Mehr Sicherheit für Drogen-User*innen! Freiburg bekommt Konsumraum

Während es in anderen Bundesländern schon seit Jahrzehnten Drogenkonsumräume gibt, dauerte es hier im Süden länger, bis nun endlich auch in Freiburg ein solcher eröffnet wurde- erst der zweite in Baden-Württemberg (den anderen gibt es seit einigen Jahren in Karlsruhe). Lokale und ministerielle Prominenz, sowie zahlreiche Medienvertreter*innen konnten am 22.02.2024 der Eröffnung am 11 Uhr beiwohnen. Emre und ich, von Radio Dreyeckland, waren vor Ort, sprachen mit einem Betroffenen, mit Vertreter*innen der Drogenhilfe, aber auch mit Hannes Wagner (Grünen Stadtrat).

Was bedeutet der Konsumraum für die Betroffenen, was fehlt vielleicht auch noch und wie steht es um die „Umgestaltung“ des Colombiparks, die mit einer Verdrängung drogengebrauchender Menschen in den rückwärtigen Teil des Parks einhergeht?

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Sechs Monate in Freiheit- wie ging es weiter?

Ende August 2023, es war Hochsommer, wurde ich nach fast 27 Jahren Haft entlassen. Eben noch auf Station 2, in meiner Zelle in der JVA Freiburg, Zeitung lesend, eingeengt von den gefängnistypischen kleinlichen, kleinkarierten Regelungen, welche im Namen von „Sicherheit und Ordnung“ von den zuständigen Bediensteten verfügt werden, drückte mir am Vormittag des 29. August 2023 Frau Dr. S. den Beschluss des Oberlandesgerichts in die Hand. Ab sofort sei ich frei!

Willkommen Freiheit

Es tat gut, endlich Menschen begegnen zu können, ohne die permanente Überwachung und Kontrolle des Justizsystems. Schon in den ersten Minuten und Stunden nach Verlassen der Haftanstalt führte ich Telefongespräche. In Haft muss mensch sich Telefonnummern erst von der Anstalt freischalten lassen: jetzt wählte ich selbst- und wurde auch angerufen. Abends saß ich, dort wo ich freundliche Aufnahme gefunden hatte, mit Menschen die mich das erste Mal sahen und ich ebenfalls, am Abendbrottisch zusammen. 27 Jahre lang hatte ich so etwas nicht mehr erlebt.

Die technische Entwicklung der letzten 30 Jahre hatte ich nur medial vermittelt, also indirekt verfolgen können, jetzt galt es, binnen weniger Tage sich mit Smartphone und Laptop vertraut zu machen.

Jederzeit den Ort verlassen zu können, tagsüber, nachts, genau jetzt- wenn ich es nur möchte, das fühlt(e) sich unvertraut an. Nicht, dass ich vor geschlossenen Türen stehen geblieben wäre um zu warten, dass mir ein/e Schließer*in sie aufschließe, aber mir war so, als wäre dieses „an einem Ort bleiben“ in der langen Haftzeit geradezu im Körper aufgenommen worden.

Vertrauter waren mir da die Gespräche mit Menschen, gerne nicht in großer Runde: es nahmen liebe Menschen den Weg nach Freiburg auf sich, schon in den ersten Wochen nach meiner Freilassung. Über die lange, lange Haftzeit waren wir uns in Trennscheibenräumen begegnet, sprich, eine Glasscheibe trennte den Besuchsraum, von der Decke bis zum Boden, über viele Jahre saßen Gefängnisbedienstete bei den Gesprächen mit im Raum. Endlich trafen wir uns ohne all diese Beschränkungen, miteinander redend, wir gingen spazieren, essen.

