Andreas Krebs im Hungerstreik

Seit dem 29.01.2024 befindet sich in der JVA-Berlin Tegel im Hungerstreik. Er protestiert zum einen gegen Schikanen, so wird ihm nicht alle Post ausgehändigt. und die Haftanstalt enthält Andreas das „gefangenen info“ ebenso vor, wie die Rote Hilfe-Zeitung. Selbst das aus seiner eigenen Feder stammende Buch „Der Taifun/ Eine Autobiografie“ bekommt er nicht auf seine Zelle, denn es gefährde, so die Anstalt, angeblich die Wiedereingliederung.

Zum anderen fordert er als Subjekt, als Mensch ernstgenommen zu werden, etwas woran es in den Gefängnissen, nicht nur in Tegel, fehlt.

Der aktuelle Anstaltsleiter, Martin Riemer ließ sich übrigens vor wenigen Monaten in der taz als jemand darstellen, der sich „strikt Recht und Gesetz“ verpflichtet fühle

Der Anarchistischer Hörfunk Dresden konnte mit Andreas ein längeres Interview führen und ich selbst sprach mit Wolfgang vom „gefangenen info“ für Radio Dreyeckland.

Wer Andreas unterstützen möchte kann dies tun:

  1. Schreibt ihm Karten und Briefe (gerne Briefmarken mitschicken):
    Andreas Krebs
    z.Zt. JVA
    Seidelstrasse 39
    13057 Berlin
  2. Schreibt Protestbriefe an den Anstaltsleiter
    Martin Riemer
    -Anstaltsleiter-
    Seidelstrasse 39
    13507 Berlin
    post@jvatgl.berlin.de
  3. Schreibt Protestbriefe an die zuständige Vorgsetzte des Anstaltsleiters, nämlich an die Berliner Justizsenatorin
    Felor Badenberg
    -Senatorin für Justiz-
    Salzburger Straße 21-25
    10825 Berlin
    poststelle@senjustva.berlin.de
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Höchstes Gericht zwingt JVA Kaisheim zur Substitution

Mit einer seiner seltenen einstweiligen Anordnungen, zwingt das Bundesverfassungsgericht, nunmehr die bayrische Justiz dazu, einen schwer drogenabhängigen Insassen der JVA Kaisheim angemessen vorläufig zu substituieren.

Die Vorgeschichte des Falls

Seit 2022 befand sich der Gefangene in Bayern im Strafvollzug und obwohl er offenbar seit 17 Jahren mit Polamidon substituiert wurde, ließen das verantwortliche Personal des ärztlichen Dienstes der JVA Kaisheim die Substitution „ausschleichen“, was dann mit erheblichen Schmerzen für den Betroffenen verbunden war, sowie mit depressive Schüben.

Er wollte das nicht hinnehmen und mit Hilfe der Dortmunder Professorin Dr. Graebsch setzte er sich vor Gericht zur Wehr. Sie beantragte im Wege eines Eilverfahrens die JVA zu verpflichten, ihren Mandanten weiter zu substituieren.

Die Entscheidung des Landgerichts Augsburg

Mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 wies das Landgericht Augsburg den Antrag ab, legte dabei den Eilantrag auf sehr eigenwillige Art aus, manche/r mag sich an die alten Fernsehserie des „Königlich Bayrischen Amtsgerichts“ erinnert fühlen, angesichts der sehr freihändigen Art des Umgangs mit Recht und Gesetz.

Das Gericht führte aus, dass laut JVA ernsthafte Zweifel vorlägen, ob die Substitutionsbehandlung die richtige Therapieform für den Gefangenen sei, da bei diesem keine Motivation zu erkennen wäre, seine Sucht zu bekämpfen beziehungsweise an der Verbesserung der Situation mitzuwirken. Der Erfolg einer Substitutionsbehandlung erscheine zudem angesichts des Konsums von illegalen Drogen sogar während der Haft fraglich. Soweit der Insasse vortrage, Schmerzen zu haben, stelle eine Substitution keine geeignete Methode zur Bekämpfung der Schmerzen dar. Ihm angebotene Schmerztabletten habe er zudem nicht in Anspruch genommen. Dem schloss sich das Landgericht an.

