Geflüchtete auf 50 € Bargeld zu begrenzen: von Gerichten beanstandet

Mit der sogenannten Bezahlkarte sollen Geflüchtete gezwungen werden, den Großteil ihrer Ausgaben nur noch unbar zu bezahlen. Lediglich um die 50 € Bargeld im Monat wollen die Behörden ihnen zugestehen.

Hiergegen regte sich von Anfang an Widerstand. Wieso? Zahlen nicht mittlerweile viele Menschen mit Karte? Zum einen werden Geflüchtete staatlich entsprechend gezwungen, können also nicht wählen, so wie die übrigen Bürger*innen. Zum anderen sind gerade Menschen in prekären Lebensverhältnissen darauf angewiesen Geschäfte auch bar zu tätigen: viele (kleine) Läden nehmen keine Karten an, auf Flohmärkten, wo bestimmte gebrauchte Artikel besonders günstig zu kaufen sind, kann mensch sowieso nicht mit Karte bezahlen. Aber wie steht es um die Bezahlung von Anwält*innen? Nicht wenige Geflüchtete suchen anwaltliche Hilfe und bezahlen diese von ihren Sozialleistungen, wenn sie aber nur noch 50 € im Monat in bar erhalten, können sie dies nicht mehr. Oder soetwas wie ein Handyvertrag: den bekommen sie mit der Bezahlkarte nicht. Dazu bräuchten sie ihr reguläres Bankkonto, aber auf dieses wird die Sozialleistung nicht überwiesen, sondern auf die gesonderte „Bezahlkarte“.

Eine erste Gerichtsentscheidung aus Hamburg

Das Sozialgericht Hamburg verpflichtete am 18.07.2024 die zuständige Behörde einen höheren Barbetrag als die 50 € im Monat auszuzahlen, denn dieser geringe Betrag werde der spezifischen Situation der antragstellenden Person nicht gerecht. Zudem habe es die Behörde versäumt eine konkrete Einzelfallentscheidung zu treffen.

Die entsprechende Eilentscheidung wurde medial breit rezipiert, beispielsweise in der taz, im Neuen Deutschland, oder im NDR.

Zweite Entscheidung aus Hamburg

Nicht ganz so breit berichtet wurde über eine Entscheidung des Landessozialgerichts, ebenfalls aus Hamburg. Dort lehnte es das Gericht ab, einem Geflüchteten mehr als die 50 € Barbetrag im Monat zuzugestehen. Dass der Geflüchtete viele Möglichkeiten günstig einzukaufen so nicht nutzen könne, veranlasste die Richter*innen lediglich zu der Bemerkung, dass „in der Begrenzung dieser konkreten Möglichkeiten (…) kein wesentlicher Nachteil (liege), sondern dies (der Neuregelung) immanent“ sei.

Entscheidung aus Bayern

Anders wiederum eine Sozialgericht aus Nürnberg. Diese hat am 30. Juli 2024 entschieden, das zwei Antragsteller*innen die jeweils vollen Beträge auf deren Girokonten auszuzahlen seien, so dass sie entsprechend auch dieses in bar abheben können. Es bedeute eben sehrwohl erhebliche Nachteile auf lediglich 50 € Bargeld im Monat beschränkt zu werden.

Bewertung

Neben der zivilgesellschaftlichen Möglichkeit, den Geflüchteten im Rahmen von Initiativen wie jener in München, die Bezahlkarten in Bargeld umzutauschen, ist abzuwarten wie die oberen Sozialgerichte in den kommenden Monaten entscheiden werden. Das Landessozialgericht in Hamburg gibt schon den ersten Ausblick, wohin die Rechtsprechung gehen könnte. Eine marginalisierte Gruppe, die in sehr prekären Verhältnissen lebt, wird -wie so oft- nicht nur von rechten Kräften, sondern in diesem Fall auch, ebenfalls wie so oft, von SPD und GRÜNEN zu Täter*innen stilisiert: angeblich würden von den Sozialleistungen Schleuser*innen bezahlt, und es soll sogar Geflüchtete geben die sich mal Zigaretten und Alkohol kaufen!

Immer nur auf Gerichte zu setzen oder auf Initiativen wie in München scheint mir zu wenig. Es bedarf größerer Proteste gegen die Entmündigung von Geflüchteten und deren Stigmatisierung.

