Rassistische Polizeichats – Urteil des AG Breisach erwartet

Im Frühjahr 2023 machte die Freiburger Polizei (mal wieder) Schlagzeilen, weil auf Smartphones von Polizist*innen, wenig überraschend, rassistische und homophobe Chatinhalte aufgetaucht sind. Für den 20.11.2024 hat das Amtsgericht Breisach eine Urteilsverkündung angesetzt.

Die Vorgeschichte

Wie die Badische Zeitung am 26.07.2021 berichtete, sei eine Chatgruppe von Freiburger Polizist*innen aufgeflogen. Knapp zwei Jahre später wurde bekannt, dass gegen einen Freiburger Polizisten ein Dienstverbot verhängt worden sei, gegen weitere Bedienstete der Polizei liefen Disziplinarverfahren. Zwischenzeitlich wurden Verfahren an die Staatsschutzabteilung der Karlsruher Staatsanwaltschaft abgegeben.

Prozess vor dem Amtsgericht Breisach

Tief in der badischen Provinz verhandelte kürzlich das Amtsgericht Breisach gegen einen 45-jährigen Freiburger Polizisten, wie die Badische Zeitung am 14.11.2024 berichtete. Offenbar ziemlich fanatischer Hass auf alles Nicht-Deutsche wurde in der Chatgruppe ausgetauscht, dabei soll der Angeklagte aus seiner fremdenfeindlichen und rechtsextremen Haltung keinen Hehl gemacht haben. Eine Ermittlerin der Landeskriminalamtes habe im Prozess auf Frage des Staatsanwalts Graulich bestritten, dass die Ansichten ihres angeklagten Kollegenrepräsentativ sei für die Polizei.

Für Mittwoch, den 20.11.2024 hat die Vorsitzende die Urteilsverkündung terminiert.

Einordnung

Fast zeitgleich fand vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen ein Strafprozess gegen einen Angeklagten statt, der beschuldigt wird, einen Asylbewerber erschossen und hernach zerstückelt zu haben. Dort wollten weder Ermittler*innen der Polizei, noch Staatsanwaltschaft oder Gericht ein rechtsextremes Tatmotiv erkennen; da half es auch nichts, dass der Angeklagte sich schon in der Vergangenheit antisemitisch äußerte, seine Hundehütte „Wolfsschanze“ nannte, und durch andere Äußerungen rein rechtsextremes Weltbild verbreitete. Welche „Ermittler*innen“ auch bei der Polizei arbeiten, zeigt eben jene Chatgruppe, die nur aufgeflogen war, weil ein Praktikant von den Chatinhalten erfuhr und dies seinem Vorgesetzten meldete. Wen verwundert es dann, dass in dem Fall um den erschossenen Asylbewerber niemand in der Justiz ein rechtsextremes Motiv erkennen möchte?

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Erschossener Tunesier: rechtsradikale Gesinnung des Täters angeblich kein Motiv!

Vor rund einem Jahr wurde dem 38-jährige Mahdi Bin Nasr in den Kopf geschossen, danach zerstückelt und in den Rhein geworfen. Den Täter, Patrick E. aus Maulburg, erwartet nach einem Deal mit Staatsanwaltschaft und Gericht eine Strafe zwischen sechs und sieben Jahren- die rechtsextremen Äußerungen des Angeklagten seien, so die Justiz, nur Indizien, keine Beweise für ein rechtsextremes Tatmotiv.

Der Hintergrund des Prozesses

Vor 11 Jahren floh Mahdi Bin Nasr aus Tunesien nach Deutschland, allerdings wurde ihm hier kein Asyl gewährt. Zuletzt lebte er in Rickenbach, im Hotzenwald, in einer Unterkunft für Asylbewerber. Kurz vor Weihnachten 2023 feierten der Angeklagte und weitere Personen in einem Ferienhaus. Angeblich sei Mahdi Bin Nasr mit dem Fahrrad am Haus vorbeigefahren und habe „Ihr scheiß Deutschen“, „Ihr Nazis“ oder so gesagt. Daraufhin sei der Angeklagte dem späteren Opfer gefolgt, in die Asylbewerberunterkunft eingebrochen. Dort habe er zwei Mal auf Mahdi Bin Nasr geschossen, diesen anschließend zerteilt und im Rhein versenkt.

