast 26 Jahren, in Sicherungsverwahrung. Zehn Jahre davon waren bereits 2010 vollstreckt. Ab diesem 10-Jahreszeitpunkt gilt ein verschärfter Prüfmaßstab für die weitere Unterbringung. Doch gerade diesem gesteigerten Maßstab wird das Verfahren beim Landgericht Freiburg nicht gerecht, wie eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15.07.2026 (Az. 2 W s 149/26) zeigt. Der Fall Müller macht exemplarisch deutlich, wovon die Fortdauer der Sicherungsverwahrung in der Praxis abhängt: von der Einschätzung einzelner psychiatrischer Sachverständigen, vom Willen der Vollzugsanstalt, deren Einschätzung überhaupt in Vollzugslockerungen zu übersetzen, und einem akkurat arbeitenden Gericht.

Die fehlende „Ungefährlichkeitsvermutung

Die Kriminologen Kühl und Schumann haben bereits 1989 auf die methodischen Probleme strafrechtlicher Prognosen hingewiesen (Prognosen im Strafrecht – Probleme der Methodologie und Legitimation. In: Recht & Psychiatrie, 7. Jahrgang, Heft 4, S. 126–148): Sie beruhen auf Wahrscheinlichkeitsaussagen, die sich naturgemäß nicht widerlegen lassen, solange die betroffene Person eingesperrt bleibt.

Was passiert, wenn man die „ Wahrscheinlichkeitsaussagen“ doch einmal testen kann, zeigt eine Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) zu genau jener Gruppe von Sicherungsverwahrten, die dem hier besprochenen Fall von Herrn Müller am ähnlichsten ist: dutzende Sicherungsverwahrte, die wegen einer als fortbestehend eingeschätzten Gefährlichkeit über die damalige Zehn-Jahres-Grenze hinaus verwahrt wurden, kamen aus rein formalen Gründen frei. Erzwungen durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Die Studie der KrimZ untersuchte 59 dieser als extrem gefährlich begutachteten Sicherungsverwahrten. Auch Jahre später befanden sich 52 der 59 in Freiheit, nur sieben waren erneut inhaftiert, und kein einziger zurück in Sicherungsverwahrung. Menschen, deren Gutachten eine derart hohe Rückfallgefahr attestiert hatten, dass ihre unbefristete Verwahrung gerechtfertigt schien, bewährten sich in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle in Freiheit. Das ist die Kehrseite dessen, was der Strafvollzugsrechtler Professor Dr. Feest als fehlende „Ungefährlichkeitsvermutung“ kritisiert: es gibt vor Gericht in der Praxis kein Recht darauf, im Zweifel als ungefährlich zu gelten. Dabei zeigen genau die Fälle aus der Studie des KrimZ, in denen dieser Zweifel empirisch überprüft werden konnte, dass die Prognosen regelmäßig zu pessimistisch ausfielen. Da die KrimZ beim Bundeskriminalamt angesiedelt ist, dürfte sie über jeden Zweifel erhaben sein, zu risikofreudig zu agieren.

Im Fall von Herrn Müller hatte allerdings der Gutachter ausdrücklich eine „hinreichende Grundlage für eine extramurale Belastungserprobung in einer gut strukturierten Nachsorgeeinrichtung mit Tagesstruktur, Betreuung rund um die Uhr und Alkoholkontrollen“ gesehen. Insofern ist in dessen Gutachten die Prognose sogar erheblich günstiger als in den vom EGMR entschiedenen Fällen.

Renitenz der Vollzugsanstalten als System

Bereits 1987 prägten Lesting und Feest den Begriff der „renitenten Vollzugsbehörden„: Gefängnisse, aber auch forensische Psychiatreien, verfügen über zahlreiche Mittel, gerichtliche Entscheidungen zu unterlaufen, ohne sie formell abzulehnen, allen voran das „Spielen auf Zeit“. Auch die KrimZ-Studie bestätigt dieses Muster für die Praxis vor der Entlassung: Nur 18 der 59 untersuchten Probanden hatten überhaupt Vollzugslockerungen erhalten, bei den übrigen wurden sie von Anstaltsleitung oder Aufsichtsbehörde verweigert oder schlicht nicht bearbeitet.

Genau das geschieht im vorliegende Fall von Frank Müller: Die JVA erstellte im Oktober 2025, also rund 25 Jahre nach Antritt der Sicherungsverwahrung, eine Lockerungsplanung. Nach baden-württembergischem Landesrecht muss hierfür die Zustimmung des Justizministeriums eingeholt werden, doch diese fehlte auch über ein halbes Jahr später immer noch. Aktuell stagniert das Procedere.

Ein Landgericht, das mitspielt

Die dritte Ebene dieses Systems ist die Justiz selbst. Das Landgericht Freiburg übernahm die Einschätzungen des Sachverständigen, eines renommierten Professors aus Berlin, „ohne diese der gebotenen kritischen Überprüfung zu unterziehen“, so das Oberlandesgericht in seiner Beschwerdenetscheidung. Auch die Untätigkeit der Justizvollzugsanstalt bei der Lockerungsplanung fiel dem Landgericht offenbar nicht auf. Ein Antrag der Verteidigerin des Untergebrachten auf Fristsetzung zur Vorbereitung eines Probewohnens von Herrn Müller in einer externen Einrichtung wurde mit einer, so das OLG, „nicht näher ausgeführten Begründung“ abgelehnt. Auf immerhin sechs Seiten setzte sich das OLG, auf Beschwerde von Professorin Dr. Graebsch hin, mit den Defiziten des landgerichtlichen Beschlusses auseinander, bezeichnet diesen als „defizitär“. So dürfe das durch „die unberechtigte Versagung von Lockerungen verursachtes Prognosedefizit (…) sich (…) nicht ohne Weiteres zu Lasten des Untergebrachten auswirken“. Damit wiederholte das OLG lediglich einen Hinweis auf die entsprechend verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, die es seit vielen Jahren gibt. Insofern darf auch beim Landgericht Freiburg eine gewisse Renitenz vermutet werden.

Ausblick

Eine Begutachtung nach der anderen, im Fall von Herrn Müller, werden alle neun Monate Gutachter tätig, eine renitente Anstalt sowie ein nachlässiges Gericht: dieser Dreiklang erklärt, weshalb Sicherungsverwahrte so viel länger verwahrt werden, als es der gesetzliche Rahmen eigentlich vorsieht. Und die KrimZ-Zahlen liefern den Beleg für die Fragwürdigkeit von psychiatrischen Prognosegutachten: Menschen bleiben eingesperrt, obwohl die Erfahrung mit vergleichbaren Fällen beweist, dass die ihnen attestierte Gefährlichkeit in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle eine falsche Prognose darstellt.

Frank Müller erfährt das am eigenen Leib: Nach fast 26 Jahren beginnt die Prüfung seiner Zukunft vor dem Landgericht Freiburg (fast) von vorne, denn das Oberlandesgericht hat den Fall zur neuen Entscheidung dorthin zurück überwiesen. Dabei allerdings dem Untergebrachten und dessen Verteidigerin einen Felsblock in den Weg gerollt: die oben zitierte Einschätzung des Gutachters, wonach es immerhin eine hinreichende Grundlage für eine Erprobung in einer Nachsorgeeinrichtung gebe, sei „nach Auffassung des Senats nicht tragfähig begründet“. Es bedürfe nun, so die drei Richter:innen des OLG, einer „Ergänzung der sachverständigen Beurteilung oder Einholung eines neuen Gutachtens“.