Anmerkung

Bei Radio Dreyeckland habe ich einen kurzen Radiobericht über die aktuelle Rechtslage veröffentlich

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Majas Auslieferung nach Ungarn: Verfassungsgericht hatte große Bedenken

Im Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten gegen Neonazis in Budapest im Februar 2023, sucht die ungarische Justiz seitdem europaweit nach Antifas, um diese in Ungarn vor Gericht zu stellen. Eine (nicht-binäre) Person aus Deutschland, Maja, wurde im Dezember festgenommen und am 28.06.2024, nachdem das Berliner Kammergericht am Vorabend die Auslieferung bewilligte, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion nach Ungarn überstellt. Den Ausgang des gegen die Auslieferung anhängige Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), warteten die deutschen Behörden nicht ab. Dabei hatte das BVerfG am späten Vormittag des 28.06.2024, die Übergabe Majas an Ungarn per einstweiliger Anordnung untersagt. Als der Beschluss erging saß Maja aber schon in einer ungarischen Zelle!

Verfassungsgericht legt Beschlussgründe vor

Mittlerweile hat das Gericht die Gründe für die Eilentscheidung vorgelegt. Danach steht nun fest, dass das Bundesverfassungsgericht große verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Auslieferung Majas an die ungarische Justiz hegte.

  1. Aufklärungspflicht zu den (unmenschlichen) Haftbedingungen

    Das Kammergericht Berlin hatte am 27.06.2024 in seiner die Auslieferung nach Ungarn stattgebenden Entscheidung zu den (unmenschlichen) Haftbedingungen dort lapidar erklärt, dass trotz des sehr ausführlichen Vortrags der Anwält*innen von Maja zu den realen Vollzugsbedingungen, es nicht ersichtlich sei, weshalb es in ganz Ungarn keine Haftanstalt geben solle, einen Haftraum zur Verfügung zu stellen, der der Europäischen Menschenrechtskonvention entspräche. Zudem könnte Maja entsprechende Verstöße dann vor Ort (also in Ungarn) vor Gerichten beanstanden. Dazu merkt das BVerfG an, dass letzteres nicht ohne weiteres dazu führen dürfe, dass jemand sehenden Auges in solche Verhältnisse ausgeliefert würde. Ob das Kammergericht „die Bedeutung und Tragweite von Art. 4 GRCh und die damit verbundenen Aufklärungspflichte (…) in ausreichendem Maße beachtet“ habe, das müsse ebenfalls gründlich untersucht werden. Denn Artikel 4 der Europäischen Grundrechtecharta verbietet Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und Strafe.
  2. Zusicherungen der ungarischen Justizbehörden

    Es gibt zwar eine entsprechende Zusicherung der Justizbehörde in Ungarn, wonach der Schutz einer nicht-binären Person hinreichend sichergestellt sei. Die Werthaltigkeit und Wirklichkeitstreue diese Zusicherung bezeichnet das BVerfG als „zweifelhaft“. Denn das Kammergericht in Berlin hatte allgemeine Aussagen der ungarischen Behörde, man lege Wert auf die Verhinderung von möglichen -Zitat- „Gräultaten“, zudem enthalte der „Ethikkodex für den Strafvollzug“ explizit ein Diskriminierungsverbot. Dies als ausreichenden tatsächlichen Schutz anzusehen, so wie es die Richeter*innen des Kammergerichts getan haben, hält das BVerfG für verfassungsrechtlich wohl nicht ausreichend.
  3. Fehlender effektiver Rechtsschutz

    Deutlich arbeitet das BVerfG heraus, dass in Auslieferungsverfahren es an einem effektiven Rechtsschutz fehlt, wenn die Behörden dann ohne Wartezeit, ohne der betroffenen Person die Möglichkeit zu geben, sich mit den Rechtsbeiständen zu beraten, mit der Umsetzung der Auslieferung beginnt und so die Anrufung des Verfassungsgerichts unterlaufen. Ob eine (angemessene) Wartezeit oder auch eine konkrete Ankündigung eines Termins für eine Auslieferung notwendig sind, sei in dem weiteren Verfassungsbeschwerdeverfahren dann konkret zu prüfen.

Ausblick

Der Beschluss hat für Maja erstmal keine konkreten günstigen Folgen, eine Rückholung nach Deutschland wird voraussichtlich erst nach rechtskräftigem Abschluss des ungarischen Strafverfahrens erfolgen. Allerdings wird das Verfahren über den Einzelfall hinaus, (hoffentlich) positive Folgen zeigen: sei es für andere im „Budapest-Komplex“ beschuldigte und/oder inhaftierte Personen, wie Hanna, die in Nürnberg in Auslieferungshaft festgehalten wird, aber auch darüber hinaus.

So wird von Abschiebungen, für diese dürfen keine anderen Maßstäbe gelten, immer wieder wird berichtet, wie tief in der Nacht Polizeibeamt*innen in Unterkünfte eindringen, um Menschen, ohne die Möglichkeit ihre Anwält*innen zu informieren, mitnehmen um sie abzuschieben. Das ist Tagesgeschäft für die deutschen Behörden.

