Yesid:innen sind hier! Yesid:innen bleiben hier! – Kämpferische Demonstration in Hannover

Vor dem Hintergrund des unsicheren Aufenthaltsstaus der vom Genozid betroffenen Yesid:innen in Deutschland, verstärken sich die Proteste gegen Abschiebungen in den Irak. In Hannover haben Studierende ein Protestcamp ins Leben gerufen und am 15. März fanden eine Auftaktkundgebung, sowie eine Demonstration statt. Mit viel Mut, Kraft und Entschlossenheit kämpfen sie für einen sicherhen Aufenthaltsstatus und gegen Abschiebungen.

Für Radio Dreyeckland war ich in der niedersächsischen Landeshauptstadt und habe mit Menschen vor Ort gesprochen.

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„Antifaschismus muss Praxis werden“ – Linkes Wohnprojekt zu den Naziangriffen

Seit über 10 Jahren leben in Hannover in der Fröbelstrasse Menschen in einem ehemaligen Schuldgebäude, welches von den Nationalsozialisten als Lager für Zwangsarbeiter:innen genutzt wurde. Das Haus ist ein Teil des Mietshäusersynidkats.

Immer wieder versuchen Neonazis das Haus und dessen Bewohner:innen anzugreifen. Über die jüngsten Angriffe im Januar sprach ich für Radio Dreyeckland mit zwei Bewohnenden.

Hier gehts zu dem Interview…..

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Nachwehen des G20 Gipfel in Hamburg (2017)

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein billigt Entzug des kleinen Waffenscheins bei linkem Aktivisten!

Mit Urteil vom 20.2.2025 wies das Gericht eine Klage des Betroffenen, dem der kleine Waffenschein entzogen wurde, weil er an der Demo ‚Welcome to Hell‘ teilgenommen habe, zurück und fabulierte wie folgt:

„Das mangelnde Potential für gewaltfreie Konfliktlösungen trägt die Prognose einer missbräuchlichen Verwendung von Waffen. Eine aggressive Grundhaltung genügt, die die Taten anderer eher begünstigt als verhindert. Denn hierin zeigt sich die Bereitschaft zur Konfliktlösung mit Gewalt und damit der Mangel, Konflikte friedlich zu lösen.“

Aber das Gericht wurde noch kreativer und feindseliger:

„Der Senat ist davon überzeugt, dass jeder Teilnehmer des damaligen Schwarzen Blocks Gewalt aus den Reihen des Blocks gebilligt und über die bloße Billigung hinaus alleine durch seine Anwesenheit Beistand zu Gewalthandlungen geleistet hat. Denn mit jedem einzelnen Teilnehmer ist die physische und psychologische Stärke des Kollektivs gestiegen und hat die von diesem ausgehende Gefahr bis hin zu einer gewaltsamen Entladung und einem Zusammenstoß mit Ordnungskräften potenziert. Gleichzeitig hat jeder zusätzliche Teilnehmer eine zusätzliche Anonymisierung des Einzelnen und eine erschwerte Gefahrenabwehr bzw. Strafverfolgung durch die Staatsgewalt bedeutet. Mithin hat jeden Teilnehmer im Schwarzen Block eine kausale Mitverantwortung für die von diesem ausgehenden Gewalthandlungen getroffen.“

Das Urteil kann hier nachgelesen werden:

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„Sie ist eigentlich eine echte Feministin“ – Gericht verhandelt über Femizid

Triggerwarnung: im folgenden Text und Beitrag geht es um frauenspezifische Gewalt.

Fast jeden Tag kommt in Deutschland in Folge eines Femizids eine Frau ums Leben. Auch hier in Südbaden sind Femizide gegenwärtig: vergangenen Sommer wurde in Simonswald im Landkreis Emmendingen eine Frau tot in ihrer Badewanne gefunden. Noch bevor die Polizei eintraf, waren Notfall- und Rettungssanitäter vor Ort, aber sie konnten Nadine nicht mehr helfen.