Neue Aufgaben

Die Zahl der Möglichkeiten sich zu entfalten, ist außerhalb von Gefängnismauern ungleich größer, letztlich aber auch überfordernd: nicht nur für Menschen welche nie in Haft saßen, aber gerade für diese. So suchte ich auch nicht nach Möglichkeiten, sondern Aufgaben und fand diese recht schnell: zum einen bei Radio Dreyeckland, dort konnte ich ein Praktikum beginnen, an das sich ein zweijähriger Bundesfreiwilligendienst anschließt. Zum anderen den Kontakt zu Menschen in Haft fortsetzen, oder wenn Menschen in Haft landen, ihnen schreiben. Gerade wenn jene die in Haft landen mit dem Smartphone aufgewachsen sind, erleben sie mitunter das radikale Abreißen der „just-in-time“ Kommunikation, die jederzeitige Verbundenheit mit Anderen, als zusätzliche Belastung. Sich auf das antiquierte Medium Brief umzustellen, verbunden mit den völlig anderen zeitlichen Rahmenbedingungen, das erfordert besondere Anstrengungen.

Und schließlich sehe ich eine weitere Aufgabe darin, über die Haftzeit auch zu sprechen, d.h. zu Veranstaltungen zu gehen um die Erfahrungen zu teilen. Der Verfolgungsdruck bundesweit in der linken Szene ist hoch, es gibt diverse Verfahren nach § 129 StGB, Razzien, Festnahmen, in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen, aber immer auch mit dem Ziel, die Szene zu verunsichern, sie anzugreifen, und letztlich zu zerstören.

Es wird also auch weiterhin zu Festnahmen, zu Untersuchungs- und Strafhaft kommen. Was könnte nun, so die Idee, ein Mensch der längere Zeit in Haft gelebt hat, jenen die selbst in nächster Zeit mit Haft rechnen müssen, an Anregungen, Impulsen mit auf diesen Weg geben!? Aber auch in Richtung von Solistrukturen: wie ist die Perspektive eines Langzeitinsassen auf diesen Bereich? Ein zentraler Punkt in diesem Zusammenhang war und ist meines Erachtens die Vernetzung der Menschen und Strukturen die Soliarbeit leisten. Diese Vernetzungsarbeit kostet ihrerseits Zeit und Kraft, kann aber im Falle des Gelingens zugleich auch entlasten: zum Beispiel von dem enormen Druck, der entsteht, hilflos so vielem nur zuschauen zu können.

Stolperstellen

Wie geht es Dir? Bist Du jetzt glücklich?

Immer wiedermal werde ich das gefragt. Antwort zu geben fällt mir schwer. Ich bin froh, nicht mehr in einem Gefängnis leben zu müssen, endlich auch selbst etwas tun zu können. Weder vor, noch während der Haftzeit, und so auch nicht jetzt waren Alkohol oder Drogen eine Problemlösungsstrategie für mich, sprich: ich stelle mich allem nüchtern. Schon in der ersten Tagen und Wochen, aber auch heute, glaube ich spüren zu können, weshalb so viele Menschen nach der Haft (aber das betrifft nicht nur sie) der Wirklichkeit entfliehen, sich den Kopf „dicht“ machen.

Das Leid so vieler Menschen erlebe ich jetzt viel unmittelbarer, fast so, als würden die dicken Betonmauern eines Gefängnisses, wie ein Schutzwall, auch den Schmerz fernhalten: ich begegne jenen die auf der Straße leben (müssen) täglich, ich lese und höre Nachrichten über Kriege, Tote, Hungersnöte, Verfolgung, Repression. Heute trifft mich das wesentlich unmittelbarer als noch vor einem halben Jahr, als ich in der Zelle saß.

Dazu die Suche nach einem eigenen Platz im Leben. Die Voraussetzungen könnten besser nicht sei. Ein freundliches, solidarisches und aufnahmebereites Umfeld, die berufliche Arbeit bei Radio Dreyeckland, mit dem Bürger*innen-Geld komme ich auch gut aus. Sozial, beruflich, finanziell „geordnete Verhältnisse“ wie es so schön heißt.