Exkurs: Bayern verletzt Artikel 3 EMRK

Völlig neu dürfte der bayrischen Justiz, allen voran gerade der JVA Kaisheim, das berechtigte Verlangen nach einer Substitution nicht sein. Wurde doch am 01.09.2016 durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass die Weigerung des ärztlichen Dienstes den damaligen Beschwerdeführer zu substituieren, das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verletze. Der betroffene Insasse saß in eben jener JVA Kaisheim ein, in der auch der heute Betroffene seine Strafe absitzen muss. Der Entscheid des Menschenrechtsgerichtshofs war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht sich im April 2013 geweigert hatte, auf Verfassungsbeschwerde die bayrische Praxis zu korrigieren.

Diesmal interveniert das Bundesverfassungsgericht

Zumindest das Bundesverfassungsgericht scheint, in Gegensatz zur bayrischen Justiz, dazu gelernt zu haben: denn mit einstweiliger Anordnung vom 05.12.2023 (Az. 2 BvR 1661/23) hat das Verfassungsgericht die JVA Kaisheim verpflichtet, den betreffenden Gefangenen vorläufig zu substituieren. In seiner 13 Seiten umfassenden Begründung lässt das Bundesverfassungsgericht, obwohl es in einem Eilverfahren nur um eine summarische Prüfung geht, erkennen, dass das Landgericht Augsburg schwerwiegende verfassungsrechtliche Fehler begangen hat, als es das Ansinnen des Gefangenen ablehnte. Das Gebot effektiven Rechtsschutzes, wie auch der Anspruch auf rechtliches Gehör könnten verletzt worden sein, so das Bundesverfassungsgericht.

Fast lapidar heißt es gegen Ende des Beschlusses: „Angesichts der potentiellen Betroffenheit des Rechtsguts Leben im Falle des Ausbleibens einer einstweiligen Anordnung überwiegt das Interesse des Beschwerdeführers, vor der Haftentlassung substituiert zu werden:“

Bewertung

Dem Einsatz seiner Rechtsanwältin aus Dortmund hat der Gefangene zu verdanken, dass er nun substituiert wird. Was passiert mit Inhaftierten die nicht auf solch eine Unterstützung setzen können? Sind vielleicht schon ehemalige Gefangene gestorben, weil ihnen zuvor die Substitution in den Gefängnissen versagt wurde? Die Vorgehensweise der ärztlichen Dienstes könnte auch strafrechtlich relevant sein, denn die Verweigerung der hier nun vom Bundesverfassungsgericht als zwingend geboten erscheinenden Substitution könnte eine Körperverletzung im Amt (durch Unterlassen) darstellen.

Die Resistenz, oder muss man sagen: Renitenz der (bayrischen) Justiz, die sich nicht schrecken lässt von Entscheidungen aus Straßburg, die überrascht jene die die Verhältnisse kennen, nicht. Vermutlich wird auch die aktuelle Karlsruher Intervention zwar für ein wenig Einzelfallgerechtigkeit sorgen, was für den Betroffenen schon lebensrettend sein kann, aber strukturell wenig verändern. Zynisch, aus Sicht von Betroffenen, mutet es an, wenn die JVA ihren Internetauftritt bewirbt mit „Justiz ist für die Menschen da“.

(Anmerkung: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde zuerst auf der Webseite des Strafvollzugsarchivs veröffentlicht.)

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Prozessauftakt zur Rondenbarg-Demo: Interview mit einem Strafverteidiger

In Hamburg begann am 18.01.2024 ein Strafprozess gegen sechs Angeklagte. Sie sind im sogenannten Rondenbarg-Komplex angeklagt. Ein politisches Verfahren, das schon 2017 in Gang gesetzt wurde. Den Angeklagten wird Schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen, nachdem sie 2017 im Zuge der G20 Proteste an der Rondenbarg-Demonstration teilgenommen hatten.

Über die Details und Hintergründe sprach ich vor wenigen Tagen im Rahmen meiner Arbeit bei Radio Dreyeckland, mit Rechtsanwalt von Klinggräff, einem der Strafverteidiger*innen.

Wer mehr über die politischen und rechtlichen Hintergründe sowie den Prozess lesen möchte, findet unter gemeinschaftlich.noblogs.org weitere Informationen.