Frank Müller wird weiter zuwarten- und versuchen, mit dem frustrierenden Haftalltag zurecht zu kommen.

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg, Innen und Rechtspolitik, Strafvollzug, Texte aus der SV | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , | Kommentar hinterlassen

Wenn der Zorn selbst erschöpft: Über das Ausbrennen in aktivistischen Kreisen!

Wer politisch aktiv ist, kennt vermutlich dieses Gefühl: ich bin nicht einfach nur müde vom Tun, ich bin müde vom Empörtsein selbst. Genau diesem Phänomen geht die Philosophin Marina Christodoulou in ihrem Essay „Toward a Genealogy of Ontological Exhaustion“ nach, erschienen 2026 in der Zeitschrift „Angelaki“. Ihre These trifft einen Punkt, der vielen vertraut sein dürfte und der auch produktiv sein kann für Aktivist:innen.

Von der Gereiztheit zum Nicht-mehr-Wollen

Christodoulou beschreibt einen dreistufigen Weg. Am Anfang steht die Gereiztheit (irritation), eine erste, oft diffuse Abwehrreaktion. Davon unterscheidet Christodoulou die Empörung (indignation): jenen Zustand, der uns auf die Straße treibt, der uns Bündnisse schmieden lässt und Widerstand organisiert. Empörung ist bei Christodoulou also nicht lediglich ein Gefühl, sondern eine Kraft, die uns aktiv werden lässt.

Das Entscheidende an ihrem Argument ist, dass diese Kraft sich irgendwann abnutzt. Nicht durch zu viel Aktivität, sondern dadurch, dass wiederholt gegen dieselbe Ungerechtigkeit angekämpft wird, was dann irgendwann die Bedeutung dessen untergräbt, wofür man kämpft. Am Ende dieses Weges steht die dritte Stufe des Weges, die „ontologische Erschöpfung“ (ontological exhaustion). Kein bloßes Ausgebranntsein im Sinne von Überarbeitung, sondern ein Zustand, in dem einem der Sinn des eigenen Handelns selbst verloren geht. Man verliert nicht nur die Kraft zu kämpfen, man verliert den Horizont, innerhalb dessen Kämpfen überhaupt einen Sinn ergäbe („lost even the horizon against which to rebel“).

Nicht Überlastung, sondern Sinnverlust

Christodoulous Beitrag erscheint mir deshalb so bemerkenswert, weil sie der gängigen Erklärung widerspricht, Erschöpfung sei Folge von zu viel Arbeit, von zu vielen Terminen, oder zu wenig Schlaf. Ihrer Ansicht nach liegt die eigentliche Ursache tiefer, im schleichenden Verlust der Selbstbejahung des Lebens, ein Gedanke, den sie unter anderem an den Philosophen Spinoza entlehnt. Ihre These lässt sich so lesen: Wer sich immer wieder gegen dieselbe Ungerechtigkeit auflehnt, ohne dass sich etwas ändert, verliert irgendwann nicht nur Energie, sondern den Sinn dahinter.

Was hat das mit uns zu tun?

Überträgt man diesen Gedanken auf Menschen, die sich gegen Faschismus organisieren oder beispielsweise für Klimagerechtigkeit kämpfen, wird klar, wie treffend Christodoulous These ist. Es ist selten die einzelne Kundgebung, die einzelne Aktion, das nächste Plenum die erschöpfen. Es ist die Wiederholung: derselbe Naziaufmarsch im dritten Jahr in Folge, dieselben tödlichen Schüsse der Polizei, die nächsten Übergriffe seitens der Nazis und aller Protest scheint ins Leere zu laufen. Die ständige Wiederholung, ohne sichtbaren Fortschritt droht den Sinn (mitunter irreparabel) zu beschädigen, den das Engagement eigentlich stiftet.

Ein blinder Fleck der Szene?

Hier lohnt sich auch ein kritischer Blick nach innen. In vielen linken und antifaschistischen Zusammenhängen gilt, bei aller Achtsamkeit, Erschöpfung fast als Tabu. Selbstausbeutung wird stillschweigend zur Tugend erklärt: wer pausiert, hat es nicht ernst genug gemeint. Genau dieses Klima verhindert, dass ontologische Erschöpfung („ontological exhaustion“) überhaupt benannt werden darf, bevor sie zum völligen Rückzug oder in den Zynismus führt. Christodoulous Unterscheidung zwischen alltäglicher Müdigkeit und existenzieller Erschöpfung könnte hier helfen, ehrlicher mit den eigenen Grenzen umzugehen, statt sie als individuelles Versagen misszuverstehen.

Der Rest, der bleibt

Christodoulou endet in ihren Essay nicht hoffnungslos. Auch in ihrem erschöpftesten Zustand, schreibt sie, verschwindet die Empörung („exhausted indignation“) nicht vollständig. Sie hinterlässt einen stillen ethischen Rest. Das bedeutet nicht das Ende des Widerstands, sondern seine Verwandlung. Sie schreibt (übersetzt): „Vielleicht kann Empörung immer noch etwas bedeuten, ohne dass man schreien muss. Vielleicht signalisiert ihr Fortbestehen, selbst als schwacher Puls, dass etwas in uns sich immer noch dagegen wehrt, ganz aufzugeben.“

Für uns kann das vielleicht heißen, dass Erschöpfung ernst zu nehmen keine Schwäche, sondern eine Bedingung dafür ist, dass aus einzelnen, sich verausgabenden Empörungen wieder eine tragfähige, kollektive Kraft werden kann. Erschöpfung ernst zu nehmen heißt also, genau jene Kraft zu sichern, die unsere Bewegung über die nächsten Jahre und Jahrzehnte braucht.

Anmerkung:
Wer ein erhellendes Interview mit der Philosophin Marina Christodoulou lesen möchte, wird bei riffreporter fündig. Björn Lohmann sprach mit ihr über ihr Konzept der ontologisch-existenziellen Erschöpfung.

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg, Innen und Rechtspolitik | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , | Kommentar hinterlassen

Das Kölner Forum Nachrichtendienste und die (Re-)Konstruktion eines alten Feindbildes

Am 27. August findet in Köln, auf Schloss Wahn, das „3. Kölner Forum Nachrichtendienste“ statt. Das diesjährige Motto lautet: „Linksextremismus: (brand)aktuell“. Schon der Titel macht die politische Ausrichtung der Veranstaltung, in der trotz Erstarkens der Rechten, ein verzerrter Fokus auf die politische Linke gerichtet werden soll, deutlich. Es soll nicht um eine offene wissenschaftliche Auseinandersetzung mit sozialen Konflikten oder politischen Kämpfen gehen. Ziel scheint die (einseitige) Ausrichtung, insbesondere der Wissenschaft, auf einen angeblich existenzbedrohenden „Linksextremismus“, zu sein. Als wäre dieser die zentrale gegenwärtige politische Herausforderung.

Die Veranstalter:innen formulieren ihr Ziel deutlich: universitäre Forschung solle mit der „behördlichen Praxis“ verbunden werden. Nachwuchswissenschaftler:innen werden ausdrücklich eingeladen, sich mit Vertreter:innen vom Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Militärischem Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst und Bundeskanzleramt zu vernetzen. Das Forum sieht sich nicht als Ort kritischer Wissenschaft, sondern als Schnittstelle zwischen akademischer Ausbildung und Sicherheitsapparat.

Wissenschaft oder Rekrutierungsmesse?