Am 11. März 2025 begann vor dem Landgericht Freiburg der Strafprozess. Unter Vorsitz von Richter Wiemann, verhandeln die fünf Richter:innen bis Mitte April über den Fall. Ein psychiatrischer Gutachter beobachtet den Angeklagten, um später im Verfahren dessen Schuldfähigkeit zu beurteilen.

Für Radio Dreyeckland habe ich ersten Prozesstag besucht und auch mit Zuschauerinnen gesprochen die Nadine persönlich kannten, sowie mit Rechtsanwalt Dr. Hinderer aus Freiburg, der die Angehörigen im Rahmen der Nebenklage im Verfahren vertritt.

Der Radiobeitrag kann hier nachgehört werden.

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Dümmer geht immer: Knäste auf Instagram

Immer mehr Gefängnisse präsentieren sich locker, flockig, leicht auf Social-Media-Kanälen wie Instagram. Baden-Württemberg ist offenbar bemüht möglichst alle Gefängnisse im Metaversum von Mark Zuckerberg zu präsentieren.

Gefängnisse auf Insta

Wer sich die Auftritte der hier exemplarisch verlinkten JVA Freiburg, der JVA Bruchsal oder der JVA Schwäbisch-Gmünd ansieht, bekommt mal mehr mal weniger Einblicke und Informationen. Gemeinsam ist allen Auftritten der werbende und schönfärberische Charakter der Haftanstalten. Da lachen einen fröhlich und aufmunternd die verschiedensten Bediensteten entgegen, auch jene von denen ich selbst, durch persönliche Erfahrungen weiß, wie sie sich im Haftalltag gegenüber Gefangenen verhalten.

Andere Bundesländer

Berlin hat auch einen entsprechenden Auftritt zu bieten, und sicherlich viele weitere Haftanstalten, erst recht in anderen Staaten.

Bewertung

Auch Gefängnisse gehen, zumindest ihrer Außendarstellung, mit der Zeit, im Innenverhältnis jedoch sind es nach wie vor menschenzerstörerische Institutionen, da helfen auch noch so viele lachende Gesichter auf den Accounts der Gefängnisse. Das Personal hat sicherlich viel zu lachen: gutes und sicheres Einkommen und einen „sicheren“ Arbeitsplatz. Jene dafür in den in den Zellen von ihnen gezwungen werden zu leben, Wochen, Monate, Jahre und nicht wenige bis zu ihrem Tod, sie alle haben nichts zu lachen! Insofern erschienen zumindest mir die Insta-Auftritte zynisch.

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SV für Drogenabhängigen – „Wir kämpfen weiter!“- so sein Anwalt

Ein Prozess der keine Gewinner kennt: nach einem Überfall auf ein Sonnenstudio letztes Jahr, kämpft die Mitarbeiterin des Studios weiterhin mit den körperlichen und seelischen Folgen. Der Täter, ein 64-jähriger aus dem Umland, seit Jahrzehnten chronisch von Drogen abhängig, nahm bei dem Überfall einen Schlüssel und das Handy der Mitarbeiterin mit. Er wurde nun zu einer langjährigen Haftstrafe mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt, was für ihn ein Sterben in Haft wahrscheinlicher macht, als jemals wieder entlassen zu werden.

Für Radio Dreyeckland war ich bei der Urteilsverkündung und sprach zudem mit dem Freiburger Rechtsanwalt Jan-Georg Wennekers, der den Angeklagten anwaltlich vertritt.

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Messerverbote im Personenfernverkehr

Geht’s thematisch noch dröger? Vermutlich schon, aber das Thema ist für jede/n die/der reist relevant. Seit knapp vier Monaten ist eine Erweiterung des Waffengesetzes in Kraft, welches zum einen das Mitführen von Messern im Personenfernverkehr im Regelfall verbietet und zum anderen, anlasslose Kontrollen, Befragungen und Durchsuchungen seitens der Polizei gestattet um das Verbot durchzusetzen.