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AfD Politiker Florian Jäger von Volks-verhetzung freigesprochen

Das Bayrische Oberste Landesgericht stellt sich an die Seite des AfD Politikers Florian Jäger und spricht diese vom Vorwurf der Volksverhetzung frei!

Die Vorgeschichte

AfD-Politiker Jäger, der auch mal kurzzeitig im Bundestag saß, hatte 2021 auf seinem facebook-Konto ein Video veröffentlicht, in welchem er „Propaganda“ gegen Menschen kritisierte, die sich nicht mit mRNA-Präparaten gegen Covid-19 behandeln lassen wollten. Im Rahmen seines Postings stellte er die Novemberpogrome von 1938 der Corona-Impfkampagne gegenüber. Amtsgericht und Landgericht in München verurteilten ihn wegen Volksverhetzung, da Florian Jäger mit seinem Posting aussage, der Umgang mit  Ungeimpften sei vergleichbar mit den Maßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung 1938 bei den Novemberpogromen. Urteil: 90 Tagessätze zu je 60 Euro.

Anwaltlich vertreten ließ sich Jäger, von Frank Miksch, einen langjährigen NPD-Funktionär, der an Neonazi-Kundgebungen teilnimmt.

Erfolgreiche Revision vor dem Bayrischen Obersten Landesgericht

Mit Beschluss vom Beschluss vom 15.01.2024 (Az. 207 StRR 440/23) hoben die Richter*innen des Bayrischen Obersten Landesgerichts die Entscheidungen der Vorinstanz auf und sprachen Florian Jäger frei. Lassen wir die Richter*innen selbst zu Wort kommen. Zitat aus dem Beschluss:

„ Der Sinngehalt der inkriminierten Äußerung des Angeklagten ist – anders als das Landgericht meint – keineswegs zwingend dahingehend auszulegen, dass der Umgang mit Ungeimpften vergleichbar sei mit den Maßnahmen, denen die jüdische Bevölkerung in Deutschland bereits bei den Novemberprogrammen 1938 ausgesetzt war (…); eine derartige Aussage würde den Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB allerdings grundsätzlich erfüllen (…) . Es liegt nach dem Gesamt-zusammenhang des Beitrages vielmehr mindestens genauso nahe, dass der Angeklagte damit zum Ausdruck bringen wollte, dass von der Politik immer einfache und populistische Lösungen und „Sündenböcke“ gesucht würden, und dass das 1938 die Juden und heute die Ungeimpften seien. Dafür spricht bereits, dass der Angeklagte die Verfolgung der Juden nicht negiert oder relativiert, sondern darauf verweist, dass die Juden an der damaligen wirtschaftlichen Situation im Reich genauso wenig schuld gewesen seien wie die Ungeimpften an der Pandemie. Die Politik sei vielmehr damals wie heute auf der Suche nach Schuldigen, gegen die sich der Volkszorn richten solle (…). In dieser letztgenannten Deutung wäre die Äußerung des Angeklagten offensichtlich vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt.“

Und damit ist der Kriminalfall geschlossen, Rechtsmittel gegen diesen Beschluss des BayObLG gibt es keine.

Bewertung und Ausblick

Während der Prozess der Faschisierung in großen Teilen der Gesellschaft und Politik voranschreitet, zugleich zehntausende Menschen auf die Straßen gehen um hiergegen zu protestieren, arbeiten in den Gerichtsstuben Richter*innen daran, die Grenzen des Sagbaren weiter zu verschieben. Nicht, dass irgendwem geholfen wäre, wenn jemand wie Jäger 5.400 € für seinen facebook-Post hätte bezahlen müssen, dass irgendetwas „besser“ geworden wäre. Aber diese Strafsache zeigt exemplarisch, wie sehr schon jetzt AfD-Politiker*innen auf den Beistand in höchsten Gerichten rechnen dürfen.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, kritisierte das Urteil deutlich: »Wenn sogar ein deutsches Gericht hier nicht die Verharmlosung der Schoah erkennt, sehe ich wirklich schwarz«.