Viele schauen aktuell auf die Behörden welche Majas Auslieferung in Rekordzeit vollzogen haben, dabei gerät die Verantwortung des Kammergerichts zusehends aus dem Blick, dabei war es das Kammergericht, das mit seiner Entscheidung, die umfangreich vorgetragenen Argumente zu den unmenschlichen Haftbedingungen in Ungarn, kleinzureden oder ganz zu ignorieren, erst das ganze Geschehen in Gang setzte. Dabei sind die den Beschlussgründen zu entnehmenden Kritikpunkte und Vorhaltungen in Richtung des Kammergerichts  doch sehr massiv.

Was von Zusicherungen der ungarischen Justizbehörden zu halten ist, kann jede*r selbst beurteilen, die/der sich nur mal Berichte der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter zu den Verhältnissen in deutschen Hafteinrichtungen durchliest. Auch hierzulande gibt es viele Gesetze welche Diskriminierung, wie auch Misshandlung eigentlich verbieten.

Ein Blick in ungarische Zellen, auch in Ungarn gibt es eine entsprechende Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, lässt zwar polierte Böden und militärisch strenge Ordnung in den Zellen erkennen, und mag womöglich das Kammergericht geleitet haben, jedoch haben solche Bilder wenig mit der Wirklichkeit zu tun.

Für Maja ist der Beschluss des Bundesverfassungsgericht ein Pyrrhussieg, vielleicht wird er aber anderen Betroffenen noch von Nutzen sein und zumindest bei diesen Menschen verhindern, dass sie in unmenschliche Haftbedingungen hinein geschickt werden.

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Urteil im Fall gegen AfD-Anhänger Robert H.

Am 30.07.2024 sprach das Landgericht sein Urteil in der Strafsache gegen Robert H. wegen gefährlicher Körperverletzung. Die kleine Strafkammer des Landgerichts Freiburg wies die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ab, legte dem Angeklagten die gesamten Kosten des Verfahrens einschließlich die der Nebenklage auf.

Dem Antrag der Staatsanwaltschaft wegen der langen Verfahrensdauer 20 der 120 Tagessätze schon als „vollstreckt“ anzusehen, folgte die Kammer ausdrücklich nicht, denn die Belastung durch die Verfahrensdauer sei für den Angeklagten eher gering gewesen. Da nur er selbst gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel eingelegt hatte, sei ihm bewusst gewesen, dass er eine höhere Strafe als die ursprünglichen 120 Tagessätze nicht würde erhalten können.

Sollte das Urteil des Landgerichts rechtskräftig werden und Robert H. nicht noch in Revision zum Oberlandesgericht gehen, gälte er als vorbestraft.

Über das Prozessende und das Urteil sprach Julian Rzepa von Radio Dreyeckland mit mir. Im Beitrag sind auch O-Töne des Nebenklagevertreters Nikolai Erschig zu hören, den Julian Rzepa nach der Urteilsverkündung auf dem Gerichtsflur interviewte.

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Eine geplante Knastbesichtigung- oder eher doch ein „Zoobesuch“?

Die Badische Zeitung bewirbt aktuell eine Ferienaktion: Hinaus und hinein in fremde Welten. Es geht in die Kanalisation von Freiburg, oder wie es werbewirksamer heißt: „Ein Blick in die Unterwelt“ soll ermöglicht werden. Oder wer will, kann hinaus ins All schauen und ins Planetarium gehen. Wer es jedoch ganz exotisch mag, könnte am 20. August 2024, von 10:00 bis 11:30 Uhr im örtlichen Gefängnis vorbei schauen, wäre diese Veranstaltung nicht schon ausgebucht.

Knastbesichtigung vs. Zoobesuch

Immer wieder wird berichtet, wie Menschen täglich über Monate oder auch Jahre an den Gefängnismauern, der mitten im Universitätsviertel von Freiburg gelegenen Haftanstalt, vorbei radeln, vorbei spazieren, ohne auch nur daran zu denken, was das für ein mittelalterlich anmutendes Gemäuer eigentlich ist.

Insofern ist es nicht gänzlich abseitig, wenn die Anstalt einigen wenigen anstaltsfremden Personen die Möglichkeit einräumt, einen Blick hinter die Mauern zu werfen. Dennoch mutet es eher wie ein Zoobesuch an.

Die Selbstüberschätzung von BZ und Justizvollzugsanstalt

Wer immer die Bewerbung der Aktion für den 20.08.2024 übernommen hat, die Vorstellung, in 90 Minuten „Struktur, das Leben und die Begrenzungen der Gefängniswelt kennnezulernen“, wie es in dem Aktionstext heißt, erscheint allzu ambitioniert. Für gewöhnlich werden die Besucher*innengruppen zügig durch die einzelnen Bereiche geschleust. Begleitet von hochrangigen Uniformierten, abgesichert durch Bedienstete des Sicherheitsdienstes. Vielleicht dürfen die Besucher*innen in eine leere Zelle gucken, oder in eine Vorzeigezelle eines übermotivierten Insassen. Knasthof und Arbeitsbetriebe werden gezeigt- wobei in Freiburg der Anstaltsleiter, Leitender Regierungsdirektor Michael Völkel gewiss herausstellen dürfte, das die Gefangenen neben Basketball, auch Tennis (mit einem Softball), Fußball und Volleyball spielen dürfen. Dazu noch ein Blick in die gefängniseigene Sporthalle.