Eine immer wieder sich breit machende innere Leere, aber auch Hilflosigkeit darüber, trotz der „Möglichkeiten“ der Freiheit wenig substantiell bewegen zu können und ein „sich-getrennt“ fühlen von der Welt, erschweren das weitere Ankommen im Leben außerhalb des Gefängnisses. Einen normalen Alltag zu bewältigen kostet stellenweise richtig viel Kraft.

Nein, „glücklich“ bin ich nicht- aber mich erfüllt und trägt, dass ich Menschen begegnen kann, außerhalb des Gefängnisses, dass ich für die nächste Zeit weiß wo ich leben darf, dass ich die Möglichkeit erhalte Erfahrungen zu teilen, um so vielleicht anderen etwas mitgeben zu können, die selbst davor stehen eines Tages in Haft zu kommen.

Ausblick

Genau auf solche tragenden sozialen Aspekte des Lebens scheint es mir anzukommen. Zu den existenziellen menschlichen Bedürfnissen zählt eine soziale Bezogenheit: das meint, das eingebunden, eingewoben Sein in soziale Beziehungen. In Begegnungen den Anderen und sich in Resonanz zu erfahren ist essentiell. Das möchte ich selbst weiterhin versuchen zu stärken.

Aber auch andere Menschen, ob nun aus der sehr speziellen Situation der Haft zurück in die Freiheit gelangt, oder ohne eine solche Erfahrung, ermutigen, jenseits dieses „alles-ist-fein“, „alles-ist-super“, „ich-bin-super-glücklich“ eben auch die Stolperstellen offener zu thematisieren. Denn mir begegneten schon in den ersten Tagen, Wochen und nun rund sechs Monaten so viele erschöpfte Menschen, die, so scheint mir, ganz ähnliche Erfahrungen, wie ich sie oben versucht habe zu skizzieren, teilen.

Denn für unsere Aufgaben brauchen wir Kraft- und im „miteinander-teilen“ liegt eine der Quellen für diese Kraft!

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Im Gespräch mit Bernadette La Hengst: Es ist immer sehr wichtig sich zu verbündeln…

Am 16.02.2024 trat in Freiburg die Pop- und Elektropop-Musikerin Bernadette La Hengst im Slow Club auf! Sie war unter anderem Sängerin und Gitarristin bei der Hamburger Band „Die Braut haut ins Auge“. Sie arbeitet zudem als Theaterregisseurin.

Ich sprach mit ihr über einen Song aus ihrem aktuellen Album, wie auch ihren politischen Aktivismus. So ist sie unter anderem Mitgründerin des Vereins „Die Vielen“, der insbesondere Künstler*innen empowern möchte,wenn diese von rechter Seite angefeindet werden. Bernadette La Hengst plädiert im Gespräch dafür, „sich zu verbündeln“ anstatt sich zu zerstreiten.

Da ich Bernadette kürzlich auf der Gala der Roten Hilfe, die in Hamburg im Ballsaal des Stadions des FC St. Pauli ihren 100. Geburtstag feierte, erlebte, war sie dort auch mit ihrem Song „Gib mir meine Zukunft zurück“ zu hören, sprachen wir auch darüber, weshalb sie es für sinnvoll halte, dort aufgetreten zu sein.

Das Gespräch führte ich für Radio Dreyeckland und ist hier zu hören.

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Mißhandlung durch einen Polizisten? AG Freiburg verhandelt gegen Polizeibeamten!

Am 15.02.2024 verhandelte das Amtsgericht Freiburg gegen einen Bundespolizisten dem zur Last gelegt wird, am 29.10.2022 im Freiburger Revier der Bundespolizei, einen vorläufig festgenommenen Menschen am Hals gewürgt und mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen zu haben.