Wer in Bayern hingegen eine Hose trägt, die im Gesäßbereich großflächig mit dem Aufdruck ACAB bedruckt ist, darf nicht mit soviel Verständnis und Interpretationsbereitschaft durch OLG-Richter*innen rechnen. Im Gegenteil: eine Verurteilung zu 3.000 € Geldstrafe wegen Beleidigung fiel Gefallen beim
4. Strafsenat des OLG München (erst das Bundesverfassungsgericht wies darauf hin, dass hier die Meinungsfreiheit verletzt worden sei).

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Freiburger Gefängnis verschärft Bedingungen für Kurzzeit-„Ausflüge“

Auch im Bereich der Sicherungsverwahrung kam es nun zu Verschärfungen hinsichtlich der sogenannten „Ausführungen“, wenn also Insassen für ein paar Stunden bewacht die Anstalt verlassen dürfen um mal einzukaufen oder wandern zu gehen.

Bisherige Praxis

Bislang mussten die Freiburger Sicherungsverwahrten auf einem Formular grob umreißen was sie gerne tun möchten, wenn sie von 8:30-14:00 Uhr die Anstalt bewacht verlassen. Vier Mal im Jahr wird ihnen diese vom Gesetz zugestanden: Essen gehen, spazieren, einkaufen. Manche gingen dann erstmal etwas frühstücken, danach durch mehrere Geschäfte, Mittag essen und zuletzt nochmal in Läden- egal ob sie etwas kaufen,  oder einfach nur bummeln wollten. Wer lieber eine Wanderung oder Fahrradtour machte, konnte auch dies- und ging dann danach vielleicht noch einkaufen.

Neuregelung seit Anfang Januar 2024

Der Leiter der JVA Freiburg ordnete an, dass nunmehr nur noch ein Geschäft aufgesucht werden dürfe, wenn man im Rahmen der Ausführung auch wünsche Essen zu gehen. Wer in zwei Geschäfte wolle, dürfe das nur, wenn er auf das Essen gehen verzichte. Fahrradtouren entfallen vorerst vollständig. Wer wandern wolle, dürfe dies noch, könne dann jedoch nicht einkaufen gehen. Und einkaufen dürfe man auch nur für 2 ½ Stunden, d.h. hier würden keine Ausführungen mehr von 8:30-14:00 Uhr genehmigt, die gelte nicht nur für künftig zu beantragende, sondern auch für längst genehmigte und terminierte Ausführungen.

Der Anstaltsleiter begründete auf seinem Aushang die Maßnahmen nicht.

Hintergründe der Verschärfungen

Vergangenes Jahr gelang es einem Insassen der JVA Bruchsal sowie einem der JVA Mannheim erfolgreich, sich dem Strafvollzug zu entziehen. Der eine flüchtete im Rahmen einer Ausführung an einen See, der andere im Rahmen einer Ausführung zu einem Arzttermin. Presse, wie die BILD oder der Südwestrundfunk und im Landtag vertretene Parteien, wie die SPD. nahmen dies zum Anlass für oftmals polemische Kritik; eine Rednerin empörte sich im Landtag, dass es Gefangene gebe, die dürften sogar auf einen Weihnachtsmarkt.

Landesjustizministerin Marion Gentges von der CDU nahm dies zum Anlass für eine Neuregelung der Gestaltung der Ausführungen- und das ist das Ergebnis. Dies betrifft alle Vollzugsarten, also U-Haft, Strafhaft, Sicherungsverwahrung, sowie den Jugendvollzug.

Einordnung

Die Verschärfungen reihen sich ein, in eines auch im Straf- und Justizvollzug spürbaren Rollback. Mühsam gerichtlich erstrittene oder sonstwie erkämpfte kleine „Freiheiten“ werden beschnitten oder gänzlich gestrichen. Hafterfahrene Menschen werden weiter stigmatisiert. Eine der wenigen Freuden im tristen Vollzugsalltag wird beschnitten, nur weil die Ministerin nicht willens ist, ihre eigene Vollzugspolitik offensiv zu verteidigen. Jetzt müssen die Betroffenen versuchen vor Gerichten die Verschärfungen zu bekämpfen.