Ein Dialog und Austausch mit Inhaftierten ist bei solchen Besichtigungstouren nicht vorgesehen.

Gefangenen als Objekte der Neugierde

Wären die Freiburger Inhaftierten Kriegsgefangene, so müssten sie laut der Genfer Flüchtlingskonvention, vor der Neugierde des Publikums geschützt werden, so aber sind sie darauf angewiesen, dass das Personal sie zuvor informiert um sich dann ggf. zurückziehen zu können. Nach meiner eigenen Erfahrung passiert das nicht immer und auch nicht zuverlässig. Das selbe betrifft den Datenschutz: an den Zellentüren stehen Vor/Zuname der Insassen, an großen Tafeln in den Büros der Bediensteten sind auch die Vor/Zunamen zu lesen, es war immer wieder Gegenstand von Beschwerden einzelner Insassen, dass diese Tafeln dann abgedeckt werden- nicht jede/r möchte, dass sein/ihr Name von fremden Menschen gelesen werden kann.

Proteste gegen die Ferienaktion vor der JVA?

Ob es am 20.08.2024 am Vormittag zu Protesten vor der JVA kommen wird, ist aktuell noch offen. In einschlägigen Foren würde aber sicherlich rechtzeitig dazu aufgerufen werden, wenn der Werbeaktion der BZ und der Haftanstalt etwas entgegengesetzt werden sollte.

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Tattoo Circus im Freiburg: Mehr als Tattoos- auch Musik, Vorträge, Shows und Kulinarisches

Anfang Oktober 2024 findet in nun auch im südbadischen Freiburg ein erster Tattoo-Circus statt!

Vom 03.10.-05.10.2024 wird in Freiburg der erste Tattoo-Circus stattfinden. Eine dezidiert politische Veranstaltungsform die es so seit fast 20 Jahren gibt: rund um das Thema Gefängnis, Gefängniskritik und Repression kommen Tattoo-Artists zusammen um Tattoos zu stechen, es gibt ein kulturelles Rahmenprogramm mit Vorträgen, Workshops und Diskussionen. Aber auch Shows und Musik. Die nicht-kommerzielle Veranstaltung wird Spenden die zusammenkommen, an von Repression betroffene Menschen oder Solistrukturen weiterreichen.

Für Radio Dreyeckland sprachen Conny und Jaques mit mir über das geplante Event, welche Bands auftreten werden, was sonst so geplant ist und an welche politischen Gruppen die Spenden gehen sollen. 

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Strafsache gegen Robert H. Ein Prozess, reich an Merkwürdigkeiten!

Die Vorgeschichte

Die Vorgeschichte ist schnell erzählt. Querdenker und ewiger Stadtratskandidat der AfD Robert H. verfolgte im Sommer vor drei Jahren Jugendliche von welchen er sich beleidigt fühlte. Er filmte sie gegen sie ihren Willen und setzte Pfefferspray ein. Als sich ein älteres Ehepaar, das zufällig mitbekam wie er den Jugendlichen nachsetzte, zu helfen versuchte, setzte es auch für das Ehepaar Pfefferspray und dem Ehemann stach H. in den Bauch. Robert H. legte nach Eintreffen der Polizei das Messer erst aus der Hand, als einer der Polizisten seine Schusswaffe zog. Der Messerstich wurde von der Freiburger Staatsanwaltschaft zu den Akten gelegt. Für den Einsatz des Pfeffersprays verurteilte das Amtsgericht Robert H. im Dezember 2022, also rund 1 ½ Jahre nach der Tat, zu 120 Tagessätzen Geldstrafe zu je 10 Euro. Gegen die Verurteilung legte der Angeklagte Rechtsmittel ein, welche nun vor dem Landgericht Freiburg verhandelt wurde.

Aus meiner Sicht, der ich die beiden ersten Prozesstage verfolgt habe, gab es diverse Merkwürdigkeiten im Berufungsprozess, welche ich hier kommentiere.