Das Verfahren wurde nicht durch eine Anzeige des Opfers eingeleitet, sondern in Folge eines Vermerks eines Polizeikollegen, der das Vorgehen des nunmehr Angeklagten für nicht hinnehmbar gehalten hatte. Der Angeklagte und dessen Emmendiger Verteidiger bestritten nachdrücklich ein „Würgen am Hals“ und an die Wand Schlagen des Kopfes. Vielmehr habe der Angeklagte einen Kopfstoß befürchtet und mit einer Hand ans Kinn des Gefesselten gegriffen und auf den Stuhl zurück gedrückt.

Wie alles begann:

Begonnen hatte alles am Bahnhof von Freiburg. Am 29.10.2022 sei die Meldung eingegangen, ein Zugpassagier habe gepöbelt: am Bahnsteig sei dann aus einem einfahrenden Zug seitens eines Zugbegleiters ein Passagier der Polizei mitgeteilt worden. Dieser sei beleidigend gewesen, aber er-der Zugbegleiter- stelle keinen Strafantrag.

Zwecks Personalienfestellung sei der Passagier nun festgehalten worden. Maximal unkooperativ sei dieser gewesen, er habe gezappelt, keine Ausweispapiere vorgezeigt, immer nur davon geredet, er wolle und müsse weiter: zum Arzt, er brauche Insulin. Da eine Identitätsklärung vor Ort nicht machbar gewesen sei, habe man dem Mann unmittelbaren Zwang angedroht, denn man werde nun aufs Revier gehen. Anschließend sei der Mann von drei Polizist*innen zu Boden gebracht und auf dem Rücken gefesselt worden. Bis zu dem weiter entfernt stehenden Polizeiwagen habe sich der Mann immer wieder dagegen gestemmt, habe geschleift und getragen werden müssen.

Der Angeklagte beklagt sich

Immer wieder sei der Gefesselte „auffällig“ geworden, wie genau, den Wortlaut, konnte der Angeklagte aber nicht mitteilen. Aber er erinnerte sich genau, daß ihm der Gefesselte zwei Stinkefinger gezeigt habe (mit auf den Rücken gefesselten Händen). Er selbst sei nun seit 33 Jahren Polizist, nie auffällig geworden, seit einer Woche, so dessen Verteiger, schlafe der Mandant schlecht. Immer wieder, so der Angeklagte, habe der Gefesselte sich laut geäußert, auf dem Revier nach seiner Brille gefragt, sei zappelig gewesen und habe immer wieder etwas von einem Arzt geäußert zu dem er müsse.

Die Anklage

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hatte ursprünglich einen Strafbefehl von 90 Tagessätzen beantragt. Hiergegen hatte der nunmehr Angeklagte Einspruch erhoben, weshalb an diesem Tag öffentlich verhandelt wurde. Laut der Vorsitzenden Richterin Bachmann ein Verfahren von öffentlichem Interesse, wie auch die Zahl der Zuschauer*innen belege, so die Richterin zur Eröffnung weiter. Im Saal saß rund ein Dutzend Menschen, nach meiner Einschätzung die meisten Polizist*innen in Zivil, sowie Freund*innen des Angeklagten.

Der Gang der Verhandlung

Nach der umfänglichen Einlassung des Angeklagten, dieser bestritt nicht, den Geschädigten auf dem Revier angefasst zu haben, nur eben nicht am Hals und auch habe er nicht den Kopf des Mannes gegen die Wand geschlagen. Sportlich, Anfang 50, grünumrandete Brille saß der Angeklagte oft vorgebeugt auf seinem Stuhl, beantwortete mit zunehmender Dauer der Verhandlung Fragen unwilliger und wurde an manchen Stellen fast auch patzig: es wurde viel zu der Frage erörtert, weshalb man dem Gefesselten die Brille abgenommen hatte. Wozu denn ein auf dem Stihl sitzender Gefesselter eine Brille brauche, so der Angeklagte irgendwann in genervtem Tonfall. „Um zu sehen“, so der Staatsanwalt. Ihm, so der Staatsanwalt weiter, habe sich beim Aktestudium irgendwann der Verdacht beschlichen, der Angeklagte habe den Festgenommen schikaniert.