Die Neuregelung

Nach mehreren Angriffen mit Messern, hat sich 2024 der Bundestag auf eine Verschärfung nicht nur asylrechtlicher Bestimmungen geeinigt, z.B. den weitestgehenden Entzug jeglicher Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (hier: Absatz 4) für bestimmte Geflüchtete, sondern es wurde auch das Waffenrecht verschärft. Seit Ende Oktober 2024 ist es verboten, im Personenfernverkehr, also in Zügen (wie ICE und IC/EC) sowie Bussen (wie Flixbus) Messer mit sich zu führen (Mitführverbot nach § 42 b Waffengesetz), zudem können Reisende zur „Durchsetzung gesetzlicher Waffen- und Messerverbote (…) kurzzeitig an(ge)halten, befrag(t), mitgeführte Sachen in Augenschein (genommen) sowie die Person durchsucht“ werden(vgl. § 42 c WaffG).

Das Mitführverbot von Messern

Was ist denn überhaupt ein Messer? Art und Länge spielen keine Rolle, egal ob 2cm oder 20cm Klinge. Steinmesser, Keramikmesser, Stahlmesser: all das sind Messer. Offen scheint noch zu sein, ob selbst ein ungeschliffenes Messer rechtlich als Messer gilt. Für letztere Auslegung spricht, dass das Bundeskriminalamt hinsichtlich eines ungeschliffenen (!) Butterfly-Messers die Waffeneigenschaft vor neun Jahren ausdrücklich bejahte.

Was meint das „Führen“ oder Mitführen eines Messers? Egal ob in der Hosentasche, dem Rucksack, dem Koffer, all das ist umfasst.

Jedoch gibt es eine hier interessierende Ausnahme: das Mitsichführen ist gestattet, sofern dies „im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck“ (vgl. § 42 Abs. 4a Nr. 10 WaffG) geschieht. Wer sein Brot schneiden, einen Apfel schälen möchte, soll dies dürfen, jedoch muss das Messer bis zum konkreten Einsatz sicher und nicht zugriffsbereit verwahrt werden. Deutsche Jurist:innen scheinen ein dringendes Bedürfnis zu haben, derartiges sehr konkret zu regeln. Danach ist „ein Messer (…) nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann“ (vgl. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG: dort Unterabschnitt 3 Nr. 13). Das Messer in der Hosentasche zu transportieren, reicht also nicht aus!

Diese Regelungen gelten nicht nur für die Fernverkehrszüge und Fernbusse, sondern auch für die Bahnhofsgebäude und die Haltestellen, d.h. Bahnsteige.

Zur Durchsuchung

Das Waffengesetz ermächtigt dazu, Reisenden„kurzzeitig an(zu)halten, (zu) befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein (zu) nehmen sowie die Person (zu) durchsuchen“ (vgl. § 42 c WaffG). Wer sich dem widersetzt kann strafrechtlich belangt werden, z.B. wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Wiewohl rassistische Kontrollen ausdrücklich verboten werden, so heißt es in §. 42 c WaffG, dass „die Auswahl der (…) kontrollierten Person anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund unzulässig“ sei, dürfte die Mehrzahl der Kontrollen vermutlich nur eine ganz spezifische Personengruppe treffen.

Strafe bei Verstoß gegen das Verbot

Mit einer Geldbuße bis zu 10.000 €, kann ein Verstoß gegen das Verbot Messer mit sich zu führen, geahndet werden (vgl. § 53 Abs. 1 Nr. 21 c i.V.m. Abs. 2 WaffG). Zudem kann das Messer eingezogen werden.

Bewertung

Neben den verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten zu bestimmen, was nun ein Messer ist, wo und wie das Verbot des Mitsichführens nun genau gilt, erweist sich die Neuregelung als weiterer Eingriff in die Ausweitung der Überwachung und Kontrolle durch den (repressiven) Staat. Es werden immer weitere Eingriffstatbestände geschaffen, welche die Polizei dazu nutzen kann, Menschen jederzeit umfassend zu kontrollieren, festzuhalten, zu durchsuchen. Meist werden solche gesetzgeberischen Veränderungen im Windschatten von aufgeregten medialen und politischen Debatten durchgesetzt. Freiräume werden weiter beschränkt und Verstöße mit drakonischen, einschüchternden Bußgeldern (in anderen Fällen auch mit Strafen) belegt.