Universitäten sollen, so zumindest die Theorie, Orte unabhängiger Forschung sein. Sie leben vom Widerspruch und von der kritischen Überprüfung staatlichen Handelns. Das Kölner Forum kehrt dieses Verhältnis jedoch um. Wissenschaft wird dort nicht als Korrektiv staatlicher Macht verstanden, sondern zu derem Zulieferbetrieb degradiert.

Wer den Ablaufplan der Konferenz liest, kann sich selbst einen Eindruck machen. Sämtliche Fachvorträge werden von Vertreter:innen staatlicher Sicherheitsbehörden gehalten: Verfassungsschutz, BKA, MAD und BND definieren nacheinander die Bedrohungslage, erläutern ihre Arbeitsweise und diskutieren den zukünftigen Rechtsrahmen der Nachrichtendienste. Eine auch nur ansatzweise kritische Gegenposition, beispielsweise aus der Kriminologie, der Bewegungsforschung, den Bürgerrechtsorganisationen oder der kritischen Rechtswissenschaft, sucht man vergeblich.

Das macht deutlich, es soll in Köln keine wissenschaftliche Debatte geführt, sondern ein in sich geschlossenes sicherheitspolitisches Narrativ an den wissenschaftlichen Nachwuchs herangetragen werden.

Die Konstruktion des „Linksterrorismus“

Auf der Webseite der Veranstalter:innen, wird zur Einführung in das Thema der Tagung auf die Verfahren gegen die angebliche „Hammerbande“, auf die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg sowie schließlich auf eine angebliche „Vulkangruppe“ verwiesen, deren Anschläge Anfang 2026 den Begriff „Linksterrorismus“ wieder in die politische Debatte gebracht hätten. Daraus wird unmittelbar die zentrale Frage der Tagung abgeleitet:„Wie hoch sind die Bedrohungen aus der linksextremistischen Szene und wie kann ihnen der Rechtsstaat begegnen?“

Die Fragestellung legt letztlich das Ergebnis fest. Nicht gefragt wird, welche gesellschaftlichen Bedingungen politischen Protest bedingen, wie unterschiedliche Protestformen vergleichend zu bewerten sind oder welche Rolle rechter Terror, Rassismus oder die autoritäre Entwicklungen auch innerhalb des Justiz- und Staatsapparates spielen.

Linke Politik wird als als Sicherheitsproblem und als Feind markiert.

Eine Strategie, die sich bis in die Weimarer Republik und das Kaiserreich zurückverfolgen lässt. Seit einigen Jahren lässt sich nun beobachten, dass der Begriff „Linksterrorismus“ politisch wieder offensiv verwendet wird. Einzelne Straftaten oder linke aktivistische Gruppen, selbst wenn sie sich lediglich auf den Straßen festkleben, werden genutzt, um weit über den konkreten Einzelfall hinaus ein umfassendes Bedrohungsszenario zu konstruieren. Die Folge ist eine Ausweitung geheimdienstlicher Kompetenzen, eine ausfernde staatliche Überwachung sowie eine zunehmende Delegitimierung von fundamentaler Staats- und Gesellschaftskritik.

Der blinde Fleck“

Worüber wird nicht gesprochen? Während das gesamte Forum dem „Linksextremismus“ gewidmet ist, tauchen rechter Terror, rassistische Gewalt, antisemitische Netzwerke oder die dokumentierten Verbindungen zwischen den auf dem Kölner Forum vertretenen Sicherheitsbehörden und extrem rechten Akteuren im Programm überhaupt nicht auf. Gerade angesichts der Erfahrungen mit dem NSU, den Netzwerken in Polizei und Bundeswehr oder den Anschlagsserien von Halle und Hanau wirkt diese Schwerpunktsetzung grotesk.

Wer ausschließlich nach links blickt, will den gesellschaftlichen Fokus weiter verschieben. Sicherheitsbehörden definieren nämlich nicht bloß Gefahren, sie prägen immer noch, welche Gefahren öffentlich überhaupt wahrgenommen werden.

Das ist augenscheinlich die politische Funktion diese Veranstaltung im August: Sie soll einen sicherheitspolitischen Konsens herstellen, der die angeblich von der politischen Linke ausgehende Bedrohungen weithin sichtbar macht und die wirklichen Gefahren von Rechts noch weiter an den Rand drängt.

Exkurs: Internationale Kontinuität- Vom „Krieg gegen den Terror“ zum Kampf gegen den „politischen Terrorismus“

Das Kölner Forum darf dabei nicht als rein innerdeutsche Fachtagung verstanden werden. Dies würde deren politische Bedeutung verkennen. Die dort vertretenen Narrative fügen sich nämlich ein, in eine internationale Entwicklung, die derzeit vor allem aus den USA vorangetrieben wird.

Auf der von der US-Regierung ausgerichteten „Ministerial on the Resurgence of Political Terrorism“ erklärte Außenminister Marco Rubio Mitte Juli 2026, demokratische Staaten müssten sich angesichts eines Wiederauflebens des „politischen Terrorismus“ enger zusammenschließen. Als zentrale Bedrohung benannte er insbesondere angeblich gewaltbereite linke und anarchistische Netzwerke sowie transnationale militante Strukturen. Die Antwort darauf müssten intensivere internationale Kooperation der Sicherheitsbehörden, ein erweiterter Informationsaustausch sowie eine noch härtere Strafverfolgung sein. Diese Rede verdeutlicht einen sicherheitspolitischen Kurs, der politische Radikalisierung vor allem als Frage von Geheimdienst- und Polizeiarbeit behandelt und nicht als gesellschaftliches oder politisches Problem.

Natürlich unterscheidet sich die politische Situation in Deutschland von derjenigen in den USA. Dennoch fällt auf, wie ähnlich die Argumentationsmuster sind. In beiden Fällen wird aus einzelnen militanten Gruppen ein übergeordnetes Bedrohungsszenario entwickelt. Es ist nicht mehr von konkreten Straftaten einzelner Täter:innen die Rede, sondern von einer angeblichen umfassenden politischen Gefahr, die verstärkte Überwachung, engere Kooperation der Nachrichtendienste und den Ausbau staatlicher Befugnisse rechtfertigen soll.

Diese Logik ist nicht neu. Wenn wir in die Zeit nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zurückschauen, als der „War on terror“ zum Legitimationsmuster für tiefgreifende Eingriffe in Freiheitsrechte wurde, scheint sich dieses Muster nach Links zu verschieben. An die Stelle des islamistischen Terrorismus tritt zunehmend der unscharfe Begriff des linken „Terrorismus“.

Der nächste international besetzte „Workshop“ zum Thema „Linksextremismus“, so kündigte es Außenminister Rubio (USA) an, solle in Deutschland stattfinden.

Die Normalisierung des Ausnahmezustands

Was passiert, wenn aus einzelnen politischen Aktionen eine dauerhafte sicherheitspolitische Grundstimmung erzeugt wird, kann man aktuell beobachten.

Nicht mehr die konkrete Tat steht im Mittelpunkt, sondern das politische Milieu. Aus Ermittlungen gegen Einzelne wird die Beobachtung ganzer linker Strukturen, Familien, Freund:innen, Genoss:innen, Szeneörtlichkeiten. Aus Gefahrenabwehr wird präventive allumfassende Überwachung.