Der Gefesselte beharrte immer wieder auf den Gang zu seinem Arzt wegen des Insulins: dies kommentierte der Verteidiger, ein Rechtsanwalt aus dem Freiburger Umland, mit den Worten: er sei selbst Diabetiker und könne das beurteilen. Auf jedem Revier gebe es Zuckergetränke und wenn der sein Insulin später bekomme, sei das nicht weiter schlimm. Der Staatsanwalt Schmied meinte, diese medizinische Erkenntnis sei neu für ihn.

Der erste Zeuge

Der erste Zeuge war der Polizeibeamte W. auf dessen Vermerk das ganze Verfahren zurück ging. Knapp zwei Stunden wurde er durch die Mangel gedreht, der Vertediger versuchte Widersprüche und Lücken in dessen Aussagen aufzudecken.
Irgendwann ging es um die Frage ob es schon im Polizeiauto einen Versuch eines Kopfstoßes durch den Gefesselten gegeben habe, was nämlich der Zeuge W. verneinte. Dies könnte entscheidungserheblich werden, denn der Angeklagte behauptet einen solchen Versuch, und stützt darauf seine notwehrähnliche Handlung auf dem Revier dort sei der Gefesselte aufgesprungen und er-der Angeklagte- habe wegen dessen aggressiven Vorverhaltens einen (erneuten) Kopfstoßversuch befürchtet.

Der Zeuge beteuerte jedoch, er selbst habe keinen solchen vorherigen Versuch im Polizeiauto beobachtet und er sei ja selbst die ganze Zeit an der Seite des Gefesselten gewesen.

Der zweite Zeuge

Gegen 18 Uhr betritt der nächste Polizeizeuge den Saall. Zuvor hatte es die Staatsanwaltschaft abgelehnt einer Verfahrenseinstellung, wie vom Verteidiger beantragt, zuzustimmen. Auch die Vorsitzende konnte der Argumentation des Verteidigers, die Schuld des Angeklagten wiege gering, und er erkenne auch garkein öfffentliches Interesse an der Strafverfolgung, nicht folgen.

Der zweite Zeuge behauptete dann, er selbst habe nicht nur den Kopfstoßversuch im Auto gesehen, nein, er habe ihn sogar selbst abgewehrt! Damit widerspricht er seinem Kollegen, und alle beide saßen im Auto, hinten zusammen mit dem Gefesselten. Nur einer der beiden Beamten dürfte wohl die Wahrheit sagen, denn die Aussagen schließen einander aus. Wohl auch deshalb wurden beide eindringlich von der Richterin belehrt, daß sie die Wahrheit zu sagen hätten, andernfalls drohe ihnen strafrechtliche Verfolgung.

Der Cliffhanger

Wie in einer Fortsetzungsserie, wurde dann inmitten der Vernehmung dieses zweiten Zeugen die Verhandlung unterbrochen, denn der Verteidiger meinte, er müsse um 19 Uhr zuhause sein, sonst drohe „eine echte Körperverletzung“, nämlich durch seine Frau zu seinem Nachteil. Immmer wieder fielen der Verteidiger und auch der Angeklagte durch entsprechend flapsige Sprüche, manche würden auch von sexistischen sprechen, auf.

Die Fortsetzung folgt

Auf den 28.02.2024 wurde der nächste Termin festgelegt, da wird der zweite Zeuge nochmal erscheinen müssen, denn dessen Befragung wird ganz wesentlich sein für die Frage ob der Angeklagte verurteilt werden wird. Der Verteidiger regte allerdings erneut eine Verfahrenseinstellung oder zumindest eine Verwarnung mit Strafvorbehalt an (dort wird eine Geldstrafe verhängt, diese aber zur Bewährung ausgesetzt). So daß es gut sein kann, dass am 28.02.2024 nicht weiter verhandelt werden wird. Der Verteidiger jedenfalls betreibt eine Konfrontationsstrategie und kündigte schon den Gang durch alle Instanzen an.