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Gefängnisskandal in Augsburg: Bericht der Antifolter-Stelle online!

Vergangenes Jahr machte die JVA Augsburg-Gablingen Schlagzeilen, nachdem eine Anwältin von zwei Gefangenen Foltervorwürfe erheben und eine ehemalige Gefängnisärztin wesentliche Teile der Vorwürfe bestätigte. Nunmehr ist der Besuchsbericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter online abrufbar.

Die Vorwürfe

Die Rechtsanwältin hatte der JVA Augsburg-Gablingen u.a. vorgeworfen ihre Mandanten über Tage in einer bunkerartigen Zelle eingesperrt zu haben, nackt, ohne Decke, ohne Matratze, teilweise ohne Essen. „Die Hölle des Südens“ überschrieb das ARD Magazin KONTRASTE seinen Fernsehbeitrag. Auch gewalttätige Übergriffe habe es gegeben. Der bayrische Justizminister Eisenreich sah sich veranlasst Stellung zu nehmen, er distanzierte sich von etwaigen Übergriffen und kündigte eine Aufarbeitung an.

Die Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter

Die Nationale Stelle ist eine Beobachtungsstelle, die auf ein Übereinkommen der Vereinten Nationen zurück und gibt es in Deutschland seit Mai 2009, wobei die Nationale Stelle seit Jahren eine unzureichende finanzielle Ausstattung beklagt, die es ihr verunmögliche ihren Aufgaben, nämlich Orte an denen Freiheitsentziehung erfolgt (neben Gefängnissen, Psychiatrien, Polizeizellen auch Alters- und Pflegeheime) umfassend zu besuchen und zu prüfen.

Der Besuchsbericht zur JVA Augsburg-Gablingen

Am 09.08.2024 besuchte die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter die JVA. Vor wenigen Tagen veröffentlichte sie ihren Besuchsbericht. Neben den in vielen anderen Haftanstalten gleichfalls beanstandeten Zuständen wie keine Schamwände in den Gemeinschaftsduschen, kein Sonnen-/Regenschutz im Gefängnishof, unverpixelte Videoüberwachung der Toilette im besonders gesicherten Haftraum (bgH), Urinkotrolle ohne Sichtschutz, und manches mehr, behandelt der Bericht ausführlich die Situation in den erwähnten besonders gesicherten Hafträumen: tagelang seien Menschen in den leeren Zellen, ohne Decken, Matratzen, ohne Kleidung, also nackt, weggesperrt worden, ohne Frischluft im Hof, denn der Zugang zum Hof sei ihnen verweigert worden.

Auffällig fand die Besuchskommission, dass sie bei ihrem unangekündigt erfolgten Besuch, längere Zeit an der Torwache festgehalten worden und am sofortigen Betreten der Anstalt gehindert worden sei. Es besteht der Verdacht, dass die Wartezeit genutzt wurde, um den in den bgH sitzenden Gefangenen schnell noch Matratzen, Decken und Kleidung zu bringen. Solche Vorwürfe hatte schon die ehemalige Gefängnisärztin erhoben.

Exkurs: Der Leiter Abteilung Strafvollzug im bayrischen Staatsministerium der Justiz

In allen 16 Bundesländern gibt es im jeweiligen Justizministerium eine Abteilung, welche sachlich und organisatorisch zuständig ist, für alle Justizvollzugsanstalten im Land. Ao auch in Bayern. Der Leiter der Abteilung F, Ministerialdirigent Peter Holzner, versteht es geschickt, in seinem medialen Auftreten (hier Seite 12-15), den Eindruck eines konzilianten Menschenfreunds zu erwecken, der von sich sagt, er „gehe sehr gerne wandern und wenn die Zeit dafür nicht reicht, auch gerne länger spazieren“, denn das sei „eine wunderbare Gelegenheit, um in der Früh munter zu werden und Kraft zu tanken und am Abend Stress abzubauen“. Dieser Wanderfreund also, verbittet sich, nach Mitteilung der Nationalen Stelle, unangekündigte Besuche in einer JVA: so habe dieser am 28.08.2024, also knapp drei Wochen nach dem Besuch in der JVA Augsburg-Gablingen die Nationale Stelle schriftlich aufgefordert von solchen unangekündigten Besuchen abzusehen.