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Silvester 2023: Lautstarke und kämpferische Demo vor der JVA Freiburg

Am 31.12.2023 fand vor den Mauern der Freiburger Haftanstalt eine lautstarke und kämpferische Demonstration statt. Es gab mehrere Redebeiträge. Musikalisch begleitet wurde die Demonstration durch drei Künstler*innen welche live performten. Zudem übertrug Radio Dreyeckland die Demo von 18 Uhr bis 20 Uhr live im Radio und im Internet.

Der Beginn der Demo gegen 18 Uhr

Ein Polizeisprecher stellte fest, dass es sich hier um eine nicht angemeldete Versammlung handele, und erteilte dann mündlich Auflagen: es dürfe kein Feuerwerk über die Mauer der JVA hinweg gefeuert werden oder aus der Versammlung heraus, zudem dürfe keine vollständige Vermummung erfolgen. Der Wortbeitrag des Polizisten wurde von dem Demoteilnehmenden lautstark entsprechend kommentiert. Die Polizei war reichlich erschienen, zahlreiche Wannen, Streifenwagen und behelmte Polizeikräfte waren zu sehen.

Zu Beginn der Demonstration gab es eine Rede der Veranstalter*innen in der auf die zunehmenden Repressionen im vergangenen Jahr eingegangen wurde, auch was die Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands betrifft, beispielsweise im Zusammenhang mit der europaweiten Fahndung durch ungarische Behörden wegen der Aktionen gegen den Nazi-Aufmarsch in Budapest. Grüße gingen dann an alle in diesem Zusammenhang Verfolgten und auch an Maja, eine erst kürzlich festgenommene Person, die zur Zeit in Untersuchungshaft sitzt und der eine Auslieferung nach Ungarn droht.

Anschließend durfte ich selbst sprechen. Es war das erste Mal, dass ich an der Silvesterdemo vor der JVA Freiburg selbst aktiv teilnehmen konnte, statt sie hinter den Mauern verfolgen zu müssen. Ich erzählte davon, wie sehr es mich bewege heute hier stehen zu dürfen mit all den anderen zusammen, und dass wir alle hier stünden, um gemeinsam für eine Welt ohne Knäste zu kämpfen.

Damit nicht nur die Menschen vor den Mauern, sondern auch dahinter alles gut hören konnten, war auch dieses Jahr eine mobile Lautsprechereinrichtung am Start. Eine wunderbare selbstgebaute Fahrradkonstruktion aus zwei Rädern, mit einem kleinen Dach, im Anhänger ein Generator für die Stromversorgung der Lautsprecheranlage.

Nach mehreren live performten Songs der drei Künstler*innen zog die Demo los.

Die Demo setzt sich in Bewegung

Auf Transparenten vor und an den Seiten der Demo hieß es unter anderem „Knäste zu Baulücken“ oder „Feuer und Flamme der Repression“. Immer wieder wurde „Fehlen die Gefangenen“ skandiert oder auch der Ruf „Jin, Jiyan, Azadi“ (Frauen, Leben, Freiheit). Und selbstverständlich flogen Raketen in den Himmel und über die Knastmauern, von wo laute Rufe und das Schlagen gegen die Gitterstäbe zu hören waren.

Bei einem ersten Zwischenstopp, nachdem die Teilnehmenden an der Knastpforte der Sicherungsverwahrung vorbei gezogen waren, von wo aus zwei Schließer, hinter dem dicken Panzerglas der Pforte stehend, ihrerseits die Demo zu fotografieren schienen, wurden weitere Redebeiträge gehalten und live performt.

Nicht wenige Teilnehmende waren überrascht, als eine Vertreterin von „Palästina spricht“ eine längere Rede hielt.

Die Polizei stoppt die Demo und riegelt die Straße ab

Bevor der Haupteingang der JVA Freiburg erreicht werden konnte, riegelte die Polizei die Straße ab, mit ihren Helmen auf dem Kopf wirkten sie durchaus bedrohlich. Per Megafon wurde mitgeteilt, dass die Demo nicht weiter ziehen dürfe und es zu unterlassen sei, Raketen über die Mauer zu schießen.

Ein Teilnehmer der Demo im Jahr zuvor sagte mir, dass es geradezu entspannt laufe im Vergleich zu 2022, denn auch wenn die Polizei martialisch auftrete und wirke, sei deren Stimmung nicht ansatzweise so aggressiv wie im Jahr davor.