Bewertung

Spannend macht den Fall unter anderem, daß nicht der Geschädigte Anzeige erstattet hatte,, sondern sich ein Polizeikollege gemeldet hatte, dem das Verhalten des Angeklagten aufgestoßen war. Ein Detail am Rande:: der zweite Polizeizeuge, der einen angeblichen Kopfstoßversuch beobachtet und selbst abgewehrt haben will, war 2022 Polizeianwärter, also ein Berufsanfänger.
Polizeigewalt ist immer wieder Thema, insbesondere auch dann wenn Menschen vor laufenden Kameras zusammengeschlagen oder auch erschossen oder sonstwie umgebracht werden. Der vorliegend verhandelte Fall wäre garnicht der Öffentlichkeit zur Kenntnis gelangt, hätte nicht jener Polizist in seinem Vermerk davon berichtet. Er wirkte im Saal merklich verunsichert angesichts seiner Polizeikolleg*innen und betonte ausdrücklich, er sein kein „Beschwerdebeamter“, dies sei in sechs Jahren Dienstzeit sein erster entsprechender Vermerk.

Die Bundespolizei wollte sich auf Anfrage von Radio Dreyeckland bislang nicht äußern: weder die zuständige Inspektion Freiburg, noch die Direktion in Stuttgart, ebensowenig das Bundespolzeipräsidium.

Auch das nicht ungewöhnlich: die Reihen schließen sich fest, wenn einer der „ihren“ vor Gericht steht.

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100. Jahre Rote Hilfe: Solidarität die eint: Gala der Roten Hilfe in Hamburg

Am 1. Oktober 1924 wurde die Rote Hilfe offiziell gegründet. Und es gibt sie heute noch – oder wieder, nachdem sie im Nationalsozialismus zerschlagen und in den 70er Jahren neugegründet wurde.

Aus diesem Anlass feiert die Rote Hilfe das ganze Jahr 2024 ihr 100-jähriges Jubiläum, beginnend mit einer Eröffnungsgala am 10. Februar. Ich selbst war auch im Rahmen meiner Arbeit bei Radio Dreyeckland dabei und habe Redebeiträge aufgezeichnet, in denen es um Geschichte, Ansatz und Sinn der Roten Hilfe geht. Heute hören wir einen Beitrag über die Gala mit einigen Ausschnitten: zu Wort kommen u.a. die Linken-Abgeordnete und Antifaschistin Katharina König-Preuss, die Rechtsanwältin Waltraut Verleih, die bereits der Neugründung dabei ist, und Alassa Mfouapon, der nach dem Protest und dem darauffolgenden brutalen Polizeieinsatz in der LEA Ellwangen Repressionen und Hetze ausgesetzt war. Aber auch zwei Menschen des Bundesvorstandes der Roten Hilfe, sowie die Moderatorin die durch den Abend führte.

Die vollständigen Redebeiträge werden auf der Seite von Radio Dreyeckland ab 01.03.2024 in „O-Ton Playback“ zu hören und dann auch hier abrufbar sein.

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Einsatzprotokoll der Leipziger Polizei zu „Tag X“-Demo teilweise online

Am 03.06.2023 kam es nach der Verkündung des Urteils durch das OLG Dresden im Zuges des sogenannten „Antifa-Ost“ Verfahrens zu Protesten.

Diese endeten in einem Kessel der Polizei: hunderte von Menschen wurden bis teilweise morgens um 5 Uhr von der Polizei festgehalten.

Frag den Staat setzte nun Teile der von der Polizei freigegeben Einsatzberichte online, so dass sich ein minutengenauer Ablauf aus Sicht der Polizei, nachverfolgen lässt.