Das ist derselbe Leiter, dessen Abteilung mindestens seit 2023 Vorwürfe über die Misshandlungen bekannt sind. Über eine Anstalt, die seiner Aufsicht untersteht, von der schon 2020 die taz berichtete, das einem Gefangenen falsche Medikamente ausgegeben wurden, so dass dieser nach Alarmierung des Notarztes ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.

Die Nationale Stelle lehnt Aufforderung ab und empfiehlt so einiges

Die Nationale Stelle lehnt die Aufforderung des Ministerialdirigenten von unangekündigten Besuchen abzusehen, ab und wertet den Vorgang als „irritierend“. Justizminister Eisenreich wird die Aufforderung seines Mitarbeiters als „individuelle Äußerung“ des Beamten abtun, welche nicht seiner eigenen Haltung entspreche. Dann folgt eine lange Liste an Empfehlungen: Matratzen, Sitzwürfel, Zugang zum Hof, Frischluft in den Zellen, blickdichte Kleidung, Verpixelung des Toilettenbereichs. Strengste Prüfung der Unterbringung im bgH (in einem Fall von 11 Tagen Unterbringung sei in Vermerken stets vom ruhigen Verhalten des Gefangenen die Rede gewesen, weshalb man nicht nachvollziehen könne, weshalb er dort 11 Tage gefangen gehalten wurde).

Der Justizminister erwidert

Auch die Antwort des Ministers ist mittlerweile öffentlich zugänglich. Mit Schreiben vom 16.01.2025 reagiert Minister Eisenreich auf den Besuchsbericht und die Empfehlungen. Er sei offen für die Idee, eine längere Unterbringung in einem bgH, an einen Richtervorbehalt zu knüpfen. Bislang entscheiden dies die Anstalten vor Ort in eigener Machtvollkommenheit. Es werde, so der Minister, eine lückenlose straf- und disziplinarrechtliche Aufklärung erfolgen. Zudem habe er eine „interdisziplinär besetzte Kommission unter der Leitung von Herrn Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs a. D. Peter Küspert eingesetzt“. Diese habe die Aufgabe Empfehlungen für die Unterbringung in einem bgH und dessen Ausstattung zu entwickeln. Angeblich gebe es aber Fälle, in welchen Kleidung und Decken dazu führen könnten, dass Gefangene sich verbergen, um Wunden unentdeckt aufzubeißen (!) oder Kleidungsstoff verschlucken, um sich umzubringen. Auch eine Verpixelung im Toilettenbereich könne zu entsprechenden Handlungen genutzt werden, die dann unentdeckt bleiben würden.

Ausblick

Skandale wie diese haben die Eigenschaft sich tot zu laufen. Noch sind SPD und Grüne im bayrischen Landtag durchaus engagiert. Horst Arnold (SPD) meint, „Abteilungen des Justizministeriums (würden) ein selbstherrliches Eigenleben“ führen. Toni Schuberl von den Grünen hat eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung gerichtet. Er wirft Ministerpräsident Söder vor, den „Laden nicht im Griff“ zu haben. Dieses Engagement neigt jedoch dazu, schnell zu verpuffen, wenn die Scheinwerfer der Medien auf andere, neue Skandale gerichtet sein werden. Mit Forderungen die Lebenssituation von Gefangenen zu verbessern, lassen sich zudem in Wahlkämpfen kaum viele Stimmen gewinnen. Schon Anfang der 90’er Jahre war das Anti-Folterkomitee des Europarats Bayern vor, in der JVA Straubing Gefangene zu misshandeln. Jetzt, über 30 Jahre später, hat sich strukturell nicht viel geändert.

Aber immerhin, es wird berichtet und aktuell schauen mehr Menschen auf den (bayrischen) Strafvollzug, als sonst.

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