Zum Abschluss gab es weitere Reden, so sprach ein Student über seine Knast- und Gesellschaftskritik  und die Notwendigkeit der Abschaffung von Gefängnissen. Nicht, dass es keinerlei Reaktionen der sozialen Gemeinschaft geben solle, aber Knast sei keine Lösung.

Verabschiedet wurden die Teilnehmenden mit mehreren Musikstücken, wieder live performt. Es machte richtig gute Stimmung, drei Künstler*innen zu sehen und zu hören, die mit so viel Energie und stimmlicher Kraft ihre Texte vortrugen!

Gegen 20 Uhr wurde die Versammlung mit lauten Rufen „Es fehlen die Gefangenen“ beendet.

Ausblick

Ziemlich sicher wird es Ende 2024 wieder eine Silvesterdemo geben, so wie es sie auch in anderen Städten gegeben hat. Der Kampf um die Abschaffung der Gefängnisse ist ein Langzeitprojekt, auch weil es einer grundlegenden gesellschaftlichen Veränderung bedarf. Aber es ist wichtig, auch wenn es vielleicht seltsam ritualisiert anmuten mag, immer und immer wieder daran zu erinnern: Knäste waren noch nie eine Lösung, sie sind es nicht und sie werden es niemals sein.

Mein ganz persönlicher Dank gilt den Organsiator*innen, den Künstler*innen die live auftraten, Radio Dreyeckland für die Übertragung und auch dem Fotografen JR Photography.

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Jobcenter Freiburg lenkt ein

Telefonisch wurde mir am 27.12.2023 von einer Mitarbeiterin der Widerspruchsstelle des Jobcenters Freiburg mitgeteilt, ich würde nun doch weiterhin volles Bürgergeld erhalten. Acht Tage zuvor hatte eine andere Beschäftigte des Jobcenters noch ganz anders entschieden und mein Leben auf den Kopf gestellt. 

Vorgeschichte 

Kurz vor Weihnachten berichtete ich davon, dass eine Mitarbeiterin der Leistungsabteilung mir unter dem Datum vom 19.12.2023 drei Briefe zugeschickt habe. In einen hob sie den Bewilligungsbescheid über die Zahlung von Bürgergeld und Miete von September 2023 vollumfänglich auf. Im einem zweiten Schreiben bewilligte sie sodann ab dem 01.01.2024 erheblich geringere Leistungen, da sie unterstellte, ich würde bei Radio Dreyeckland 520 € im Monat verdienen. Im dritten Brief schließlich forderte sie mich zur Mitwirkung auf, ich möge Unterlagen vorlegen. 

Meine Eingaben 

Eine lange Haftzeit vermittelt den Insass*innen zumindest etwas Erfahrung im Umgang mit Behörden, deren Strukturen und auch den Beschäftigten. Ich nahm die Schriftsätze des Jobcenters zum Anlass mich entsprechend zu beschweren: neben dem förmlichen Widerspruch, erhob ich Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde, schrieb auch dem Leiter des Jobcenters, Herrn Geschägzsführer Tobias Wilde. Da ich zudem zu 80% schwerbehindert bin, und dieser Aspekt wahrscheinlich unbeachtet geblieben war, ging auch eine Eingabe an die Landesbeauftragte für die Belange Schwerbehinderter. An die Zentrale in Nürnberg gingen gleichfalls e-mails. Da ich den Vertrag als Bundesfreiwilligendienstleistender dem Jobcenter zuvor schon zwei Mal zugeleitet hatte, kam die Entscheidung der Sachbearbeiterin vor Weihnachten recht überraschend, zumal es zuvor keine Aufforderung dahingehend gab, ich möge noch irgendetwas vorlegen. Im Gegenteil: ich hatte mich schon Wochen zuvor beim zuständigen Vermittler des Jobcenters telefonisch gemeldet und angefragt ob noch weitere Unterlagen benötigt würden, was dieser verneinte. 