Der auffällige Vorsitzende Richter Martin Hauser

Der Vorsitzende verwahrte sich dagegen „auf dem rechten Auge blind“ zu sein. Dass sich der Angeklagte in Post aus seiner Zelle damit brüstet ein „Held“ zu sein, da er ein Attentat verhindert habe, dass er nur das getan habe „was in anderen Ländern erlaubt“ sei, alles ohne Bedeutung. Über der Hundehütte stand „Wolfsschanze“, er klebte Sticker der rechtsextremen Zeitschrift „Compact“, über seinem Carport steht „Deutsches Schutzgebiet“, sein Arbeitgeber mahnte ihn ab, nachdem er gesagt hatte „Ein richtiger Deutscher kauft nicht bei Juden“. Auf seinem Smartphone Memes mit Reden Adolf Hitlers.

All das rechtfertige es aber nicht, von einem rechtsextremen Motiv auszugehen. Wichtiger fand Richter Martin Hauser darauf hinzuweisen, dass das Opfer seit 2013 „auf Kosten des Steuerzahlers hier gelebt“ habe und „seit 2017 ausreisepflichtig gewesen“ sei. Zudem habe Mahdi Bin Nasr angeblich provoziert, mit den diesem zugeschrieben Aussagen von den „scheiß Deutschen“ und „Ihr Nazis“.

Der Richter ist einer der sensiblen Sorte wenn es um seine Belange geht, so lamentiert er 2015 gegenüber der Badischen Zeitung, er sei „noch nie so viel angefeindet worden wie hier“, an seiner damaligen richterlichen Wirkungsstätte.

Der schmutzige Deal

Hand in Hand dealten das Gericht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung mit dem Angeklagten: gegen sein Geständnis, und der dadurch ermöglichten Verkürzung des Prozesses, wurde ihm eine Verurteilung wegen Totschlags zu einer Strafe zwischen sechs und sieben Jahren zugesichert, eigentlich reicht der Strafrahmen für Totschlag von fünf bis fünfzehn Jahren.

Gerichtsreporter Frank Zimmermann von der Badischen Zeitung versicherte im Gespräch mit Radio Dreyeckland, er habe nach nunmehr 20 Jahren als Reporter, so einen Deal bei einem derart schweren Vorwurf noch nie erlebt.

Einordnung des Verfahrens

Wenn es seitens der Justiz gegen linke Beschuldigte geht, ist der Vorwurf des (versuchten) Mordes leicht zur Hand. In jüngster Zeit sind zu nennen die Anklage gegen Benni, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Mord im Zusammenhang mit einer Demonstration vorwirft, sowie zuletzt die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen Hanna, im Zusammenhang mit den antifaschistischen Aktionen gegen Nazis in Budapest. Auch hier lautet die Anklage auf versuchten Mord.

Wer hingegen Waffen hortet, fast 40 Schusswaffen hatte der Angeklagte Zuhause in Besitz, die meisten davon legal, sich antisemitisch äußert, rechtsextremistische Publikationen bewirbt, nazistische Memes konsumiert, da fällt es den Staatsanwält*innen und Richter*innen naturgemäß sehr schwer ein rechtsextremes Motiv zu erkennen. Da helfen dann auch keine Tatumstände, wie der Einbruch in die Wohnung, Schüsse in den Kopf, Zerteilen und Verstecken der Leiche. Auch ein sich mit der Tat noch aus der Haft heraus brüsten, verhelfen nicht zu neuen Perspektiven, sondern am Ende zu einer Belohnung für den Angeklagten: er habe schließlich geholfen den Prozess zu verkürzen, zudem sei das Opfer dem Staat auf der Tasche gelegen und hätte längst nicht mehr in Deutschland sein dürfen. Sechs bis sieben Jahre ab in den Knast. Bevor die Badische Zeitung den Fall intensiver aufgriff, nahm kaum jemand in Südbaden Notiz vom Tod Mahdi Bin Nasrs. Danach berichtete zumindest der Regionalsender SWR4 über den Prozessverlauf. Radio Dreyeckland wiederum schickte Reporter*innen zum Prozess und bipocfreiburg fordert „Justice for Mahdi Bin Nacr“.

