Majas Auslieferung nach Ungarn: Verfassungsgericht hatte große Bedenken

Nach der Auslieferung Majas vor einigen Wochen, wurde berichtet, dass das Bundesverfassungsgericht eigentlich die Auslieferung vorläufig verboten hatte. Aber bis heute war offen wie das Gericht diese Entscheidung begründete. Mittlerweile liegen die Gründe, die das BVerfG zu einer seinen eher seltenen einstweiligen Anordnungen veranlassten, vor.