Einen Monat ist es schon her: vom 2. bis 4. Oktober fand in der KTS Freiburg der Tattoo Circus 2025 statt – ein unkommerzielles, politisches Event, bei dem Tätowieren und Solidarität Hand in Hand gingen. Ein Tattoo Circus schert sich nicht um Lifestyle oder Trends , sondern will um Unterstützung für Menschen, die von Repression betroffen sind werben – eingebettet in das gemeinsame Erleben von Kunst, Politik und Subkultur.
Neben solidarischen Tattoos gab es Workshops, Vorträge, und Konzerte. Für Radio Dreyeckland konnte ich mit Emma und Marinus aus dem Orga-Team sprechen. Die erzählten von ihren Eindrücke, den Herausforderungen aber auch den Plänen für die Zukunft des Tattoo Circus in Freiburg im Jahr 2027!
Mit zunehmender technischer Entwicklung erweitern auch Polizei und Justiz ihre Methoden: ob es erst die Fingerabdruckspuren waren, später die DNA-Tests und nun, mittels künstlicher Intelligenz, sogenannte digitale Rig, eine Abstraktion des menschlichen Skeletts. An der Verwendung in Strafverfahren gibt es fundierte Kritik.
Das Verfahren
Ein Professor von der Hochschule Mittweida will Beschuldigte in Strafverfahren angeblich anhand ihrer Körpermaße identifizieren können. Bei seinem biometrischen Verfahren werden auf Bildern, wie sie z.B. Überwachungskameras liefern, die Körper von Beschuldigten vermessen und analysiert. Die Hypothese von Professor Dr. Labudde: Jeder Mensch hat ein individuell ausgeformtes Knochengerüst und damit zwangsläufig ein einzigartiges „Gangbild“. Labudde: „Fingerabdrücke oder das Muster der Iris gelten längst als gerichtsfeste Beweise. Beim Gangbild ist das noch nicht der Fall. Wenn uns das gelingt, wäre das ein Meilenstein in der Verbrechensaufklärung!“.
Hier ist zu ergänzen, dass der Professor aus Mittweida, als Prokurist der Firma FZ forensic.zone GmbH tätig ist, wie eine einfache Rechereche bei northdata ergibt. Zu deren Angebotsprofil gehört u.a. die „Erstellung von IT-forensischen Sachverständigengutachten im Bereich der Strafverfolgung“. Geschäftsführerin der Firma ist seine Ehefrau Mirijam Labudde. Während er sich in der Boulevardpresse als „Star der Digitalen Forensik“ feiern lässt, tritt er zugleich als Sachverständiger vor Gericht auf, um seine Methode zu vertreten.
Strafverfahren gegen Hanna S.
Hanna S. wurde kürzlich verurteilt, weil sie angeblich im Frühjahr 2023 in Budapest, zusammen mit anderen Antifaschist:innen, Neonazis misshandelt habe.
Das Oberlandesgericht hatte Professor Labudde beauftragt, Videoaufnahmen aus Budapest mit Aufnahmen von Hanna S. zu vergleichen. Trotz massiver Proteste und Kritik der Verteidiger:innen von Hanna, auch an dessen Methode, hatte das Gericht ihn mit dem Gutachten beauftragt, wiewohl es dann im Urteil keine alleinentscheidende Rolle spielte:
„.Das forensische Gutachten von Dirk Labudde wird als „ergänzend“ mit in die Betrachtung aufgenommen, an der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Methode hat aber auch der Senat Zweifel. Aber schließlich habe das forensische Gutachten auch nicht ergeben, dass die unbekannte Person nicht Hanna sei.“, so schreiben es die Prozessbeobachter:innen anschließend auf ihrer webseite.
Kritik des Berliner Landgerichts im Goldmünzenfall
Im sogenannten „Goldmünzenfall“, zeigte sich schon ein Verteidiger eines der Angeklagten skeptisch und fasste die Methode Labuddes wie folgt zusammen: „Die Methode ist komplett für den Mülleimer“. Vor Gericht rug er vor, er könne nachweisen, dass der Angeklagte in dem Fall, er soll an dem Diebstahl einer 100kg Goldmünze aus einem Berliner Museum beteiligt gewesen sein, die Person auf dem Video sein könne, es gebe da ein „Match“ zwischen Skelettaufnahmen des Angeklagten und des Videos. „Und was sagt uns das jetzt?“ fragte die Vorsitzende Richterin den Gutachter. Denn auf die Frage bei wie vielen anderen Menschen in Europa man auch zu einer solchen Übereinstimmung käme, fiel Labudde nur soviel ein: „So weit ist die Forschung noch nicht.“. Aber das ficht den Professor nicht an, für ihn war sein Auftritt vor dem Berliner Landgericht nicht etwa ein Fiasko, sondern ganz im Gegenteil -Zitat- „ein Glücksfall“.