Historisch betrachtet ist diese Entwicklung, wie oben schon angedeutet, alles andere als neu. Antifaschistische, kommunistische, anarchistische sowie andere emanzipatorische Bewegungen werden seit jeher überwacht und kriminalisiert. Berufsverbote, Radikalenerlass, umfassende Beobachtung oder die geheimdienstliche Durchdringung sozialer Bewegungen auch in Gestalt von V-Leuten, stehen in dieser Tradition. Das Kölner Forum will Denkmuster normalisieren, in denen gesellschaftliche Konflikte primär durch die Brille von Sicherheitsbehörden betrachtet werden.

Wer definiert die Gefahr?

Jede Gesellschaft braucht kritische Wissenschaft. In der Gesellschaft in welcher wir momentan leben, braucht es diese gerade gegenüber Polizei, Geheimdiensten und weiteren staatlichen Strukturen. Das Kölner Forum kehrt dieses Verhältnis jedoch um. Dort erklären Sicherheitsbehörden selbst, worin die Gefahr besteht, welche Instrumente erforderlich sind und wie zukünftige Forschung auszusehen hat. Kritische Stimmen bleiben Randerscheinung oder fehlen ganz.

Das ist kein offener Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit. Es ist subtiler. Forschung wird schrittweise in sicherheitspolitische Logiken eingebunden. Wer früh lernt, gemeinsam mit Nachrichtendiensten zu arbeiten, übernimmt häufig auch deren Kategorien, Fragestellungen und Bedrohungsanalysen. So entsteht langfristig ein wissenschaftliches Umfeld, das staatliche Perspektiven eher reproduziert als hinterfragt.

Fazit: Proteste gegen den Sicherheitsstaat bleiben antifaschistische Pflicht

Das Kölner Forum Nachrichtendienste ist mehr als eine Fachveranstaltung. Es ist Ausdruck zeitgenössischer politischer Entwicklungen, national, wie international, in denen sich Wissenschaft, Geheimdienste und andere Sicherheitsbehörden immer enger verzahnen. Gleichzeitig wird mit dem Schwerpunkt „Linksextremismus“ ein Bedrohungsbild erzeugt, das sich in eine internationale sicherheitspolitische Rahmen einfügt, von Washington, über Ungarn, Niederlande, der Schweiz, bis Berlin.

Dieser Entwicklung muss weiter intensiv widersprochen werden. Wo Kritik an den bestehenden Verhältnissen primär unter Sicherheitsgesichtspunkten diskutiert wird, verschiebt sich der Horizont des politisch Denkbaren.

Gerade in Zeiten eines erstarkenden parlamentarischen wie außerparlamentarischen Rechtsextremismus darf die Wissenschaft nicht zum Resonanzraum der Nachrichtendienste werden. Aufgabe der Wissenschaft wäre es, Macht zu hinterfragen, nicht sie zu bestätigen.

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg, Innen und Rechtspolitik | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , | Kommentar hinterlassen

Zu Gast bei Freunden: Freiburg lädt Palantir ein!

Am 16. Juli findet in Freiburg das ‚Käpsele Innovation Festival‚ statt. Einer der Veranstalterinnen ist die im Eigentum der Stadt stehende Freiburger Touristik- und Messegesellschaft.

Dort darf ab 18:00 Uhr die u.a. dem reaktionären Peter Thiel gehörende Firma Palantir, berüchtigt für ihre totalitäre Überwachungssoftware, in Gestalt eines führenden Mitarbeiters, Courtney Bowman, an einem Panel mitwirken.

Das „ Käpsele Innovation Festival“

Das Wort „Käpsele“ ist Alemannisch und meint soviel wie „ein kluger, gewitzter Mensch, immer gut für eine zündende Idee“. Das entsprechende „Festival“ gibt es seit 2024, damals wurden Unternehmer, Start-ups und Wissenschaftler in den Zelten des Freiburger „Zelt-Musik-Festivals“ zusammengebracht. Im Folgejahr wanderte die Veranstaltung auf die Messe, wo sie auch dieses Jahr stattfinden wird.

In der Eigenbeschreibung liest sich das wie folgt „Käpsele ist an Größe, Einfluss und Ehrgeiz gewachsen. Mit jeder Ausgabe ist die Rolle (…) klarer geworden und (…) für die Region relevanter geworden. Und es bleibt seinem Kern treu: Die Zukunft wird geprägt, wenn Menschen zusammenkommen, Perspektiven konvergieren und Ideen in die Praxis umgesetzt werden“.

Was ist Palantir?

Palantir baut keine Überwachungskameras und sammelt selbst keine Daten, aber Palantir liefert die Software, die bereits vorhandene Datenbestände aus Polizei, Geheimdiensten, Behörden und Unternehmen zusammenführt und in Echtzeit auswertbar macht. Dadurch entstehen umfassende Personen-, Bewegungs- und Beziehungsprofile sowie Prognosen, die staatliche Kontrolle und Repression effizienter machen sollen. Es handelt sich also eine gefährliche Infrastruktur für Massenüberwachung, Predictive Policing und militärische Kriegsführung. Oder wie schreibt purgepalantir: „It is an unaccountable behemoth vacuuming up our data to use in everything from denial management for health insurance companies to unjust deportations to lethal and extrajudicial drone strikes.“ (Übersetzung: „Es handelt sich um einen unkontrollierbaren Giganten, der unsere Daten aufsaugt, um sie für alles Mögliche zu nutzen – von der Ablehnungsbearbeitung bei Krankenkassen über ungerechtfertigte Abschiebungen bis hin zu tödlichen und außergerichtlichen Drohnenangriffen.)

Wem gehört Palantir?

Auch wenn in absoluten Zahlen Peter Thiel und Alex Karp, zwei der bekanntesten Gründer von Palantir nicht mehr viele Aktien besitzen, so haben sie doch noch wesentlichen Einfluss, da sie zusammen mit ihrem Mitgründer Stephen Cohen, 49,99% der Stimmrechte kontrollieren.

Auch wenn Alex Karp nicht offen rechtsextrem auftritt, so gilt er doch als ein rechter Hardliner, der die US-Politik verteidigt und insbesondere Milität, Polizei und Geheimdienste stark macht.

Bei Peter Thiel tritt die offen menschen- und demokratiefeindliche Haltung deutlicher hervor. „I no longer believe that freedom and democracy are compatible“, so schrieb er schon 2009 in seinem Essay „The Education of a Libertarian“. Peter Thiel unterstützte Donald Trump finanziell und politisch. Darüber hinaus finanzierte er den politischen Aufstieg von Trumps Stellvertreter J. D. Vance mit mindestens 15 Millionen US-Dollar und gilt als dessen wichtigster Förderer.

Panel mit Palantir in Freiburger Messehallen

Am 16. Juli 2026 darf ab 18:00 Uhr darf unter im Rahmen des Panels „Europas digitale Souveränität: Ist Abhängigkeit wirklich ein Problem?“, Palantir auf der (städtischen) Bühne sitzen.

Der angekündigte Vertreter von Palanti, Courtney Bowman, mit akademischen Abschlüssen in Physik und Philosophie, firmiert als „Global Director Privacy & Civil Liberties Engineering, Palantir Technologies“. Schon während der ersten Präsidentschaft von Donald Tump, war Palantir für ICE, der US-Amerikanischen Einwanderungspolizei die Jagd auf Menschen machte, im Einsatz. Auch wenn Bowman den Versuch unternahm Palantir gegenüber Amnesty International zu verteidigen, gab es schon damals massive Proteste. So wurde beispielsweise die Berkeley Law School von vielen aufgefordert Palantir als Sponsor zu kündigen.