Wie viele Mahdis wurden und werden in Deutschland jedes Jahr umgebracht, ohne dass ihre Namen, Gesichter und Geschichten bekannt werden? Wie viele Martin Hausers sprechen tagtäglich Recht und stehen in der Tradition eines Richters Manfred Götzl, dem Vorsitzenden im NSU-Prozess?

Für den 18. November 2024 um 9:00 Uhr hat das Landgericht Waldhut-Tiengen die Urteilsverkündung angesetzt. Gerechtigkeit kann und darf niemand erwarten!

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Berliner Gefängnispsychologin gibt in Einblicke in ihre Gedankenwelt

Seit einigen Wochen sendet die ARD eine Podcastreihe aus der Berliner JVA Tegel. In der aktuellen Folge kommt ausführlich Pia Andrée zu Wort, die Leiterin von Haus 5, der Therapieabteilung der JVA Tegel.

„Unter Mördern – Leben im Gefängnis“

Der reißerische Titel der Podcastreihe wird durchaus eingelöst. Zu Wort kommen nicht jene Insass*innen, die die Mehrzahl hinter Mauern stellen: jene die in Geschäften geklaut, betrogen, gedealt, zugeschlagen haben oder ohne Ticket Bus oder Bahn gefahren sind. Die Autor*innen der ARD schauen auf jene, die lange, sehr lange Strafen absitzen, die wegen schwerster sexualisierter Gewalttaten oder Tötungsdelikte für viele Jahre oder Jahrzehnte im Gefängnis eingesperrt werden.

Gefängnispsychologin Pia Andrée- eine „Menschenfreundin“?

In der Folge 5 darf sich Pia Andrée, seit einigen Jahren Leiterin der Therapeutischen Abteilung in der JVA Berlin-Tegel, als Menschenfreundin präsentieren, die offen, unbefangen mit den Inhaftierten umgeht, mit ihnen bei der Fußball-EM gemeinsam bei Knabberzeug feiert, wenn ein Insasse ins Krankenhaus muss, diesen besucht und Schokolade mitbringt. Es gebe, so Pia Andrée, keine bösen Menschen, nur böse Taten.

Gefängnispsycholog*innen in den Medien

Immerhin gehen vorliegend die Autor*innen nicht völlig unkritisch mit der Psychologin und der JVA Berlin Tegel um. So werden Graffitis vor der JVA, die die dortigen Zustände anprangern ebenso thematisiert, wie Aufrufe, Bedienstete die Gefangene misshandeln, namentlich und mit Foto bekannt zu machen, und brennende Autos von Beschäftigten.

Allerdings zeichnet sich diese Folge durch weitestgehend unreflektierte Übernahme der Position der Anstaltspsychologin aus. So lobt diese den Umgang mit einem Gefangenen, der zu Aggressionsdurchbrüchen neigte: wohlmeinende Bedienstete seien mit diesem, anstatt ihn einfach wegzuschließen, in den Gefängnishof gegangen. Dort habe er joggen und sich so abreagieren können. Es dürfte ihr allerdings bekannt sein, dass sich gerade die JVA Berlin-Tegel dadurch auszeichnet, Gefangene über lange Zeit in Isolation zu sperren.

Zuletzt zog die ehemalige Anstaltspsychologin Gilda Giebel durch Talkshows, um Werbung für ihr Buch zu machen, welches sie über ihre Arbeit in einer Abteilung für Sicherungsverwahrung geschrieben hat. Zu denken wäre auch noch an die zwischenzeitlich verstorbene Gefängnispsychologin Susanne Preusker, die vor 13 Jahren mit der Forderung „Lass sie niemals frei“ in den politischen Diskurs einzugreifen versuchte. Oder an Diplompsychologin W. aus der JVA Freiburg, die einem Insassen schonmal als fachlichen Rat mit auf den Weg gab, er könne sich, wenn ihm was nicht passe, immer noch „weghängen“- 2023 erhängte er sich dann.