Exkurs: neuartige und alte Methoden in und aus Sachsen
Sachsen machte in den letzten Jahren nicht nur in politischer Hinsicht Schlagzeilen, was das Demokratie-Verständnis auch der Exekutiven anbelangt, sondern auch hinsichtlich neuartiger kriminaltechnischer Methoden, hier in Gestalt von Mantrailer-Hunden. Der Polizeidirektor Dr. Leif Woidke promovierte zur Frage „Menschlicher Individualgeruch als forensisches Identifizierungsmerkmal“ in Leipzig.
Eine Studie der Universität Leipzig sollte zeigen, dass Personenspürhunde – sogenannte Mantrailer-Hunde – äußerst zuverlässig individuelle Gerüche aufspüren können. Laut den Forschungsergebnissen von Studienleiter Dr. Woidtke nehmen die Hunde in 98 Prozent aller getesteten Fälle die richtige Geruchsspur auf. Mehr noch: Die getesteten Hunde könnten sogar DNA-Spuren erschnüffeln. Allerdings kamen bald Zweifel an Methodik und Ergebnissen auf, so dass das Fachjournal „Forensic Science International“ in einer sogenannte „Expression of Concern“ (dt.: Ausdruck der Besorgnis), darauf hinwies, dass in Dr. Woidkes „Hunde-Studie“ gravierende Fehler enthalten sein könnten.
Mittlerweile ermittelt die Universität Leipzig ob dem Polizeidirektor Dr. Woidke der Doktortitel wieder aberkannt werden muss. Ein erstes Verfahren hatte die Universität Leipzig dann bald eingestellt. Als das Verfahren dann erneut aufgenommen wurde, klagte Dr. Woidkte erfolglos gegen diese Entscheidung im Eilverfahren. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgericht zog er vor das Oberverwaltungsgericht-und auch da verlor er auf ganzer Linie.
Jetzt also wieder die Skelettvermessung- aus Sachsen. Wenn wir in die Zeit des Nationalsozialismus zurückschauen, wäre zu nennen Otto Reche, von 1927 bis 1945 an der Universität Leipzig tätig. Völkisch-national orientiert, stellte Professor Dr. Reche seit 1933 seine „rassenkundliche“ Forschung in den Dienst des NS-Regimes. Er war damals auch an anthropometrischen und Schädel-Messungen beteiligt.
Aktuelle juristische Kritik an der Skelettvermessung a la Professor Labudde
In einem aktuellen Aufsatz kommen Anne Zettelmeier und Prof. Dr. Dominik Brodowski von der Universität im Saarland zu dem Ergebnis, dass aus verschiedenen Gründen, die Skelettvermessung die Labudde betreibt, „zwar ausreichen (könne), um hinreichende Zweifel an der Täterschaft von Beschuldigten zu begründen“, aber „als zentrales Beweismittel die Verurteilung“ nicht zu tragen geeignet sei. Schon ein „digitales Skelett“ von einer beschuldigten Person zu fertigen sei rechtlich problematisch, denn es gibt die Selbstbelastungsfreiheit, niemand muss dabei mitwirken sich selbst zu belasten.
Vor allem geht es zweitens um die Aussagekraft der Untersuchungen, die methodisch zwangsläufig mittels künstlicher Intelligenz erfolgen, oder wie die Autor:innen schreiben: „Es ist hier das Ergebnis einer KI-„Berechnung“ (die digitalen Skelette bzw. deren Ähnlichkeit), dem unmittelbar ein Beweiswert zugeschrieben wird.“
Ausblick
Vor dem Oberlandesgericht Dresden und dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnen bald die Prozesse gegen Antifaschist:innen, denen, wie Hanna S. vorgeworfen wird, Neonazis körperlich angegriffen zu haben. Auch in diesen Verfahren soll die umstrittene „Labudde-Methode“ zum Einsatz kommen, einer Methode die nicht nur, wie oben dargelegt, historisch in einer hochproblematischen Tradition steht, sondern wissenschaftlichen und rechtlichen Grundsätzen kaum entsprechen dürfte. Wenn der Gutachter dann auch noch die Methode die er selbst maßgeblich forciert und (mit)entwickelt, zum finanziellen Vorteil nutzt, ob von sich selbst, oder der Firma in der er als Prokurist angestellt ist, dann erscheint das mindestens ethisch zweifelhaft. Auch als Buchautor für das breite Publikum verdient er nicht nur Geld damit, sondern versucht auf diese Weise seine Methode zu popularisieren.