Vermutlich wird Bowman in Freiburg weiterhin, im Dienste von Palantir Werbung machen und alles tun, Palatir zu legitimieren. Wie gefährlich Palantir ist, war im April dieses Jahres Thema auf der Bewegungskonferenz „Cable of Resistance“ in Berlin.

Da neben der Industrie- und Handelskammer auch die „Freiburg Wirtschaft und Touristik und Messe GmbH & CO. KG“ zu den Veranstalter:innen zählt, die der Stadt Freiburg gehört und Vorsitzender des Aufsichtsrats ist der parteilose Oberbürgermeister Martin Horn, darf davon ausgegangen werden, dass die Einladung an Palantir mit Billigung der Stadtspitze erfolgt ist. Sprich, eine Kommune gibt einem solchen Unternehmen eine Bühne und verkauft das dann unter dem Label „Innovation“.

Erster Protest regt sich: CCC Freiburg meldet sich zu Wort

Anfang der Woche meldete sich der Freiburger CCC mit einem offenen Brief zu Wort und übt scharfe Kritik an der Einladung von Palantir, bemängelt das Fehlen jeglicher „kritischen Einordnung“ im diesjährigen Festivalprogramm im allgemeinen.

Hinsichtlich Palantir wird auf das „ weltanschaulich hoch aufgeladene, demokratiefeindliche militaristisches und quasi-faschistoides Staats-, Technologie- und Menschenbild“ der Unternehmensführung verwiesen. Zudem sei das Panel zu welchem Palantir eingeladen worden sei, einseitig besetzt: „Wir vermissen kritische Stimmen aus der Zivilgesellschaft, die mit Fachkenntnis die Geschäftspraktiken des Unternehmens Palantir untersucht und die demokratiefeindlichen Aussagen führender Palantir-Mitarbeiter hinterfragt haben.“

Fazit: Keine Bühne für totalitäre Überwachungstechnologien!

Dass die Stadt Freiburg über ihre Messegesellschaft einer Firma wie Palantir eine öffentliche Bühne bietet, ist keine Nebensächlichkeit einer Stadt und eines „Innovation Festivals“ das sich provinziell („Käpsele“) und zugleich weltläufiig („Innovation Festival‘) gibt. Vielmehr ist es eine durch und durch politische Entscheidung. Unter dem Deckmantel von Digitalisierung und Fortschritt wird ein Unternehmen hofiert, dessen Geschäftsmodell auf der Verarbeitung riesiger Datenmengen für Polizei, Geheimdienste, Militär sowie Verfolgung von, bzw. Jagd auf Migrant:innen beruht.

Palantir steht dabei nicht für eine „neutrale“ technische Dienstleistung. Die Software ermöglicht vielmehr eine quantitativ wie qualitativ neue Form staatlicher Kontrolle: Menschen werden durch Daten analysiert, bewertet und zum Sicherheitsrisiko erklärt.

Palantir steht zudem nicht nur für eine konkrete einzelne Software, sondern paradigmatisch für eine rechte politische Vorstellung: Sicherheit durch totale Datenerfassung und Kontrolle durch Algorithmen. Hinzu tritt die zunehmende Machtkonzentration bei privaten Technologiekonzernen.

Niemand, auch Freiburg nicht, braucht „Käpsele“ die der Kontrolle und Überwachung das Wort reden, sondern eine klare Absage an eine digitale Zukunft, in der Überwachung, Repression und Datenmacht als Fortschritt verkauft werden!

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg, Innen und Rechtspolitik | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , | Kommentar hinterlassen

Will Berliner CDU-Steuerverwaltung VVN-BdA nach Protesten gegen die AfD in Erfurt, vernichten?

Nach den lauten und bunten Protesten gegen die rechtsextreme AfD anlässlich deren Parteitags in Erfurt wird nun im Land Berlin die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA „geprüft“. Anlass sei, dass der VVN-BdA hinter dem Protestbündnis „Widersetzen“ stehe.

Damit stünde der VVN-BdA möglicherweise, rund 80 Jahre nach dem „Schwur von Buchenwald“, vor seinem Aus!

Angriff auf den VVN-BdA

Immer wieder wird seitens rechter Kräfte der VVN-BdA angefeindet, bespitzelt und überwacht; exemplarisch sei auf den Protestbrief von 2011 verwiesen, als sich der VVN-BdA gegen die Überwachung durch den Verfassungsschutz wehrte. Im laufenden Jahr waren Kreisvereinigungen des VVN-BdA von Kontenkündigungen betroffen, d. h. die Postbank hatte im Rahmen der Strategie des „Debanking“, Personen oder Vereine finanziell durch Kündigung von Konten zu zerstören, vier Konten gekündigt.

Wer ist der VVN-BdA?

Die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“, kurz VVN-BdA e. V., wurde vor fast 80 Jahren, im Jahre 1947, gegründet.

Die VVN-BdA beschreibt sich als „überparteilicher Zusammenschluss“ von Frauen und Männern des Widerstands gegen den Nationalsozialismus, von überlebenden NS-Verfolgten, aber auch von Angehörigen der nachfolgenden Generationen, die die folgenden Zielsetzungen verbinden: aus der Vergangenheit zu lernen, für die „Vision einer antifaschistischen Zukunft“ einzutreten, „für eine Welt ohne Rassismus, Antisemitismus, Nazismus und Militarismus, ohne Ausgrenzung, ohne Faschismus und Krieg“ tätig zu sein.

Bezugspunkt ist der sogenannte „Schwur von Buchenwald“ vom 19. April 1945. Im eben befreiten Konzentrationslager Buchenwald schworen die Insass:innen: „Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht. Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel. Das sind wir unseren gemordeten Kameraden und ihren Angehörigen schuldig.“

Williger Vollstrecker: CDU-Finanzsenator Stefan Evers

Auf Zuruf rechtsextremer Akteur:innen und Medien beeilt sich nun im Anschluss an den AfD-Parteitag die dem CDU-Senator Stefan Evers unterstehende Berliner Finanzverwaltung, die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA zu prüfen, denn womöglich liege „eine Tarnstruktur vor“ (…).

Hintergrund soll sein, dass VVN-BdA-Geschäftsführer Thomas Willms „Widersetzen“ 2024 gegründet habe und im Impressum des Protestbündnisses die VVN-BdA als Kontaktadresse angegeben wird. Auch das Spendenkonto von „Widersetzen“ stellt der VVN-BdA.

Damit stehe die für die Gemeinnützigkeit erforderliche „Neutralität“ in Frage.

Kampagne rechter Akteure und Medien

Neben der CDU arbeitet sich die „Crème de la Crème“ der rechten Medien und Akteure seit langem an der VVN-BdA ab, aber besonders jetzt im Umfeld des Parteitags der AfD. Ob Junge Freiheit, das in Kreuzberg sitzende rechte Portal NIUS, Apollo News und all die anderen.

Nur eine Quelle sei zitiert. Die WELT heute: „So erklärte ein Sprecher des Bündnisses am Sonntag in Erfurt auf einer Pressekonferenz: ‚An alle Parteien, insbesondere CDU und BSW, das hier ist unsere explizite Warnung: Wenn ihr es wagt, den FaschistInnen an die Macht zu helfen, macht ihr euch zu unserem nächsten Aktionsziel.‘ Solche unverhohlenen Drohungen gegenüber einzelnen Parteien lassen sich weder mit dem Gebot der parteipolitischen Neutralität noch mit dem im Gesetz definierten gemeinnützigen Zweck vereinbaren.“

Laut WELT wolle sich die CDU-geführte Steuerverwaltung auch einen Vorgang von vor über fünf Jahren nochmal genauer anschauen. Damals wurde der VVN-BdA nach erst erfolgter Aberkennung der Gemeinnützigkeit diese wieder zuerkannt, allerdings unter Federführung einer Steuerverwaltung, die einem SPD-Finanzsenator unterstand.