Den massenmedialen Diskurs bestimmt aber nicht die letztgenannte Vollzugspraxis, sondern die mit der Autorität ehemaliger oder gegenwärtiger beruflicher Tätigkeit ausgestatten Interviews und Publikationen, wie jene von Frau Andrée, Frau Giebel oder Frau Preusker.

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Kampagne zur Legalisierung von Abtreibung – Gegen die Stigmatisierung von Frauen die abtreiben

Feministischen Aktivist*innen verschiedener Gruppen, Projekte und Initiativen haben sich zusammengefunden um im Rahmen einer gemeinsamen Kampagne für eine Legalisierung von Abtreibung zu kämpfen. Seit Mitte September setzen die Akteur*innen auf verschiedene Aktionsformen um für ein Abschaffung des § 218 Strafgesetzbuch zu werben. Für den 07. Dezember 2024 rufen sie zu Großdemonstrationen in Karlsruhe und Berlin auf.

Für Radio Dreyeckland sprach ich mit Jadzia von der Kampagne „Abtreibung legalisieren – jetzt“ über die Hintergründe der Kampagne aber auch darüber was alles schon passiert ist und noch passieren wird.

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Freiburger Irish Pub Besitzer zeigt Demonstranten wegen Erpressung an

Im Herbst 2023 nahmen mehrere Menschen an einer Kundgebung der Freien Arbeiter_innen Union vor einem Irish Pub wegen „mieser Arbeitsbedingungen“, so der Aufruf, teil. Offenbar erstattete einer der Inhaber dann Strafanzeige wegen Erpressung.

Die Aktion der FAU

Für den 23.09.2023 hatte die FAU zu Protesten vor dem McNamara, einem Irish Pub, aufgerufen. So sollen einem Beschäftigten erstmal weder Feiertagszuschläge noch der Urlaub bezahlt worden seien, erst nach Anmahnung sei zumindest der Urlaub bezahlt worden. An der lautstarken und kämpferischen Kundgebung nahmen etwa 20-30 Menschen teil, skandierten Parolen, hielten Transparente hoch und forderten faire Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe. Gegen Ende der Kundgebung kam der Wirt höchstselbst aus seinem Pub und wirkte recht angespannt, manche hielten sein Verhalten auch für aggressiv.

Die Strafanzeige

Vor einiger Zeit fragte ich bei Landeskriminalamt meine Daten ab. Von dort wurde mir mitgeteilt, es sei ein Ermittlungsverfahren wegen Erpressung im System gespeichert. Da das Freiburger Polizeipräsidium die Daten schon gelöscht hatte, zog ich weiter zur Staatsanwaltschaft.

Von dort wurde mir mitgeteilt, dass der Inhaber des Pub, Herr Sean Rooney Strafanzeige wegen Erpressung erstattet habe, im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Forderungen des Beschäftigten. Allerdings sei das Verfahren zwischenzeitlich mangels Tatverdacht eingestellt worden.

Offenbar hat der Herr Rooney in dem gewerkschaftlichen Protest wie auch der Kundgebung vor dem Pub einen Versuch gesehen, ihn zu erpressen.

Bewertung der Strategie des Pub-Besitzers

Die Badische Lokalzeitung hatte 2019 dem Pub einen überaus lobenden Beitrag gewidmet, aber weder über die Kritik an den Arbeitsbedingungen noch das sonstige Gebaren des Wirts. Aus dem angloamerikanischen Raum ist das Phänomen des „Union Busting“ bekannt: der Versuch gewerkschaftliche Proteste zu be- und verhindern. Beispielsweise durch gerichtliche Klagen oder auch Strafanzeigen. Von der Strafanzeige erfuhr ich selbst erst, nachdem ich mich selbst um eine Datenschutzauskunft bemüht hatte.

Mich selbst beunruhigt solch ein Vorgehen eines Geschäftsinhabers nicht weiter, aber ich kann mir gut vorstellen, dass es Menschen gibt, die sich einschüchtern lassen und nächstes Mal genau überlegen ob sie an einer Demonstration oder Kundgebung teilnehmen werden. Auch die FAU Sektion Freiburg hatte so manche gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Pub zu führen, ließ sich davon jedoch weder beeindrucken, noch einschüchtern.