Ob sich auch die Oberlandesgerichte in Dresden und Düsseldorf auf die angebliche Unbefangenheit und Unvoreingenommenheit eines solchen Sachverständigen stützen werden, dessen berufliche und finanzielle Existenz eng mit der von ihm weiter entwickelten Methode verbunden ist, erscheint noch nicht geklärt. Schon aus dem Bereich der forensisch tätigen Psychiater:innen ist es bekannt, dass diese oftmals gerade nicht neutral sind, wie schon vor einigen Jahren das Deutsche Ärzteblatt berichtete.
Weshalb das bei einem Sachverständigen wie Professor Dr.Lubbe anders sein sollte, ist nicht ersichtlich.
Vor einigen Jahren lernte ich, selbst noch in Freiburg in der Sicherungsverwahrungsabteilung der Justizvollzugsanstalt sitzend, Lothar kennen. Irgendwann wurde er nach Hessen verlegt, dort ist er, nach schwerer Krankheit, nun gestorben.
Eine schillernde Figur
Lothar kam damals zu uns in der JVA Freiburg, weil ihn der bayrische Vollzug loswerden wollte. Glatzköpfig, dicker Bauch, dicke Oberarme und einen durch und durch, wenn man das so sagen kann, hessischen Humor. Zudem konnte er Geschichten erzählen, dass sich die Balken bogen und ächzten: manches stimmte. Er war in Hessen verurteilt worden, aber innerhalb des Gefängnisses, aus Sicht der Justiz, in „illegale“ (Drogen)Geschäfte verstrickt, also schoben sie ihn in ein anderes Bundesland ab. Plötzlich fand er sich in Ostdeutschland wieder und dort beging er eine erste Geiselnahme, danach noch eine zweite. Bei der zweiten war seine Kernforderung „Ich will zurück in den Westen!“.
Diesen Wunsch bekam er erfüllt, aber um den Preis der Sicherungsverwahrung, denn nach der zweiten Geiselnahme im Strafvollzug galt er als so gefährlich, dass man diese Maßregel verhängte.
Eine von den Nationalsozialisten 1933 in Reichsstrafgesetzbuch aufgenommene Maßregel, die der Justiz seitdem ermöglicht, Menschen auch dann noch im Gefängnis festzuhalten, wenn sie ihre eigentliche Strafe verbüßt haben. In der DDR vom Obersten Gericht in den 50‘ern außer Kraft gesetzt, da die Maßregel „nationalsozialistischen Ungeist“ atme, beschlich westdeutsche Jurist:innen, zumindest an entscheidender Stelle solch ein Gedanke nie, so dass die SV essentieller Bestandteil des Strafrechtssystems blieb und nach wie vor ist. Wer in der SV landet, hat gewissermaßen eine unbefristete (zusätzliche) Freiheitsentziehung vor sich.
Lothars Geschichten
Er erzählte von der Isolationshaft in Ostdeutschland, teilweise als sehr hart, dann aber auch, dass ihm „Umschluss“ mit weiblichen Gefangenen gestattet worden sei, in einer anderen Haftanstalt wiederum hätte ein Beamter ihn für illegale Aktivitäten gewinnen wollen. Er verschliss mehrere Anwälte in der Zeit, in der er in der JVA Freiburg saß und sobald er von rechtlichen Themen anfing zu sprechen, war klar, er hat eine sehr rege Phantasie.
Drogen war er sehr zugetan und schnell in den einschlägigen Kreisen aktiv, wie so viele Insass:innen, erschien ihm der trostlose Haftalltag anders nicht erträglich.
Lothar und Shorty- das Duo infernale
Immer wieder habe ich in den zurückliegenden Jahren von Shorty berichtet, einem noch jugendlich wirkenden Mitinsassen, der durch eine kreativen Einfälle immer wieder den Stationsalltag auflockerte, wenn auch oft zu einem eigenen schaden. Tiere hatten es ihm angetan: so schaffte er es, Kugelfische und auch Piranhas in die Anstalt zu schmuggeln, obwohl diese Fischsorten eigentlich verboten waren. Dann fand man einen Salamander, eine Fledermaus, oder auch einen Raben in seiner Zelle- der Rabe war so panisch, dass er den ganzen Stationsflur vollkackte, als ein Beamter Shortys Zellentüre öffnete und der Rabe entfleuchte.