Angriff auf die VVN-BdA zurückschlagen

Während die AfD ihren Parteitag unter Polizeischutz, als handele es sich um Staatsgäste, abhält, geraten nun Antifaschistinnen und Antifaschisten ins Visier staatlicher Behörden. Das ist keineswegs eine politische Fehlentscheidung, sondern ein kalkulierter Angriff der CDU, eine Organisation, die sie seit Jahrzehnten aus tiefster Seele ablehnt, zu zerstören.

Denn wer Organisationen wie den VVN-BdA delegitimiert, verbreitet damit ein zentrales Narrativ der Rechtsextremen und macht deutlich, auf welcher Seite der Geschichte er steht. Antifaschismus ist kein „Verdachtsfall“. Verdachtsfall ist vielmehr der politische Wille, wie er nun in dem neuerlichen Angriff auf den VVN-BdA zum Ausdruck kommt.

Es bedarf entschlossenen Widerstands, um das potenziell existenzbedrohende Vorgehen des Berliner Senats zu stoppen!

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg, Innen und Rechtspolitik | Verschlagwortet mit , , , , , , | Kommentar hinterlassen

CDU-Bürgermeister will von Faschisten in Todtnau lieber nichts wissen!

Es wird ein 16m hohes graues, in Stein genmeißeltes Schwert gezeigt, das auf dem Knauf steht, links davon sieht man Teile eines grünen Baums

(c) screenshot von
https://www.schwarzwald-tourismus.info/attraktionen/kriegerdenkmal-todtnau-f522d0a411

Immer wieder marschieren Neonazis im malerischen Schwarzwald nach Todtnau, um dort dann ihr „Heldengedenken“, unter dem auf dem Knauf stehenden riesigen, 16 Meter hohen Schwert, abzuhalten. Der aktuelle CDU-Bürgermeister Oliver Fiedel sieht darin weder ein Problem, noch will er irgendwas von Neonazis gehört haben, die derartiges tun.

Das „Kriegerdenkmal“

Seit anno 1932 steht im Südschwarzwald, unweit von Todtnau, auf einem Hügel ein „Denkmal“, um den „Gefallenen des Ersten Weltkrieges zu gedenken“, so die Alemannischen Seiten auf ihrer Webseite.

Im Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. ist auch die 2007 gegründete Reservistenkameradschaft Todtnau organisiert, die sich in ihrem Vereinswappen ikonografisch direkt auf das Kriegerdenkmal bezieht.

Erbauer des Denkmals war der Freiburger Bildhauer Hugo Knittel, der dankbar im Dienste der Nationalsozialisten stand.

Hotspot für Neonazis

Zwei Beispiele mögen genügen:

Immer wieder marschieren Neonazis vor dem „Kriegerdenkmal“ auf. So berichtete „Der Sonntag“ am 10.04.2016 von „eine(r) Frau und zwölf Männer(n)“, welche in „T-Shirts mit Eisernem Kreuz“ und „schwarz-weiß-rote Fahnen aus dem Kaiserreich“ ihr Erinnerungsfoto aufnehmen. Das Nazi-Held:innen-Gedenken wurde auch von der Autonomen Antifa Freiburg thematisiert.

Im Jahr 2025 waren es dann rund zwanzig Nazis des ‚Dritten Weg‘ die dort aufmarschierten, wie ebenfalls die Autonome Antifa berichtete. Von der Aktion der Neonazis steht bis heute ein Video im Netz.

Der CDU-Bürgermeister Fiedel tut unwissend!

Die Badische Zeitung berichtete unter der Überschrift „Steine des Anstoßes: Wie geht man mit kriegerischen Denkmälern zum Krieg um?“ auch über jenes kriegerische Denkmal in Todtnau. In Haslach wurde schon 1979 das von Knittel in Stein gemeißelte Denkmal abgerissen, etwas wozu sich Todtnau nie entschließen wollte, lieber macht der Touristikverband geschmacklos Werbung für das bei Neonazis so beliebte Riesenschwert. In der Rubrik „Attraktionen“!

Auf den Pilgerort für Neonazis angesprochen, antwortete der 2023 gewählte CDU-Bürgermeister Fiedel der Badische Zeitung militärisch knapp, „seit Beginn meiner Amtszeit sind mir keine Treffen am Schwert bekannt. Daher gibt es keine aktuellen Überlegungen oder Initiativen, das Denkmal zu beseitigen oder durch erklärende Tafeln zu verändern“. Dann scheint der Aufmarsch im vergangenen Jahr an ihm vorbei gegangen zu sein.

Resümee

Auch in der schwarzwälderischen Provinz können Neonazis weiterhin unbehelligt Heldengedenken veranstalten, die örtliche CDU-Führung sieht da keine Probleme und der Bundeswehrreservistenverband bezieht sich positiv auf das von einem Nationalsozialisten gemeißelte Denkmal!

Dass Neonazis ungehindert ihr Heldengedenken abhalten können, während kommunale Verantwortungsträger sich auf Unwissenheit berufen, macht deutlich auf welcher Seite der Geschichte diese Protagonisten stehen. Die Bezugnahme auf „touristische Attraktivität“ erscheint Geschichtsvergessen.

Der Fall Todtnaus und dessen CDU-Bürgermeisters zeigt exemplarisch auf, wie historische „Denkmäler“ bis in die Gegenwart hinein wirken: wo aber keine aktive Auseinandersetzung stattfindet, entsteht ein Raum, den die extreme Rechte gezielt ausfüllt. Das Denkmal selbst ist ebensowenig „unschuldig“, wie der Reservistenverband oder die örtliche Kommunalpolitik. Zusammen bieten sie weiterhin einen „attraktiven“ Resonanzraum für revisionistische Inszenierungen.

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , | Kommentar hinterlassen

AfD-Parteitag: Gericht, Polizei, SPD und CDU – Hand in Hand mit der AfD!

Hand in Hand versuchen das Oberverwaltungsgericht Thüringen, die Polizei, die CDU, in Gestalt des Oberbürgermeisters der Stadt Erfurt, Andreas Horn sowie das Landesverwaltungsamt, vertreten durch dessen Präsidenten Frank Roßner, Mitglied der SPD, der AfD eine von Demonstrationen in weiten Teilen „befreite“ Stadt zu Füßen zu legen. Dem hat zwar das Verwaltungsgericht Weimar einen Riegel versucht vorzuschieben, wurde aber vom Oberverwaltungsgericht ausgebremst.

Die Ausgangslage

Die rechtsextreme AfD möchte in Erfurt ihren Parteitag abhalten, und hat für dessen Beginn, den geschichtsträchtigen 04. Juli gewählt. Angesichts der massiven antifaschistischen Mobilisierung gegen die Versammlung von Faschist:innen in Erfurt, haben die Stadt Erfurt, vertreten durch den CDU-Oberbürgermeister, sowie das Landesverwaltungsamt, vertreten durch ihren SPD-Präsidenten, massive Versammlungsbeschränkungen und -verbote erlassen.