Richterin will Presse des Saals verweisen

Als nun Ende Juli 2024, wir befinden und drei Jahre nach der Tat, das Landgericht Freiburg sich bequemte die Berufung zu verhandeln, war schon der Auftakt bemerkenswert: die Presse fotografierte den Einzug des Gerichts in den Saal, wie das bei Verfahren nicht unüblich ist, als die Vorsitzende meinte: jetzt seien die Aufnahmen einzustellen und die Presse habe den Saal zu verlassen. Die Aufforderung, die Presse möge den Saal verlassen, wiederholte sie. Dem kam die Presse jedoch nicht nach und die Vorsitzende Dr. Müller beharrte dann nicht weiter auf den Ausschluss der Medien von der öffentlichen Verhandlung. Später schob der Pressesprecher des Landgerichts Freiburg auf Anfrage von Radio Dreyeckland nach, es habe sich um ein „Versehen“ der Richterin gehandelt, welches diese korrigiert habe. Aber wie eine promovierte und erfahrene Vorsitzende Richterin zu solch einem „Versehen“ kommt, das wurde nicht erläutert- und was bedeutet „korrigiert“: die Richterin beharrte nicht mehr auf ihre zwei Mal erteilte Weisung die Presse habe den Saal nun zu verlassen.

Die Akten hatten Staub angesetzt- das wird einen Bonus für H. geben

Seit März 2023 hatten die Akten der Strafsache gegen Robert H. Staub bei der Vorsitzenden Richterin Dr. Müller angesetzt. Sie habe, auch wegen Überlastung, keinen früheren Verhandlungstermin gefunden, wie sie im Prozess mitteilte. Was nun dazu führt, dass selbst wenn H. verurteilt werden sollte, er sich bei ihr wird bedanken dürfen, denn eine solche Verfahrensverzögerung führt regelmäßig dazu, dass die Strafe gemildert wird. In diese Richtung zielte auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer: zwar forderte sie, H. möge erneut zu 120 Tagessätzen verurteilt werden, jedoch seien 20 Tagessätze abzuziehen- wegen dieser langen Liegezeit der Akten.

Wortwahl der Richterin- und wie sie Nachhilfe von Nicole Schneiders bekommt

Die Wortwahl der Vorsitzenden Richterin ließ auch noch Spielraum nach oben offen: irgendwann ging sie dazu über das Opfer der Messerstichs nur noch als „der Gestochene“ zu bezeichnen, als wenn dieser namen-, gesichtslos wäre. Geschenkt, dass die Richterin zudem behauptete, Rechtsanwalt Mandic, der zeitweise Robert Hs. Anwalt war, sei aus der AfD ausgeschlossen worden. Dabei war es Mandic selbst der die AfD verließ, weil diese ihm nichts rechts genug war. Auch prozessuale Fehler leistete sich die Richterin, musste dabei von der Neonazi-Szene Anwältin Nicole Schneiders auf eben solche Fehler hingewiesen werden. Nicole Schneiders? Klingelt es da? Verteidigerin im NSU Prozess, des dort angeklagten und bekannten Neonazis Ralf Wohlleben. Jetzt vertritt sie in der Freiburger Provinz AfD und Querdenkenanhänger Robert H.

Ein Polizeizeuge und die „Gefährderansprache“

Nicht viel besser die Performance der Polizeizeugen: nehmen wir mal den in der Abteilung Staatsschutz tätigen Herrn Kurz. Als er gefragt wurde, ob er von einer Gefährderansprache des Robert H. wisse, bejahte er: eine Kollege habe das erledigt. Bei einer Gefährderansprache wird eine Person von der vermutet wird, sie könne die öffentliche Sicherheit gefährden, gezielt von der Polizei angesprochen. Im Verlauf des Prozesses kam dann heraus, dass es sich jedoch eher um eine sogenannte „Gefährdeten-Ansprache“ gehandelt hat, dass nämlich ein Polizeikollege von Kurz den Robert H. informierte, es werde eine Demo im Viertel geben, die auch vor sein Wohnhaus führe. Selbst die Richterin wollte darin nicht wirklich eine Gefährderansprache erkennen.

Ein Polizeizeuge wird unwirsch als er zur Wahrheit ermahnt wird

Etwas pampig-aufbrausend wurde Staatsschützer Kurz als er vom Anwalt des Tatopfers an seine Wahrheitspflicht erinnert wurde. Auf Frage hatte Kurz nämlich beteuert, ihm sei der Angeklagte zuvor im Zusammenhang mit Gewalttaten nicht bekannt gewesen. Wie Kurz überhaupt recht bemüht schien, H. fast schon zu verteidigen. Als Opfer der „linken Szene“ zu stilisieren. Allerdings hatte H. bei einer Auseinandersetzung mit Linken schon 2019 von einer Blechschere Gebrauch gemacht, was dem Staatsschützer auch bekannt war, wie er dann einräumen musste.