Die Geltenmachung berechtigter Forderungen von Beschäftigten als „Erpressung“ zu skandalisieren, Polizei, wie Staatsanwaltschaft auf die Betreffenden anzusetzen, entspricht vermutlich dem Selbstverständnis so mancher Firmen wie auch deren Inhaber*innen, um so wichtiger erscheint es mir, sich von solchen Strategien nicht abschrecken zu lassen.

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Anti-Knastkundgebung in Köln

Immer wieder finden Proteste gegen die Existenz von Gefängnissen statt. Für Radio Dreyeckland war ich letzte Woche bei einer Knastkundgebung in Köln-Ossendorf mit vor Ort. Es sprachen u.a. ein Vertreter von „Solidarity 1803„, eine Vertreterin des Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., sowie Bix, eine seit Jahrzehnten im Antiknastkampf erfahrene Mitstreiterin des „Autonomen Knastprojekt“.

Der Radiobeitrag kann hier angehört werden.

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Bayrische Justiz suspendiert Gefängnisbedienstete und stellt JVA-Leiterin vom Dienst frei

Im Zusammenhang mit den binnen weniger Tage als „Folterskandal von Augsburg“ bekannt gewordenen mutmaßlichen Misshandlungen von Gefangenen in der JVA Augsburg-Gablingen hat sich der bayrische Justizminister Georg Eisenreich am 31.10.2024 vor der Presse geäußert.

Die Vorwürfe

Gegen die stellvertretende Leiterin der JVA Augsburg-Gablingen, sowie weitere Bedienstete wird u.a. wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Gefangene seien in Dunkelhaft gehalten worden, hätten in der Isolationszelle zu wenig zu Essen und Trinken bekommen, keine Matratze, seien splitternackt über Tage dort eingesperrt gewesen. Ein Ex-Gefangener berichtet von Schlägen und Tritten ins Gesicht, obwohl er gefesselt gewesen sei. Eine ehemalige Gefängnisärztin bestätigte schon in Teilen die Vorwürfe, sie selbst hatte diese schon vor längerer Zeit erhoben und nachdem keine Abhilfe erfolgte, die Arbeit in der Haftanstalt aufgegeben.

Diesen Maßnahmenkatalog verkündete der Staatsminister

Am 31.10.2024 hat nun Staatsminister Eisenreich zur Pressekonferenz geladen, um dort einen Maßnahmenkatalog zu verkünden. So sei „eine abteilungsübergreifende Task Force im Justizministerium eingesetzt (worden), die derzeit die interne Aufarbeitung im Ministerium und der JVA Augsburg-Gablingen mit Hochdruck voranbring(en)“ soll. Man habe „ein Betretungsverbot für alle Beschuldigten und ein vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen sowie ein Disziplinarverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingeleitet“.

Die beschuldigte stellvertretende Anstaltsleiterin wie auch weitere beschuldigte Bedienstete sei vom Dienst suspendiert, ihre Vorgesetzte, die Leiterin der Anstalt, zumindest vom Dienst freigestellt worden. Den Beschuldigten sei das Betreten der Anstalt untersagt worden.

Für die JVA Augsburg-Gablingen habe man zudem angeordnet, dass „bis auf weiteres jede Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ab dem ersten Tag der Anordnung berichtspflichtig (ist). Den Berichten ist die Anordnung der Unterbringung und eine ärztliche Stellungnahme beizufügen.“

Der Staatsminister beabsichtigt eine „rückhaltlose Aufklärung“, die „Menschenwürde ist unantastbar“. Es dürfe „gewalttätige Übergriffe auf Gefangene und die rechtswidrige Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum (…) in einem Rechtsstaat nicht geben“.