Oder Lothar und andere Bewohende der Station, saßen über Tage vor dem Aquarium im Freizeitraum: darin schwammen einige zu beachtlicher Größe angewachsenen Piranhas. Lothar und Shorty hatten einen gelbfarbenen Fisch hineingeworfen, um zu schauen, wann er gefressen werden würde. Ersichtlich unter Drogeneinfluss saßen die Clique vor dem Aquarium, wie vor einem Fernseher, stundenlang, tagelang. Bis eines Tages der gelbe Fisch attackiert wurde und starb.
Jedenfalls, als Lothar und Shorty sich fanden, wurde dies ein vollzugliches Gespann, das die Anstalt auf Trab hielt. Beide sehr genussfreudige Drogenkonsumenten sowie voller Ideen, wie man ganz viel Sand ins vollzugliche Getriebe kippen könnte.
Lothar und Shorty treiben es auf die Spitze
Vom Alter und Habitus hätte Lothar der Papa von Shorty sein können, vielleicht war es auch ein bisschen eine Vater-Sohn-Beziehung. Beide waren, wie so viele Insassen in der SV-Abteilung, sehr unzufrieden mit den Lebensbedigungen und ihrer jeweils eigenen Situation. Besonderes Augenmerk richteten sie auf Herrn G., den Vollzugsleiter der Abteilung. Nicht nur, dass viele Bedienstete wenig Gutes über Herrn G. erzählten, wurde er für Lothar und Shorty regelrecht zur Hassfigur.
Sie suchten nach Mitteln und Wegen ihn dazu zu bewegen die Haftbedingungen zu verbessern. So kam es dann eines Nachmittags zu einem Gespräch im Stationsbüro- danach landeten Shorty und Lothar in Einzelhaft, denn Herr G. hatte sich bedroht gefühlt. Offenbar hatte Lothar, Herrn G. weismachen können, er verfüge über geheime Quellen um personenbezogene Daten über den Vollzugsleiter herauszufinden. Sinnigerweise war ich seine Quelle, denn im Rahmen eines Strafverfahrens hatte mir die Staatsanwaltschaft u.a. Geburtsdatum und Geburtsort von Herrn G. mitgeteilt. Dieses Wissen hatte ich mit Lothar und Shorty geteilt, und trotz der Isohaft gaben sie nicht mich als Quelle an.
Lothar wurde dann einige Zeit später in ein anderes Bundesland verlegt.
Es geht zuende mit Lothar
Angekommen in seinem Heimatbundesland, Hessen, verbrachte Lothar die nächsten Jahre in der JVA Schwalmstadt. Über einen befreundeten Mitinsassen bekam ich dann mit, dass bei Lothar Krebs diagnostiziert worden sein soll, er ließ mir ausrichten, ich möge bitte schnellstmöglich seinen Anwalt informieren. Das machte ich, aber wie das auch mit todkranken Insassen ist, schnell entlassen wird keiner, selbst wenn er oder sie an der Schwelle des Todes steht.
Er magerte ab, aus dem übergewichtigen Kerl, von mittlerweile über 60, wurde ein alter Mann aus Haut und Knochen. Am 17.10.2025 wurde er in ein Pflegeheim entlassen. Anfang November ist Lothar nun gestorben.
An den Außengrenzen Europas wird nach wie vor gestorben! Seenotrettung im Mittelmeer wird nach wie vor von staatlichen Akteur:innen verweigert und behindert.
Griechenland wurde deshalb wegen des Todes von 16 Flüchtlinge bei einem Bootsunglück vor der griechischen Insel Agathonisi vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt. Die Verurteilung durch den EGMR erfolgte wegen unterlassener Rettungshilfe.Ferner wurde wurde Griechenland verurteilt, weil es keine staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen jene gab, die die Hände in den Schoß gelegt hatten.
Was war passiert?
Am 16. März 2018 um 6:16 Uhr wurde die Anwesenheit eines Bootes in Seenot im Seegebiet südöstlich der Insel Agathonissi gemeldet. Aber anstatt sofort Hilfe zu schicken, wurden über 24 Stunden hinweg keine Rettungsversuche eingeleitet. Nicht das erste Mal wurde Griechenland wegen unterlassener Rettungsversuche verurteilt. 16 Menschen starben an diesem Märztag vor der Küste Griechenlands.