Viele Fotos in den Akten-eines aber fehlt: das des Tatopfers

Und noch so eine Merkwürdigkeit: die Hände des Angeklagten, sein Rücken, das Messer, die Pfefferspray-Dose….es wurde viel fotografiert in dem Ermittlungsverfahren. Aber, wie der böse Zufall so spielt: Bilder jener Frau, die von H. Pfefferspray in die Augen gesprüht bekam, fanden sich nicht in den Akten. Es war der erwähnte Anwalt der Nebenklage, Rechtsanwalt Erschig, der während der Verhandlung eine Bildaufnahme zu den Akten reichte.

Die Richterin lässt den ausfallend werdenden Angeklagten gewähren

Ein zeternder Angeklagter, der von der Justiz als organisierter Kriminalität sprach, der bis zum Ende darauf beharrte, er sei im Recht gewesen. Ein Angeklagter der in seinem Schlusswort das Tatopfer als „abgebrühten Schlägertypen“ beschimpfen darf, ohne dass die Richterin die Hasstirade stoppt, rundeten das Bild irgendwie ab.

Resümee der Merkwürdigkeiten

Das Bild einer Justiz, die fast dazu getragen werden musste, einem bekennenden AfD-Anhänger, der sich vom who is who der lokalen wie überregionalen Szene-Anwältinnen- und Anwälteschaft verteidigen lässt, den Prozess zu machen. Einer Polizei, die ernsthaft erwog dem Tatopfer, dem Menschen der in den Bauch gestochen wurde, eine Gefährderansprache zu erteilen. Ein nicht untypisches Vorgehen der Polizei- die Opfer zu potentiellen TäterInnen machen. Ein pampiger Staatsschützer, der ein sehr eigenes Verhältnis zur Wahrheit zu haben den Anschein erweckte. Eine Vorsitzende die beim Einmaleins der Prozessordnung Unterstützung von Nicole Schneiders brauchte und erhielt.

Egal wie das Urteil am Ende lauten wird: Freispruch oder erneute Geldstrafe. Die ganzen „Merkwürdigkeiten“ machen deutlich, wie einseitig Justiz und Polizei agieren

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Messer und Pfefferspray- Grundausrüstung von Robert H.?

Am 23. & 24. Juli 2024 fand vor dem Landgericht Freiburg der Berufungsprozess um einen gefährlichen Angriff des Robert H. aus dem Juni 2021 statt. Seinerzeit verletzte H. mehrere Personen mit Pfefferspray und stach mit einem Messer zu! Die Staatsanwaltschaft stellte den Messerangriff wegen nicht auszuschließender Notwehrlage ein. Für den Pfeffersprayangriff verurteilte das Amtsgericht im Jahr 2022, Robert H. zu einer Geldstrafe von 1.200 € Geldstrafe. Dennoch ging H. in Berufung. Hier forderte nunmehr seine Verteidigerin, Nicole Schneiders, Freispruch. Staatsanwaltschaft und Nebenklage jeweils erneut die Verurteilung zu 120 Tagessätzen Geldstrafe. Das Urteil wird für den 30.07.2024 erwartet.

Die Berufungsverhandlung: erster Tag

Vor dem Freiburger Landgericht war ein kleiner Solidaritätsstand des Solinetzwerks aufgebaut, die bis zum Ende des ersten (und auch des zweiten) Verhandlungstages ihre Solidarität bekundeten und Flugblätter verteilten. Schon am Wochenende zuvor hatten sie eine Demonstration organisiert.

Der Prozessbeginn

Die erfahrene Vorsitzende Richterin Dr. Müller hatte kaum den Saal betreten, da sorgte sie für die erste deutliche Irritation, denn mit strenger Stimme wies sie die anwesenden Pressevertreter die den Einzug des Gerichts fotografierten, an, die Aufnahmen nun zu beenden und den Saal zu verlassen. Die Aufforderung jetzt den Saal zu verlassen, wiederholte sie. Als dem die Pressevertreter nicht nachkamen, begnügte sie sich mit dem Hinweis man möge eben keine weitere Aufnahmen machen.

Jedenfalls durften die Presse, und die wenigen weiteren Zuschauer*innen, bis 16:30 Uhr dem weiteren Ablauf dann ungehindert beiwohnen. Zwar gab es eine recht strenge Einlasskontrolle, dennoch fanden nie mehr als 10 Zuschauer*innen den Weg ins Gericht.

Neben diversen Förmlichkeiten, wie die Verlesung des erstinstanzlichen Urteils, kamen am ersten Prozesstage verschiedene Zeug*innen zu Wort. Darunter Frau und Herr A., jene beiden Menschen, die am 12.06.2021 von Robert H. attackiert wurden. Wie der Angeklagte bekundete gehe er im Grund nie ohne Messer und Pfefferspray aus dem Haus.