Auch ein sogenannter „Tatbeobachter“ war vor Ort, d.h. ein Polizeibeamter der gezielt in den Kessel eingeschleust wurde, um in Zivil von innen heraus zu berichten.

Wie Frag der Staat berichtet, läuft zwischenzeitlich ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht um die Freigabe weiterer Unterlagen zu erstreiten.

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Andreas Krebs im Hungerstreik

Seit dem 29.01.2024 befindet sich in der JVA-Berlin Tegel im Hungerstreik. Er protestiert zum einen gegen Schikanen, so wird ihm nicht alle Post ausgehändigt. und die Haftanstalt enthält Andreas das „gefangenen info“ ebenso vor, wie die Rote Hilfe-Zeitung. Selbst das aus seiner eigenen Feder stammende Buch „Der Taifun/ Eine Autobiografie“ bekommt er nicht auf seine Zelle, denn es gefährde, so die Anstalt, angeblich die Wiedereingliederung.

Zum anderen fordert er als Subjekt, als Mensch ernstgenommen zu werden, etwas woran es in den Gefängnissen, nicht nur in Tegel, fehlt.

Der aktuelle Anstaltsleiter, Martin Riemer ließ sich übrigens vor wenigen Monaten in der taz als jemand darstellen, der sich „strikt Recht und Gesetz“ verpflichtet fühle

Der Anarchistischer Hörfunk Dresden konnte mit Andreas ein längeres Interview führen und ich selbst sprach mit Wolfgang vom „gefangenen info“ für Radio Dreyeckland.

Wer Andreas unterstützen möchte kann dies tun:

  1. Schreibt ihm Karten und Briefe (gerne Briefmarken mitschicken):
    Andreas Krebs
    z.Zt. JVA
    Seidelstrasse 39
    13057 Berlin
  2. Schreibt Protestbriefe an den Anstaltsleiter
    Martin Riemer
    -Anstaltsleiter-
    Seidelstrasse 39
    13507 Berlin
    post@jvatgl.berlin.de
  3. Schreibt Protestbriefe an die zuständige Vorgsetzte des Anstaltsleiters, nämlich an die Berliner Justizsenatorin
    Felor Badenberg
    -Senatorin für Justiz-
    Salzburger Straße 21-25
    10825 Berlin
    poststelle@senjustva.berlin.de
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Höchstes Gericht zwingt JVA Kaisheim zur Substitution

Mit einer seiner seltenen einstweiligen Anordnungen, zwingt das Bundesverfassungsgericht, nunmehr die bayrische Justiz dazu, einen schwer drogenabhängigen Insassen der JVA Kaisheim angemessen vorläufig zu substituieren.

Die Vorgeschichte des Falls

Seit 2022 befand sich der Gefangene in Bayern im Strafvollzug und obwohl er offenbar seit 17 Jahren mit Polamidon substituiert wurde, ließen das verantwortliche Personal des ärztlichen Dienstes der JVA Kaisheim die Substitution „ausschleichen“, was dann mit erheblichen Schmerzen für den Betroffenen verbunden war, sowie mit depressive Schüben.

Er wollte das nicht hinnehmen und mit Hilfe der Dortmunder Professorin Dr. Graebsch setzte er sich vor Gericht zur Wehr. Sie beantragte im Wege eines Eilverfahrens die JVA zu verpflichten, ihren Mandanten weiter zu substituieren.

Die Entscheidung des Landgerichts Augsburg

Mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 wies das Landgericht Augsburg den Antrag ab, legte dabei den Eilantrag auf sehr eigenwillige Art aus, manche/r mag sich an die alten Fernsehserie des „Königlich Bayrischen Amtsgerichts“ erinnert fühlen, angesichts der sehr freihändigen Art des Umgangs mit Recht und Gesetz.