Das Verwaltungsgericht kippt Allgemeinverfügung von Roßner

Mit Beschluss vom 03.07.2026 kippt in einem Eilverfahren das Verwaltungsgericht Weimar (Az.: 1 E 1187/26 We) vorläufig die ausufernde Allgemeinverfügung von Roßner. In weiten Teilen Erfurts, sollten nach dem Willen von Roßner „die Durchführung von Versammlungen und Aufzügen sowie die Teilnahme an solchen Versammlungen und Aufzügen wird für den Zeitraum Freitag, 03.07.2026, 18:00 Uhr bis Sonntag, 05.07.2026, 22:00 Uhr“ vollständig untersagt werden.

Hiergegen hatte ein Erfurter Stadtrat Klage und Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eingereicht. Das Gericht befand relativ kurz und knapp, dass „die Allgemeinverfügung (..) auf ein Verbot auch von friedlichen Versammlungen gerichtet“ sei. Dies sei jedoch nur möglich, wenn „wenn die Voraussetzungen des polizeilichen Notstands vorliegen“, was hier nicht der Fall sei. Um dann weiter zu erläutern, das Landesverwaltungsamt habe keinerlei Ausführungen zum Vorliegen der Voraussetzungen eines polizeilichen Notstands gemacht. Insbesondere habe man „bereits nicht dargelegt, in welcher Zahl (…) Polizeikräfte (…) zur Verfügung stehen und wie viele Polizeibeamte voraussichtlich erforderlich wären, um ohne ein präventives allgemeines Versammlungsverbot Störungen der öffentlichen Sicherheit zu verhindern“.

Das Verwaltungsgericht kippt Auflagen von Oberbürgermeister Horn

In einem weiteren Beschluss, hat der Verwaltungsgericht Weimar auch noch einen Auflagenbescheid der Stadt Erfurt, vertreten durch ihren SPD-Oberbürgermeister, außer Vollzug gesetzt (Az.1 E 1176/26 We).

Der Oberbürgermeister hatte im Wege eines Auflagenbescheid eine Versammlung die ATTAC angemeldet hatte, kurzerhand auf einen Parkplatz verlegt, weil sonst angeblich Blockaden der „Zuführungsachse zum Messegelände“ drohen würden.

Auch diese obrigkeitsstaatliche Beschränkung des Versammlungsrechts erweist sich nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts als rechtswidrig. Das Gericht führte aus, „die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für eine Beschränkung“ liege „grundsätzlich bei der Behörde“ und dieser Darlegungs- und Beweislast sei die Stadt nicht nachgekommen.

Zu der Gefahrenprognose hatte die Stadt u.a. angeführt, dass diese „sich neben den aktuellen Mobilisierungserkenntnissen wesentlich auf Feststellungen aus vergleichbaren Einsatzlagen im Zusammenhang mit zurückliegenden AfD-Veranstaltungen, insbesondere Essen 2024, Riesa 2025 und Gießen 2025 (stütze). Dort kam es jeweils zu koordinierten und teils langandauernden Blockadeaktionen gegen Zuführungsachsen und Veranstaltungsbereiche. In mehreren Fällen waren hiervon auch Rettungs- und Einsatzwege betroffen.“

Oberverwaltungsgericht (OVG) macht Überstunden und räumt der AfD den Weg frei!

Vizepräsidenten des OVG Bathe, Richter Peters sowie Richter Kirschbaum zeigten in zwei Beschlüssen auf, wohin die Reise gehen wird, denn in zwei anderen Verfahren wurden vergleichbare Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Weimar aufgehoben.

In ihrem Beschluss vom 03.07.2026, ergangen um 18.10 Uhr, wurde die Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes vorläufig gebilligt (Az.: 3 EO 279/26). Dem Senat sei letztlich in „der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, die Rechtmäßigkeit der (…) Verfügung …) zu prüfen“, weshalb eine „Folgenabwägung vorzunehmen“ sei. Diese „Folgenabwägung“ ergebe deshalb, dass die „erhebliche(n)r Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ hier Vorrang genießen, was schon dadurch gestützt werde, so die drei Richter weiter, dass „dass die Gefahr einer Instrumentalisierung oder Unterwanderung seiner Versammlung durch unfriedliche Teilnehmer konkret besteht, spricht“, da „nach der dem Senat vorliegenden „Online-Aktionskarte“ des Bündnisses „widersetzen“ die Versammlung bzw. ihr Startpunkt als „Infopunkt/Mahnwache angemeldet“ ausgewiesen war.“

Spät in der Nacht erging dann der Beschluss vom 04.07.2026, diesmal wurde um 0:15 Uhr entschieden, hinsichtlich des Auflagenbescheids der Stadt Erfurt (Az.3 EO 282/26). Die selben Richter begründeten fast inhaltsgleich mit ihrem Beschluss vom Vortag: es sei dem Senat nicht möglich den Auflagenbescheid in der Kürze der Zeit angemessen zu prüfen, deshalb bleibe es bei den Auflagen.

Fazit

Die Richter des Oberverwaltungsgerichts, wie auch die Polizei, der SPD-Oberbürgermeister sowie der CDU-Präsident des Landesverwaltungsamtes empfehlen sich demütigst mit ihren Entscheidungen ihren mutmaßlichen künftigen Dienstherren von der AfD sehr freundlich. Sie kriminalisieren und verleumden Menschen, die sich mit all ihrer Kraft und mit ihrem ganzem Herzen den Faschist:innen in den Wegstellen wollen. Ja, es gibt noch kein Totalverbot von Demonstrationen und Kundgebungen, aber das OVG weist mit seinen Beschlüssen schon den Weg für die Zukunft!

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg, Innen und Rechtspolitik | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , | Kommentar hinterlassen

Von Solidarität, Freiheit und dem Schweigen

Kritik an der Roten Hilfe ist weder neu noch illegitim. Jede politische Organisation muss sich fragen lassen, ob ihre Strukturen demokratisch sind, ob Macht kontrolliert wird und ob Solidarität tatsächlich bei den Betroffenen ankommt. Eine Organisation wird nicht dadurch stärker, dass man sie der Kritik entzieht. Das gilt auch für die Rote Hilfe. Wer Freiheit ernst nimmt, muss kritisieren und sich der Kritik stellen. Umso wichtiger ist es, Kritik präzise zu halten, wenn sie politische Grundsätze berührt.

Der Diskussionsbeitrag „Eine Kritik der Roten Hilfe – Ein verspäteter Geburtstagsgruß“ vermengt mögliche organisatorische Defizite mit einer ethischen Frage. Er erklärt den Grundsatz der Aussageverweigerung zu einem Ausdruck eines „männlich geprägte(n) Wertesystem(s) von Standhaftigkeit, Opferbereitschaft, Härte und Heroismus“. Diese Deutung scheint zu kurz zu greifen und Wesentliches zu übersehen. Denn Schweigen ist kein Heldentum. Erst recht ist Schweigen kein Kult um Leid.

Herrschaft zielt auf die Zerstörung von Vertrauen

Der Grundsatz der Roten Hilfe „Anna und Arthur halten’s Maul“ entspringt vielmehr einer Einsicht in die Beschaffenheit von Herrschaft.