H. wähnte sich an besagtem Tag von zwei Jugendlichen beschimpft, setzte dort zum ersten Mal das Pfefferspray ein, setzte ihnen nach, filmte sie, was sie sich verbaten. Als das Ehepaar A., welches mit dem Auto aus einer Tiefgarage fuhr, mitbekam, dass ein älterer Mann zwei Jugendliche bedrängte und ihnen nachsetzte, wollte Herr A. diesen beistehen. Er brachte Wasser um die Augen des Jungen auszuspülen. Zudem wollte er verhindern, dass H. weiter die Jugendlichen bedrängte, versperrte diesem den Weg, in dem er sich mit ausgebreiteten Armen vor ihn stellte und aufforderte jetzt die Kinder in Ruhe zu lassen.

H. behauptete später, er habe sich bedroht gefühlt, an seiner Kleidung sei gerissen worden und setzte Pfefferspray ein: erst gegen Frau A., später auch gegen Herrn A., diesem stach er zudem ein Messer in den Bauch.

Der erste Zeuge: der mit Pfefferspray und Messer attackierte Herr A.

Erster Zeuge im Berufungsprozess war Herr A.: er schilderte wie ihm noch heute der 12. Juni 2021 nachgehe. Wie er schlecht schlafe, wie angespannt er sei. Ein klares Statement auch das T-Shirt das er trug: auf dessen Vorderseite war eine Foto seiner wulstige Bauchnarbe zu sehen, das Überbleibsel des Messerangriffs. Auf der Rückenseite ein Foto seiner Frau mit rote unterlaufenen Augen, eine Aufnahme nach dem Pfeffersprayangriff.

Die zweite Zeugin: die mit Pfefferspray attackierte Frau A.

Nach ihm sagte seine Frau aus: sie kam mit einem Spanisch sprechenden Dolmetscher und in leisen, aber klaren Worten schilderte sie den Ablauf und wie völlig unverständlich ihr damals wie heute die Attacken des Angeklagten gewesen seien. Sie beide hätten lediglich den jungen Leuten helfen wollen. Wie belastend für sie der Aufritt vor Gericht war machte si gleich zu Anfang deutlich. Sie betonte, sie wolle eigentlich nur noch vergessen, aber die Vernehmung reiße wieder alles in ihr auf. Bis heute leide sie unter den Spätfolgen des angriffs- immer wieder weinte sie leise.

Weitere Zeug*innen: Polizisten und Augen-/Ohrenzeug*innen

Weitere Zeug*innen des ersten Tages waren Markus B. sowie Florian A. von der Kriminalpolizei Freiburg, welche verschiedene Zeug*innen nach dem 12.06.2021 vernommen hatten. Unangenehm fiel auf, dass sie Vorsitzende irgendwann dazu überging in ihren Fragen Herrn A., der mit dem Messer verletzt worden war, nur noch „der Gestochene“ zu nennen, als wäre es ihr zuviel den Namen auszusprechen. Befragt wurden auch Zeug*innen vom Tattag selbst: die auf einem Balkon in der Nähe des Geschehens saßen, mit dem Rad vorbei fuhren oder sonstwie Teile der Vorgänge beobachten konnten.

Die seit Jahrzehnten in der rechtsextremen Szene vernetzten und für einzelne Protagonist*innen auch anwaltlich tätige Verteidigerin Nicole Schneiders war ersichtlich bemüht, wahlweise Zeugen, wie Herrn A., unglaubwürdig zu machen oder aber Belege für eine angebliche Notwehrlage zu finden.

Um 16.35 Uhr endete der erste Prozesstag.

Die Berufungsverhandlung: zweiter Tag

Wieder sollte es ein langer Tag werden, der erst um 16 Uhr endete.

Zu Beginn befragt wurde der erste am Tatort eintreffende Polizeihauptmeister Z. . Dieser berichtete wie er auf eine unübersichtliche Situation gestoßen sei: H. mit einem Messer in der Hand. Auf Ansprache habe dieser das Messer nicht weggelegt, so dass er, der Polizist, seine Waffe gezogen habe. Erst dann habe H. irgendwann das Messer fallen lassen und konnte gefesselt werden. Auf dem Revier habe er erst Angaben zur Sache gemacht, dann aber, nach einem Telefonat mit seinem damaligen (Szene)Anwalt Dubravko Mandic verweigerte er weitere Aussagen.

Der psychiatrische Gutachter

Der gesamten Verhandlung hatte bis hierher Professor Dr. Ebert mitverfolgt. Da sich H. nicht untersuchen lassen wollte, konnte der Gutachter lediglich viele Hypothesen und Spekulationen anbieten: sollte H. tatsächlich an eine Autismus-Spektrumstörung aufweisen, dies hatte H. in polizeilichen Vernehmungen, wie auch in der Verhandlung behauptet, könne eine Minderung der Steuerungsfähigkeit nicht ausgeschlossen werden.