Heute sprach ich im Morgenradio von Radio Dreyeckland mit Andreas Meyerhöfer, dem Presseprecher von PRO ASYL über das Urteil Gerichtshofs, wie es den Überlebenden geht und die Rolle von Organisationen wie Pro Asyl bei der Aufklärung solcher tödlichen Ereignisse.
Letzte Woche brannte es wieder an der Regenbogenkombinat, dem Zentrum für queere und kulturelle Begegnungen in Cottbus.
Der Brand machte überregional Schlagzeilen. Heute hatte ich für RDL dazu den evangelischen Pfarrer Lukas Pellio, von der Initiative „Sichere Orte Südbrandenburg“ im Interview und sprach mit diesem über den Brand, aber auch den CSD in Cottbus und wie bedroht queeres Leben in Brandenburg aktuell ist. Aber wir sprachen auch darüber was getan werden kann, um selbst aktiv zu werden.
Ein Haus in Freiburger Stadtteil Stühlinger verfällt zunehmend. Mieter:innen berichten von erheblichen Missständen: kaputten Fenstern, Rattenbefall, defekten Aufzügen und vieles mehr. Das Gebäude gehört einer Firma mit Sitz in der Schweiz, der CapRise Holding AG.
Die GRÜNE Landtagsabgeordnete Nadyne Saint-Cast, aus dem Wahlkreis Freiburg, hat zusammen mit ihrem Parteikollegen Timothy Simms aus dem Freiburger Gemeinderat, kürzlich einen Protestbrief an die Schweizer Firma geschickt.
Darin fordern sie die Immoblienfirma auf, unverzüglich die rechtlich und menschlich nicht hinnehmbaren Mängel zu beheben. Sie erinnern an die Verpflichtung der Eigentümerin „Sicherheit, Hygiene und Funktionsfähigkeit der grundlegenden Einrichtungen“ des Mietobjekts zu gewährleisten.
Im RDL-Morgenradio sprach über all das mit der Grünen-Abgeordneten über den konkreten Fall, aber auch darüber, was sich strukturell ändern muss Bereich Wohungsbau und Invesor:innen.
Auch in der südbadischen Provinz zeigt die Hetze von AfD & CDU und anderen rechten Akteur:innen gegen die Amadeu-Antonio-Stiftung ihre Wirkung. Kurzfristig wurde ein Workshop der sich mit Desinformation beschäftigen sollte, abgesagt. Im vorderster Reihe die CDU-Bürgermeisterin und Vorstandsvorsitzende der vhs, Fränzi Kleeb.
Die Volkshochschule (vhs) kündigt erst einen Kurs gegen Desinformation an
Stolz teilte das vhs-Team Dreisamtal in ihrem Programmheft auf Seite 3 mit: „Für alle, die ins Studium starten möchten, bieten wir in Kooperation mit der Universität Freiburg eine Studienberatung an. Und mit dem neuen Programm „faktenstark“ lernen Sie, Desinformationen sicher zu erkennen und ihnen selbstbewusst zu begegnen“.
Was ist „faktenstark“? Nach eigenen Angaben, ist es eine Initiative der Amadeu Antonio Stiftung und codetekt e.V., die von der Bertelsmann Stiftung unterstützt wird. Ihr Ziel sei es, die Nachrichtenkompetenz von Bürger:innen zu stärken und ihnen Strategien an die Hand zu geben, um Desinformationen zu erkennen und entgegenzutreten.
Im südbadischen Dreisamtal war für den 24.10.2025 ein entsprechender Workshop angesetzt.
Die Bürgermeisterin knickt vor rechten Trollen ein und sagt den Kurs gegen Desinformation ab
Wie in der Badischen Zeitung am 24.10.2025 nachzulesen war, wurde der Kurs kurzfristig abgesagt. Dazu Fränzi Kleeb, Bürgermeisterin von Stegen und Vorstandsvorsitzende der örtlichen vhs in der Lokalzeitung: „In diesem Fall war die geringe Resonanz auf die Ausschreibung ausschlaggebend. Aber auch kontroverse Diskussionen innerhalb und außerhalb der vhs über die Veranstaltung selbst und die ausrichtende Stiftung haben uns bewogen, von einer Durchführung abzusehen.“
Hintergrund war offenbar, dass in sozialen Netzwerken ein rechter Troll Stimmung gegen die Veranstaltung, und insbesondere die an dem Workshop beteiligte Amadeu Antonio Stiftung machte.