Herrschaft lebt nicht lediglich von polizeilichen Schlagstöcken, wie sie nun wieder in Erfurt anlässlich des AfD-Parteitags auf hunderte Köpfe niederregnen werden. Herrschaft lebt nicht ausschließlich von den Gefängnissen, in denen Genoss:innen und Genossen und so viele andere weggesperrt werden. Herrschaft lebt davon, Beziehungen zwischen Menschen zu zerstören. Sie verwandelt Vertrauen in Misstrauen und politische Verantwortung in eine reine individuelle Kosten-Nutzen-Rechnung. Ihr stärkstes Mittel ist dabei nicht die physische Gewalt, so sehr diese auch im ersten Moment schmerzt, sondern die langsame Einübung einer Haltung: Jeder kümmert sich zuerst um sich selbst.

Aussageverweigerung als solidarischer Schutzmechanismus

Genau hier jedoch erhält die Aussageverweigerung ihre politische Bedeutung.

Die Weigerung, vor Gericht, bei der Polizei oder sonstigen Behörden auszusagen, beruht auf der Einsicht, dass Strafverfahren niemals nur eine Angelegenheit der angeklagten Person sind. Aussagen entfalten unweigerlich Wirkung, die weit über das eigene Verfahren hinausreichen kann. Sie können Ermittlungen erleichtern, Strukturen für die Repressionsbehörden sichtbar machen und viele andere gefährden.

Deshalb ist die Entscheidung zu schweigen keine bloße private Prozessstrategie. Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass das eigene Handeln immer auch Folgen für andere hat.

Und deshalb ist Aussageverweigerung kein Ausdruck eines wie auch immer gearteten „Heldentums“, sondern, in einer Phase des Individualismus, der sich auch in der Linken immer breiter zu machen scheint, eine Form der Selbstbegrenzung: Der Grundsatz der Aussageverweigerung erinnert daran, dass der Mensch niemals nur über sich selbst verfügt.

Der Versuch, Aussageverweigerung zudem als patriarchale Kategorie umzudeuten, verschiebt den Fokus. Feministische Kritik richtet sich gegen Herrschaftsverhältnisse, Konkurrenz, Dominanz und die Verherrlichung von Gewalt. Daraus folgt jedoch mitnichten, staatlichen Ermittlungsbehörden mehr Informationen zur Verfügung zu stellen. Im Gegenteil: Gerade feministische Bewegungen haben immer wieder erfahren, wie Polizei, Justiz und Geheimdienste soziale Bewegungen überwachen, spalten und kriminalisieren. Daraus erwächst folglich kein Argument gegen das Schweigen, sondern eher eines für das Schweigen!

Freiheit braucht Solidarität

Der Ausgangstext betrachtet das Strafverfahren fast ausschließlich aus der Perspektive der angeklagten Person. Das leuchtet erst mal ein, ist aber im Kontext politischer Zusammenhänge und Strukturen, gelinde gesagt, unzureichend. Repression richtet sich nie nur gegen Einzelne. Sie versucht, Beziehungen sichtbar zu machen, politische Räume auszuleuchten und Bewegungen berechenbarer zu machen.

Wer unter diesen Bedingungen ausschließlich fragt, welche Strategie die geringste Strafe verspricht, übernimmt bereits unbemerkt den Blick des Staates: Es gibt nur noch den einzelnen Fall. Emanzipatorische Politik, all das, wofür wir gemeinsam kämpfen, mögen dem auch unterschiedliche Weltbilder zugrunde liegen, beginnt dort, wo wir uns weigern, die Welt ausschließlich aus der Perspektive des eigenen Vorteils zu betrachten.

Gerade deshalb ist die Behauptung problematisch, Aussageverweigerung sei Ausdruck patriarchaler Vorstellungen von Ehre. Patriarchat erhebt Dominanz zum Ideal. Das Patriarchat verlangt Härte gegen andere und gegen sich selbst. Das politisch begründete Schweigen, um das es hier geht, verlangt das Gegenteil.

Es verlangt keine Tapferkeit, keine heroische Selbstüberwindung und keine Reinheit. Es anerkennt vielmehr die eigene Verletzlichkeit und entscheidet dennoch, den Druck nicht dadurch an andere weiterzugeben, dass wir aussagen und so den Behörden erst die Möglichkeit eröffnen, Genoss:innen zu verfolgen. Darin liegt kein Kult der Stärke, sondern eine Form gemeinsamer Verantwortung.

Ebenso wenig überzeugt der Vorwurf, die Rote Hilfe wolle Märtyrer*innen hervorbringen. Natürlich kann jede politische Kultur Gefahr laufen, Leid zu romantisieren. Davor ist auch die Rote Hilfe nicht gefeit. Aber daraus folgt gerade nicht, den Grundsatz der Aussageverweigerung preiszugeben. Denn Schweigen ist kein Opfer um des Opfers willen. Es ist die Weigerung, den Staat bei seiner Repression zu unterstützen.

Freiheit zeigt sich in Verantwortung gegenüber anderen

Zudem beschreibt der Ausgangstext Ehrlichkeit irritierenderweise als etwas Naives. Fast scheint es, als hielten dessen Autor:innen Anpassung für grundsätzlich klüger als Standhaftigkeit. Doch eine politische Bewegung lebt nicht allein vom taktischen Kalkül. Sie lebt von Menschen, die bestimmte Grenzen nicht deshalb ziehen, weil sie den größten persönlichen Nutzen bringen, sondern weil ohne solche Grenzen Solidarität entkernt würde. Es gibt Momente in unser aller Leben, in denen Freiheit nicht darin besteht, sich möglichst viele Optionen offenzuhalten, sondern darin, sich bewusst gegen eine Option zu entscheiden.

Und so wäre eine Entscheidung auszusagen nicht deshalb bedeutsam, weil sie erlaubt oder verboten wäre, sondern weil sie den Menschen verändert, der sie trifft. Wer beginnt, seine Beziehungen unter dem Gesichtspunkt des eigenen Vorteils zu ordnen, trifft damit nicht bloß eine taktische Entscheidung. Wir verändern dadurch auch unser Verhältnis zu den anderen.

Über ein Mehr an föderalen Strukturen, demokratischer Kontrolle oder die Verteilung von Ressourcen muss offen diskutiert werden. Darüber darf und soll leidenschaftlich gestritten werden. Doch das Prinzip der Aussageverweigerung gehört nicht in diese Kategorie.

Sie ist Ausdruck einer einfachen Erkenntnis: In einer solidarischen Bewegung sind wir niemals isolierte Individuen. Freiheit entsteht gerade nicht dort, wo jede und jeder ausschließlich den eigenen Vorteil sucht. Sie entsteht dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, auch und gerade dann, wenn diese Verantwortung keinen unmittelbaren persönlichen Gewinn bedeutet, sondern wir selbst vielleicht sogar ins Gefängnis kommen.

Wer dieses Prinzip als patriarchale Opfermoral missversteht, verkennt den eigentlichen Sinn des Schweigens. Der Grundsatz der Aussageverweigerung schützt Vertrauen zwischen Menschen. Ohne dieses Vertrauen verliert politische Solidarität ihre praktische Bedeutung.

In memoriam
Im Gedenken an Devran Fatma. Sie hat vergangenes Jahr, noch kurz vor Ihrem Tod, über ihren eigenen Erfahrungen der Aussageverweigerung geschrieben. Im Zusammenhang mit dem sogenannten „Kaindl-Verfahren“ saß Devran in den 90‘ern selbst in Haft.

Veröffentlicht unter Allgemeines/Soziales/Krieg, Innen und Rechtspolitik | Verschlagwortet mit , , , , , , , , , , , , , , , | Kommentar hinterlassen