
Der Prozess vor dem OLG Dresden begann mit ein ein paar Minuten Verspätung. Es ist Dienstag, 09:45 Uhr als die Richter:innen den Saal betreten und feststellen, einer der Angeklagten fehlt.
Vorsitzender Richter Joachim Kubista erzählt, dass der Angeklagte X. durch amtsrichterlichen Beschluss in eine Psychiatrie eingewiesen worden sei. Einer der Verteidiger des Betroffenen interveniert und beantragt den Ausschluss der Öffentlichkeit, denn hier gehe es um höchstpersönliche Belange seines Mandanten.
Kubista ordnet erstmals eine Pause von 15 Minuten an, so dass schon eine Minute nach Prozessbeginn die Verhandlung unterbrochen wird.
Als es um kurz nach 10 Uhr weitergeht, verkündet der Vorsitzende den Beschluss, dass die schutzwürdigen Interessen des Angeklagten das Interesse der Öffentlichkeit überwiegen würden, weshalb diese ausgeschlossen werde. Zugleich wurde die Verhandlung bis 12:00 Uhr unterbrochen.
Die 11 Zuschauer:innen verlassen wieder den Saal. Dann wird die Unterbrechung bis 14:00 Uhr verlängert, ein Beschluss in nicht-öffentlicher Sitzung verkündet und um 14:15 Uhr durch Gerichtswachtmeister mitgeteilt, die Verhandlung werde am nächsten Tag um 09:30 Uhr fortgesetzt.
Vielleicht gab es schon einen der über 50 Prozesstage der kürzer war, aber hinsichtlich effektiver Verhandlungsdauer, dürfte der vom 11.08.2026 einen Spitzenplatz einnehmen.
Wie es dem betroffenen Angeklagten geht, das blieb offen und ließ die solidarischen Prozessbesucher:innen bedrückt zurück.
Ausblick
Schon vor Monaten hatten Anwält:innen beantragt, wegen der schwierigen Situation eines der Angeklagten an einigen Prozesstagen etwas früher aufzuhören, damit dieser seine Therapiesitzungen wahrnehmen könne. Dies lehnte die Mitglieder:innen des Senats mit ziemlich kühler Begründung ab, fast so, als würde das Recht auf Gesundheit und Leben eines Angeklagten wenig für sie zählen.
Nun wurde einer der Angeklagten im Wege einer einstweiligen Anordnung sogar in einer Psychiatrie untergebracht; das macht deutlich wie existenziell belastend das Verfahren ist, es ist geeignet die seelische Gesundheit zu zerstören, aber auch die berufliche Existenz, auch und gerade jener Angeklagten die sich in Freiheit befinden- die Situation derer die seit langem in Untersuchungshaft eingesperrt sind, die seit bald einem Jahr jedes Mal mit Blaulicht und Sirene aus den Haftanstalten des Freistaates Sachsen nach Dresden chauffiert werden, ist ebenfalls existenzbedrohend.