Exkurs: Amadeu Antonio Stiftung!?
Als eines der ersten Opfer rechten Terrors nach der Wiedervereinigung, wurde der aus Angola stammende Vertragsarbeiter Amadeu Antonio, am 06.12.1990 in Eberswalde ermordet! Nach ihm ist die Stiftung, die 1998 ins Leben gerufen wurde, benannt.
Seit längerem agitieren rechte Medienportale, wie z.B. nius, aber insbesondere die AfD, beispielhaft in Gestalt von MdB Stephan Brandner, Hand in Hand mit der CDU, gegen die Amadeu Antonio Stiftung, versuchen sie systematisch zu diskreditieren.
Kritik an der Absage der vhs Veranstaltung im Dreisamtal
Der Verein Dreisamtal Gemeinsam hatte noch versucht, die Veranstaltung auszurichten, was aber wegen der Kurzfristigkeit der Absage nicht gelang. In einer Stellungnahme übte der Verein jedoch deutliche Kritik an der Absage und sieht eine besondere Ironie darin, dass „ausgerechnet ein Workshop, der helfen sollte, Desinformation zu erkennen, selbst Opfer erfolgreicher Desinformation und öffentlicher Stimmungsmache wurde“. Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Dass eine einzelne, lautstarke Stimme ausreichen konnte, um die Durchführung des Workshops vorerst zu verhindern, zeigt, wie verletzlich der offene Diskurs geworden ist – und wie wichtig es ist, ihn zu schützen.“
Rechte Netzwerke bis in die Provinzen hinein wirksam
Die nicht nachlassenden Angriffe rechter Netzwerke, an welchen CDU und AfD beteiligt sind, zeigen immer wieder und immer öfter Wirkung. Gerade in ländlichen Regionen können sie dabei besonders wirksam werden, wie auch der Fall aus der badischen Provinz zeigt. Einer CDU-Bürgermeisterin, wie Fränzi Kleeb, fällt nichts anderes ein, als auf die Angriffe seitens eines rechten Trolls mit der Absage eines Workshops zu reagieren und damit den rechten Kräften weiter Raum zu gewähren. Ein weiteres Beispiel dafür, wie wichtig neben zivilgesellschaftlicher Aufklärung auch antifaschistischer Widerstand bleibt!
Kürzlich erschien ein Buch, das unbequeme Fragen stellt, aber auch genauer hinschaut, wo Europa und Deutschland wegsehen. „Abgeschoben. Ausgrenzung und Perspektiven von Roma. Deutschland — Serbien — EU“ ist das Ergebnis von vielen Jahren unabhängiger Recherchen, vor allem aber intensiven Kontakts mit den von der Abschiebung unmittelbar betroffenen Rom:nja.
Das Buch beleuchtet die Lebensrealitäten von Rom:nja, die aus Deutschland abgeschoben wurden, und zeigt, was diese Politik in der Praxis bedeutet: Armut, Perspektivlosigkeit, Krankheit — in letzter Konsequenz nichts anderes als die Fortsetzung einer jahrhundertealten Geschichte der Diskriminierung.
Rom:nja wurden im Nationalsozialismus verfolgt, entrechtet, ermordet — und doch hat es Jahrzehnte gedauert, bis ihr Leid überhaupt anerkannt wurde. Heute, im Europa des 21. Jahrhunderts, erleben viele Rom:nja erneut Ausgrenzung, Rassismus und Gewalt.
Über das Buch habe ich für RDL mit Maria Ulrich gesprochen. Sie ist Teil eines Rechercheteams, das sich mit den Langzeitfolgen der Abschiebungen von Rom:nja beschäftigt. Die Menschen in dem Team leben und arbeiten in unterschiedlichen Städten Deutschlands.
Das Buch hat auch einen Bezug zu Freiburg: Bajram D., heute 36, lebte knapp 30 Jahre ganz in der Nähe von Freiburg, bevor er vor fünf Jahren abgeschoben wurde. In dem Buch erzählt er davon, wie es ist, sich plötzlich in einem fremden Land wiederzufinden.
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Bibliografische Angaben
Hrsg: Recherchegruppe Doku+ – Allegra Schneider, Andrea Vogel, Anita Maria Ulrich, Patrick Schaefers ISBN 978-3-943643-33-6210 Seiten, 180 Bilder Preis: 15 Euro