Die Plädoyers: Rechtsanwältin Schneiders

Wenig überraschend behauptete die Verteidigerin, ihr Mandant habe in Notwehr gehandelt. Sie begann mit einem Beispiel: wenn ein Kaufhausdetektiv einen Dieb verfolge um ihn festzunehmen, uns jemand stelle sich ihm in den Weg, helfe dem Dieb bei der Flucht, denn dürfe der Kaufhausdetektiv selbstverständlich im Rahmen der Notwehr sich verteidigen. Nichts anderes habe ihr Mandant gemacht. Er habe die beiden Jugendlichen die ihn beleidigt hätten, bis zum eintreffen der Polizei festhalten wollen.

Hilfweise machte sie geltend, sollte das Gericht doch eine Verurteilung erwägen, dass dann lediglich eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen werde. Ihr Mandant leide an einer Asperger-Autismus-Störung, diese habe sich dann wesentlich auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt.

Die Plädoyers: Staatsanwältin W.

Wie aus dem Lehrbuch für Strafrecht deklinierte Erste Staatsanwältin W. den Fall durch. Der objektive Tatbestand sei erfüllt: gefährliches Werkzeug wurde eingesetzt, hier also das Pfefferspray. Es wurde gezielt gegen das Ehepaar eingesetzt. Auch der subjektive Tatbestand sei erfüllt: der Angeklagte habe die Verletzungen billigend in Kauf genommen.

Er sei zudem nicht durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Es habe zu keinen Angriff des Ehepaars auf H. gegeben.

Allerdings gehen sie von einer Schuldmilderung wegen der Asperger-Autismus-Störung aus, jedoch gebe es keinen Grund von den 120 Tagessätzen, also den 1.200 € abzuweichen. Lediglich wegen der langen Verfahrensdauer seien 20 Tagessätze als „verbüßt“ abzuziehen.

Die Plädoyers: Nebenklägeranwalt Nicolai Erschig

Der Freiburger Rechtsanwalt Erschig vertrat vor Gericht Herrn A. als Nebenkläger. In seinem Schlusswort schloss er sich der Staatsanwältin weitestgehend an, betonte aber nochmal wie brutal der Angriff auf seinen Mandanten gewesen sei und bedauerte, dass die Staatsanwaltschaft den Messerangriff einfach eingestellt habe. Der Angeklagte habe völlig unverhältnismäßig agiert und das Leben der Eheleute bis heute nachteilig geprägt. Depression, Unsicherheitsgefühle im Alltag, Schlafprobleme.

Allerdings sei eines gewiss, das sei seinem Mandanten wichtig festzuhalten: „Ich werde auch in Zukunft jedem helfen der Hilfe braucht!“

Schlusswort des Angeklagten

Rund 15 Minuten sprach Robert H., teilweise war er schwer zu verstehen, aber als es darum ging seiner Verachtung für die Parteien auszudrücken war er sehr klar. Die Staatsanwältin fand er in ihrer Argumentation abstoßend. Seiner Verteidigerin fuhr er in die Parade: das Asperger-Syndrom habe hier nichts zu suchen, denn er sei unschuldig. Werde in Freiburg regelmäßig bedroht und beleidigt, habe sich am 12.06.2021 vollständig rechtmäßig verhalten. Der Geschädigte H. sei ein „abgebrühter Schlägertyp“. Zudem sei die gesamte Justiz „Teil der organsierten Kriminalität“. Er fordere Freispruch.

Wie geht’s weiter?

Die Urteilsverkündung ist auf den 30.07.2024 für 12:00 Uhr festgesetzt.

Berichterstattung

Radio Dreyeckland berichtet ausführlich über den Prozess. Schon im Vorfeld gab es ein längeres Interview mit Leuchtlinie, die Beratung für Betroffene rechter Gewalt anbietet.

Sonstige Medienvertreter*innen waren nicht zu beobachten.

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„Umweltzerstörung, Ausbeutung, koloniale Verhältnisse“- das bedeuten Kreuzfahrten

Am 07. Juli 2024 blockierten Aktivist*innen der Aktionsgruppe „Smash Cruiseshit“ mit Kajaks zwei Kreuzfahrtschiffe am Ostseekanal. Im Kieler Hafen wurde so das Kreuzfahrtschiff AIDA Bella einige Stunden lang, am Auslaufen gehindert. Weitere Aktivist*innen standen auf dem Dach der Landstromanalage. Der Protest ist nach Aussage der Aktivist*innen, Teil von europaweiten, direkten Aktionen gegen die Kreuzfahrtindustrie. Einige der Protestierenden wurden von der Polizei vorläufig festgenommen.

Eine Person aus dem Umfeld der Aktivist*innen der Aktion vom 07. Juli gab mir im Rahmen eines Interviews für Radio Dreyeckland Auskunft über Motive und Ablauf der Blockadeaktion.

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