Das Gericht führte aus, dass laut JVA ernsthafte Zweifel vorlägen, ob die Substitutionsbehandlung die richtige Therapieform für den Gefangenen sei, da bei diesem keine Motivation zu erkennen wäre, seine Sucht zu bekämpfen beziehungsweise an der Verbesserung der Situation mitzuwirken. Der Erfolg einer Substitutionsbehandlung erscheine zudem angesichts des Konsums von illegalen Drogen sogar während der Haft fraglich. Soweit der Insasse vortrage, Schmerzen zu haben, stelle eine Substitution keine geeignete Methode zur Bekämpfung der Schmerzen dar. Ihm angebotene Schmerztabletten habe er zudem nicht in Anspruch genommen. Dem schloss sich das Landgericht an.

Exkurs: Bayern verletzt Artikel 3 EMRK

Völlig neu dürfte der bayrischen Justiz, allen voran gerade der JVA Kaisheim, das berechtigte Verlangen nach einer Substitution nicht sein. Wurde doch am 01.09.2016 durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass die Weigerung des ärztlichen Dienstes den damaligen Beschwerdeführer zu substituieren, das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verletze. Der betroffene Insasse saß in eben jener JVA Kaisheim ein, in der auch der heute Betroffene seine Strafe absitzen muss. Der Entscheid des Menschenrechtsgerichtshofs war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht sich im April 2013 geweigert hatte, auf Verfassungsbeschwerde die bayrische Praxis zu korrigieren.

Diesmal interveniert das Bundesverfassungsgericht

Zumindest das Bundesverfassungsgericht scheint, in Gegensatz zur bayrischen Justiz, dazu gelernt zu haben: denn mit einstweiliger Anordnung vom 05.12.2023 (Az. 2 BvR 1661/23) hat das Verfassungsgericht die JVA Kaisheim verpflichtet, den betreffenden Gefangenen vorläufig zu substituieren. In seiner 13 Seiten umfassenden Begründung lässt das Bundesverfassungsgericht, obwohl es in einem Eilverfahren nur um eine summarische Prüfung geht, erkennen, dass das Landgericht Augsburg schwerwiegende verfassungsrechtliche Fehler begangen hat, als es das Ansinnen des Gefangenen ablehnte. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes, wie auch der Anspruch auf rechtliches Gehör könnten verletzt worden sein, so das Bundesverfassungsgericht.

Fast lapidar heißt es gegen Ende des Beschlusses: „Angesichts der potentiellen Betroffenheit des Rechtsguts Leben im Falle des Ausbleibens einer einstweiligen Anordnung überwiegt das Interesse des Beschwerdeführers, vor der Haftentlassung substituiert zu werden:“

Bewertung

Dem Einsatz seiner Rechtsanwältin aus Dortmund hat der Gefangene zu verdanken, dass er nun substituiert wird. Was passiert mit Inhaftierten die nicht auf solch eine Unterstützung setzen können? Sind vielleicht schon ehemalige Gefangene gestorben, weil ihnen zuvor die Substitution in den Gefängnissen versagt wurde? Die Vorgehensweise der ärztlichen Dienstes könnte auch strafrechtlich relevant sein, denn die Verweigerung der hier nun vom Bundesverfassungsgericht als zwingend geboten erscheinenden Substitution könnte eine Körperverletzung im Amt (durch Unterlassen) darstellen.

Die Resistenz, oder muss man sagen: Renitenz der (bayrischen) Justiz, die sich nicht schrecken lässt von Entscheidungen aus Straßburg, die überrascht jene die die Verhältnisse kennen, nicht. Vermutlich wird auch die aktuelle Karlsruher Intervention zwar für ein wenig Einzelfallgerechtigkeit sorgen, was für den Betroffenen schon lebensrettend sein kann, aber strukturell wenig verändern. Zynisch, aus Sicht von Betroffenen, mutet es an, wenn die JVA ihren Internetauftritt bewirbt mit „Justiz ist für die Menschen da“.

(Anmerkung: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde zuerst auf der Webseite des Strafvollzugsarchivs veröffentlicht.)

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