Jobcenter revidiert Aufhebungs- und Kürzungsbescheide 

Da ich für Radio Dreyeckland u.a. auch über Prozesse berichtete, saß ich am 27.12.2023 mit ausgeschaltetem Handy in einer öffentlichen Verhandlung. Als ich nach Verhandlungsende mein Smartphone einschaltete, waren dort zehn „entgangene Anrufe“ verzeichnet; man hatte offenbar seitens des Jobcenters versucht mich telefonisch zu erreichen. Ich rief zurück und erfuhr von einer sehr freundlichen und gut gelaunten Mitarbeiterin der Widerspruchsstelle, der Aufhebungsbescheid werde nun seinerseits aufgehoben. Für Januar 2024 würde ich den vollen Bürgergeldbetrag erhalten und das Geld vermutlich noch diese Woche auf dem Konto eingehen. Ich bräuchte mir auch für die Zukunft keine Sorgen machen, das Taschengeld das Radio Dreyeckland zahle, werde künftig nicht angerechnet: es beträgt schließlich nur 180 €- und keine 520 €, wie zuvor Sachbearbeiterin A. unterstellte.  

Ende gut- alles gut? 

Für mich war es ein etwas unruhiges erstes Weihnachten nach so langer Zeit in Haft. Das Jobcenter Freiburg hat tatsächlich in überraschend schnellem Tempo reagiert um die Fehlentscheidungen vom 19.12.2023 zu korrigieren, so dass ich (hoffentlich) vorerst beruhigt ins neue Jahr werde starten können. Aber wie verhält es sich mit Menschen die nicht über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die nicht wissen wie sie sich rechtlich entsprechend zur Wehr setzen können? Oder die sich in wesentlich größeren Städten einer noch viel größeren Behörde gegenüber sehen, als hier im dann letztlich doch eher überschaubaren Freiburg!? Sind es systemische Mängel die zu solchen Entscheidungen führen, wie jenen vom 19.12.2023? Gibt es Zielvorgaben die einzuhalten sind, d.h. müssen so und so vielen Menschen Leistungen entzogen werden? Viele Fragen, mal schauen ob das Jobcenter im neuen Jahr auf einige davon Antworten geben wird.

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Amtsgericht Freiburg verhängt über 5 Jahre Haft wegen Betrugs

Es ist recht ungewöhnlich, dass in einem amtsgerichtlichen Verfahren, zumal noch vor einem Einzelrichter, ein Urteil mit fünf Jahren und vier Monaten Gefängnisstrafe gegen einen Vater von fünf Kindern, endet. Doch Richter Klein vom Freiburger Amtsgericht brachte dieses juristische Kunststück kurz nach Weihnachten fertig.

Die Vorgeschichte

Es waren mehrere Prozesstage gegen den Untersuchungshaft sitzenden Peter Müller (Name geändert) ins Land gegangen, als am 27.12.2023 der letzte Prozesstag folgen sollte. Im Rahmen der Beweisaufnahme kamen frühere Strafurteile zur Verlesung. Danach habe Herr Müller in seinem 48-jährigen Leben mittlerweile um die sieben Jahre in Gefängnissen zugebracht, in der Regel wegen Betrugs oder ähnlicher Delikte. Der letzte Prozesstermin war unterbrochen worden auch um Verständigungsverhandlungen über ein mögliches Strafmaß im Falle eines Geständnisse zu führen. Denn aktuell wurden ihm diverse neue Betrugstaten zur Last gelegt. Er habe sich mehrfach in Hotels eingemietet, einmal wurde es auch eine Doppelhaushälfte- ohne jeweils zu bezahlen, oder wenn, dann nur teilweise.

Einem seiner Betrugsopfer, Herr G., habe er einen Barkredit von über 30.000 € abgeschwatzt und geraten, dieser solle davon nichts seiner, Herrn G.s, Partnerin erzählen. Die Beziehung von G. und dessen Frau sei, als dann doch alles herauskam, darüber zerbrochen. Ein anderes Mal habe Herr Müller Waren über e-bay verkauft ohne zu liefern, und in einem anderen Fall: bestellt ohne zu bezahlen. Einer Firma die Trauringe verkaufe, habe er um zwei Ringe im Wert von fast 5.000 € betrogen. Der Gesamtschaden belief sich am Ende auf rund 70.000 €.