Reaktion der beschuldigten stellvertretenden Anstaltsleiterin

Die suspendierte stellvertretende Anstaltsleiterin keilt schon massiv zurück. So lässt sie sich von Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens vertreten, auf dessen Kanzleiseite mit hoher Kompetenz in Sachen Litigation-PR geworben wird: „proaktiver Zugang auf die Medien“ und Vermeidungsstrategien „negativer Presse“. Mit im Anwaltsteam der an der Passauer Universität lehrende Professor Dr. Holm Putzke, der als Hochschullehrer die Vertretung von Einzelpersonen und auch Unternehmen in Strafverfahren übernimmt. Unter „Litigation-PR“ dürfte wohl nun auch deren Schreiben an Ministerpräsident Söder fallen. Darin fordern sie Söder auf, dem Staatsministerium der Justiz „die Befugnis zu entziehen, sich weiterhin als Aufsichtsbehörde mit der Prüfung von Vorwürfen im Zusammenhang mit der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen zu befassen“.

Ausblick

Eine vergleichbare mediale Aufmerksamkeit erfuhr 2014 der Hungertod von Rasmane Koala, der in der JVA Bruchsal verhungerte: er war dort von der Anstalt in strengster Einzelhaft gehalten worden, nachdem er zuvor in der JVA Offenburg einen Beamten geschlagen hatte. Unter den Augen der Anstaltsbediensteten magerte er völlig ab und eines morgens war er tot. Der Anstaltsleiter geriet in den Fokus, wurde vom Dienst freigestellt, die Anstaltsärztin der fahrlässigen Tötung beschuldigt. Am Ende wurden alle Strafverfahren eingestellt.

Ob es im aktuellen Fall ähnlich laufen wird, ist noch offen.

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Foltervorwürfe in Bayern lassen Verband um „Image“ fürchten!

Wie berichtet, erheben (ehemalige) Gefangene aus der bayrischen JVA Augsburg-Gablingen, Foltervorwürfe gegen Vollzugsbedienstete. Nun hat sich auch der Verband der Justizvollzugsbediensteten geäußert- sie fürchtet um ihr Image!

Das besorgt den Verband

Der Landesverband der Bayerischen Justizvollzugsbediensteten zeigt sich nicht etwa besorgt darüber, dass Kolleg*innen von ihnen, Gefangene womöglich gefoltert haben, sie fordern auch nicht, Kolleg*innen denen derartiges vorgeworfen wird, vorläufig vom Dienst zu suspendieren, sie fordern auch keine harten Strafen für prügelnde Kolleg*innen, oder deren endgültige Entfernung aus dem Dienst. Nein, was den Verband zuvörderst besorgt, das ist das Image! Laut dpa halte der Verband einen „generelle(n) Image-Schaden für Justizvollzugsbeamte in Bayern durchaus vorstellbar“.  Aber erstmal gelte ja, so der Verband, die Unschuldsvermutung für die Kolleg*innen.

Zwar fordert der Verband eine lückenlose und transparente Aufklärung, wenn da nur das Image nicht wäre.

Markige Worte des Verbandes gegen Gewalt

Wenn es um angebliche Vorfälle geht, in welchen Vollzugsbedienstete attackiert werden, zeigt sich der Verband durchaus dazu in der Lage deutliche Worte zu finden, und plötzlich ist auch keine Rede von der Unschuldsvermutung. Da wird dann „mindestens ein Gewaltvorfall jeden Tag gegen JVA-Bedienstete in Bayern“ behauptet, wobei es lediglich um entsprechende Anzeigen geht, ob es die jeweiligen Fälle wirklich gegeben hat, ist gerade nicht erwiesen. Vergeblich sucht die Leser*innenschaft einen Hinweis auf die Unschuldsvermutung.

Dafür hat der Verband, unter dem Schlagwort „NE!N zu Gewalt im Justizvollzug!“ Animationsfilmchen verlinkt, welche die Vollzugsbeamt*innen als arme, wehrlose Opfer durch Gewalt seitens Gefangener präsentieren.

Ausblick

Sicherlich darf von einem Berufsverband, zumal einem bayrischen und dazu noch einem aus dem Bereich der Justiz, nicht zuviel Engagement erwartet werden, wenn es um Foltervorwürfe zum Nachteil von Inhaftierten geht, aber wenn dann erstmal die Sorge um das Image im Mittelpunkt zu stehen scheint, bezeugt das, vermutlich unbeabsichtigt, die moralische Grundhaltung vieler der im Justizvollzug beschäftigten Menschen und illustriert das Klima hinter den Gefängnismauern.

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