Die Zäsurwirkung eines Urteils

Vom Landgericht Freiburg war Herr Müller im Mai 2022 zu einem Jahr und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Allerdings hatte er danach weitere Betrugsdelikte begangen, so dass das Urteil von Mai 2022 eine „Zäsur“ darstellt. Für die Taten die er danach begangen hatte muss eine eigene Gesamtstrafe gebildet werden. Und für Taten vor dem landgerichtlichen Urteil, die erst jetzt zur Verhandlung kamen, musste auch eine eigene Gesamtstrafe gefunden werden. Das Gericht konnte aus rechtlichen Gründen nicht alle Taten, die der Angeklagte im Rahmen einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung einräumte, zusammenfassen und eine einzige Gesamtfreiheitsstrafe verhängen.

Die Gutachterin

Mit der Begutachtung von Herrn Müller war die im Zentrum für Psychiatrie tätige Diplompsychologin M. beauftragt. Vier mal habe sie ihn in der JVA Freiburg besucht um mit ihm zu sprechen. Die sehr erfahrene Gutachterin, sie ist schon 71 Jahre alt, konnte keine Persönlichkeitsstörung feststellen, allerdings sprach sie von dissozialen, narzisstischen und histrionischen Akzentuierungen. Der Angeklagte benötige eine langjährige Therapie, am besten zwei einzeltherapeutische Sitzungen pro Woche und noch ergänzend eine Gruppentherapie.

Die Plädoyers

Da es eine Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten gab, es wurden zwei getrennte Gesamtstrafen vereinbart von in der Summe von mindestens 5 Jahren vier Monate und maximal 6 Jahren zehn Monate für den Fall eines Geständnisses, hielten sich die Plädoyers von Erstem Staatsanwalt Schmid und Verteidiger Rechtsanwalt Wagner zeitlich in Grenzen. Der Staatsanwalt stellte die zahlreichen Vorstrafen heraus, betonte jedoch zugleich, dass die Taten auch schon länger zurückliegen würden, die nun zu erwartende Strafe angesichts des eher überschaubaren finanziellen Schadens, schon sehr hoch und belastend ausfallen würde.

Rechtsanwalt Matthias Wagner (Freiburg) stellte, wenig überraschend, die besonderen Härten für seinen Mandanten heraus, dankte jedoch zuerst dem Staatsanwalt für dessen sachlichen Vortrag, der ohne jeden Verfolgungseifer ausgekommen sei. Die beiden kennen sich schon seit Jahrzehnten, wie der Rechtsanwalt in einer Prozesspause berichtete, und begegnten sich immer wieder im Rahmen von Prozessen. Wenn ein Gericht Ulli Hoeneß, so der Verteidiger in seinem Schlusswort, für einen Steuerschaden von 6 Millionen Euro mit 3 Jahren und sechs Monaten Haft bestraft , werde besonders deutlich wie wichtig der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sei, denn vorliegend sei lediglich ein Schaden von um die 70.000 € zu beklagen .

Das Urteil

Der Vorsitzende Richter Klein orientierte sich bei seinem Urteil an dem vereinbarten Minimum der Verfahrensabsprache und verhängte zwei Gesamtfreiheitsstrafen die in Summe dazu führen, dass Herr Müller für 5 Jahre und vier Monate in Haft wird bleiben müssen. Für seinen knapp 2-jährigen Sohn, seine Freundin und ihn selbst eine große Belastung, eine lange Zeit! Etwas ungewöhnlich war, dass im Anschluss an die Urteilsbegründung sich noch ein Dialog zwischen dem Vorsitzenden Richter und Herrn Müller entspann. Richter Klein redete dem nunmehr Verurteilten nachdrücklich ins Gewissen und verwies darauf, dass es „auch wegen Betrugs die Sicherungsverwahrung“ geben könne. Wenn Müller also weiterhin Betrugstaten begehe, werde er irgendwann in der Sicherungsverwahrung enden. Rechtlich ist das falsch. Für Betrug kann schon seit einer Gesetzesreform von 2010 keine Sicherungsverwahrung verhängt werden und so rätselte der einzige Zuschauer im Saal, der war, wie so oft, ich selbst, was der Richter damit beabsichtigte.

Als die Sitzung geschlossen wurde, standen die beiden Gerichtswachtmeister auf, legten Herrn Müller Handschellen an und führten ihn aus dem Saal- zurück auf den Weg ins Freiburger Gefängnis.

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